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Tourismus in Castrisch

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<strong>Tourismus</strong> <strong>in</strong> <strong>Castrisch</strong> Bericht der Kommission für <strong>Tourismus</strong><br />

3.4. E<strong>in</strong>nahmenpotenzial der Geme<strong>in</strong>de <strong>Castrisch</strong><br />

Juni 2006<br />

Gestützt auf die Angaben des Geme<strong>in</strong>dekanzlisten haben wir analysiert, welche<br />

E<strong>in</strong>nahmen jährlich zur Verfügung stehen, wenn e<strong>in</strong> Gesetz analog jenes <strong>in</strong> Ilanz auch <strong>in</strong><br />

<strong>Castrisch</strong> beschlossen würde. Die Ergebnisse dieser Abklärungen sehen wie folgt aus:<br />

Kurtaxen: Fr. 12'000.00 (<strong>in</strong>sbesondere Ferienhaus- und Maiensäsbesitzer ohne<br />

Domizil <strong>in</strong> <strong>Castrisch</strong>, problematisch abzuschätzen, wann<br />

pauschal und wann nicht)<br />

TFA: Fr. 5'000.00 (Firmen, Restaurants, E<strong>in</strong>heimische, welche Wohnungen<br />

oder Zimmer zu Ferienzwecken vermieten)<br />

Geme<strong>in</strong>de: Fr. 8'000.00 (entspricht rund e<strong>in</strong>em Prozenten des jährlichen<br />

Total Fr. 25'000.00<br />

4. Kurtaxe<br />

Steuerertrags und damit sehr bescheiden, die Praxis <strong>in</strong><br />

anderen Geme<strong>in</strong>den erlaubt e<strong>in</strong>e grössere Beteiligung mit<br />

Steuergeldern)<br />

4.1. Was ist die Kurtaxe und wer hat sie zu entrichten?<br />

Jeder <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de XY übernachtende Gast hat e<strong>in</strong>e Abgabe <strong>in</strong> Form der Kurtaxe<br />

zu entrichten. Gast im S<strong>in</strong>ne der Kurtaxenpflicht ist man dann, wenn man <strong>in</strong> der<br />

Geme<strong>in</strong>de XY ke<strong>in</strong>en steuerrechtlichen Wohnsitz hat, h<strong>in</strong>gegen hier übernachtet und die<br />

Möglichkeit hat, touristische E<strong>in</strong>richtungen zu benützen.<br />

Bezüglich des Kreises der kurtaxenpflichtigen Personen gibt es Ausnahmen. Von der<br />

Taxe s<strong>in</strong>d befreit: K<strong>in</strong>der unter 6 Jahren; Personen, die sich <strong>in</strong> Ausübung militärischer<br />

oder polizeilicher Pflichten, aus beruflichen Gründen, zum Besuch e<strong>in</strong>er Schule oder zum<br />

Erlernen e<strong>in</strong>es Berufes <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de aufhalten. Befreit s<strong>in</strong>d auch Gäste, die<br />

unentgeltlich im Haushalt von <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>de wohnhaften und damit der<br />

Kurtaxenpflicht nicht unterstellten Personen übernachten. H<strong>in</strong>gegen s<strong>in</strong>d Teilnehmer an<br />

Tagungen und Veranstaltungen, auch wenn diese beruflichen Zwecken dienen,<br />

taxpflichtig.<br />

Normalerweise wird die Kurtaxe pro Logiernacht des Gastes erhoben. Eigentümer,<br />

Nutzniesser und Dauermieter von Ferienhäusern und -wohnungen, die gemäss Gesetz<br />

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