02.02.2013 Aufrufe

WIR - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG

WIR - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG

WIR - Wohnungsgenossenschaft Carl Zeiss eG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wissenswertes über Nutzungsgebühren in unserer<br />

Genossenschaft<br />

Vorteile für Bestandsmitglieder und langfristige<br />

Stabilität bei Neuvermietungen<br />

Da ein Dach über dem Kopf zu den<br />

Grundbedürfnissen zählt, unterliegen<br />

die dazu erforderlichen vertraglichen<br />

Regelungen einem besonderen Schutz.<br />

Der Gesetzgeber schützt Mieter im<br />

laufenden Mietverhältnis vor überzogenen<br />

Miet erhöhungen durch Begrenzungen<br />

in Bezug auf den einmaligen<br />

Anpassungsbetrag und in Bezug<br />

auf den Höchstwert.<br />

Die Anmietung einer Wohnung ist ein<br />

so genanntes Dauerschuldverhältnis. Ein<br />

einmal geschlossener Vertrag hat laufende<br />

Zahlungen zur Folge. So wie jeder Produkthersteller<br />

(z.B. Autohersteller) bei steigenden<br />

Kosten seine Preise neu kalkuliert, hat auch<br />

jeder Vermieter die Möglichkeit, den Preis<br />

für die Wohnung anzupassen.<br />

Für alle Mietverhältnisse gilt:<br />

Grundsätzlich wird bei Mietanpassungen<br />

unterschieden nach Anpassungen im<br />

Zusammenhang mit baulichen Veränderungen<br />

und nach Anpassungen im laufenden<br />

Mietverhältnis ohne bauliche Maßnahmen.<br />

Unter baulichen Veränderungen<br />

sind dabei immer Modernisierungen bzw.<br />

Maßnahmen mit Wertverbesserung (z.B.<br />

Energieeinsparung) gemeint und keine Instandhaltungsmaßnahmen<br />

des Vermieters.<br />

Bei Anpassungen im Zusammenhang mit<br />

Modernisierungen darf die Kaltmiete pro<br />

Jahr um maximal 11 % des Rechnungsbetrages<br />

für den Modernisierungsanteil<br />

erhöht werden. Es kann allerdings auch vor<br />

der Modernisierung mit dem Mieter eine<br />

Vereinbarung geschlossen werden, in der<br />

sich beide Parteien auf die zukünftig zu<br />

zahlende Kaltmiete und den Umfang der<br />

baulichen Maßnahme verständigen.<br />

Unabhängig von Modernisierungen und<br />

Wertverbesserungen hat jeder Vermieter<br />

das Recht, im laufenden Vertrag die Miete<br />

an die Marktentwicklung anzupassen. Dies<br />

ist sozusagen ein Ausgleich für steigende<br />

Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten<br />

und Finanzierungskosten. Hier begrenzt der<br />

Gesetzgeber auf eine Anpassung um maxi-<br />

mal 20 % in 3 Jahren. Die Obergrenze stellt<br />

die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Diese<br />

muss der Vermieter im Erhöhungsschreiben<br />

nachweisen. Als Begründungsmittel sind der<br />

Mietspiegel, die Nennung von Vergleichswohnungen<br />

oder die Erstellung eines Gutachtens<br />

vorgeschrieben. Der Mieter muss<br />

dem Erhöhungsverlangen schriftlich zustimmen.<br />

Das Rechtsmittel für den Vermieter bei<br />

Nichtzustimmung ist die Klage.<br />

Die in unserer Genossenschaft im Jahr<br />

2010 durchgeführte Anpassung der Nutzungsentgelte<br />

ist dort einzuordnen. Dabei<br />

wurden über die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Beschränkungen hinaus weitere<br />

Begrenzungen zu Gunsten unserer Nutzer<br />

festgelegt. Insbesondere die Obergrenze<br />

wurde 15 % unter den Wert der ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete festgesetzt.<br />

Wie soll es weiter gehen?<br />

Nutzungsentgelte für „neue“<br />

Mitglieder, also Neubezug:<br />

Überwiegend liegen unsere festgelegten<br />

Nutzungsentgelte etwas unter dem Mietspiegel.<br />

Es gibt aber auch Lagen, wie z.B. das<br />

Damenviertel, die im aktuellen Mietspiegel<br />

nicht der tatsächlichen Marktsituation<br />

entsprechend abgebildet werden. Bei der<br />

Festlegung der Nutzungsentgelte für die<br />

Neuvermietung werden die Lage und die<br />

Ausstattung der Wohnung mit zu Grunde<br />

gelegt.<br />

Nutzungsentgelte für Mitglieder,<br />

die im Bestand umziehen:<br />

Mit Stichtag 01.01.2012 gelten für<br />

Mitglieder unserer Genossenschaft,<br />

die im Bestand umziehen, nicht die<br />

für die Neuvermietung festgelegten<br />

Nutzungsentgelte. Diese Nutzungsverträge<br />

werden – natürlich in<br />

Abhängigkeit von Wohnungsausstattung<br />

und Lage – wie Bestandsverträge<br />

behandelt.<br />

Voraussetzung dafür ist ein mindestens seit<br />

sieben Jahren bestehendes Nutzungsverhältnis.<br />

Zieht ein Mitglied im Bestand der<br />

Genossenschaft in eine neue Wohnung, die<br />

im Gegensatz zur bisherigen über einen Aufzug<br />

verfügt und in der das Bad modernisiert<br />

wurde, so wird sich das im Nutzungsentgelt<br />

bemerkbar machen.<br />

Nutzungsentgelte im Zusammenhang<br />

mit baulichen Maßnahmen<br />

bzw. Modernisierungen:<br />

Bevor an einem Objekt umfassende Modernisierungen<br />

umgesetzt werden, hat innerhalb<br />

der Genossenschaft ein Entscheidungsprozess<br />

nach den Kriterien zur Bestandsentwicklung<br />

und eine Befragung der betroffenen<br />

Mitglieder stattgefunden. Bei der Festlegung<br />

des Nutzungsentgeltes nach der Modernisierung<br />

orientieren wir uns nicht an den<br />

umlagefähigen Kosten. Wir bewerten das<br />

Objekt mit den vorgesehenen Wertverbesserungen.<br />

Das Nutzungsentgelt orientiert sich<br />

damit an der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

bzw. an Neuvermietungen in Objekten, die<br />

diese Ausstattung jetzt schon haben. Damit<br />

kann es nicht passieren, dass in einem vergleichbaren<br />

Objekt, an dem aktuell Aufzüge<br />

angebaut werden, auf Grund der Baukosten<br />

höhere Nutzungsentgelte verlangt werden,<br />

als in einem Objekt, das bereits über dieses<br />

Ausstattungsmerkmal verfügt. Die Anpassung<br />

des Nutzungsentgeltes erfolgt mit einer<br />

Modernisierungsvereinbarung.<br />

Anpassung der Nutzungsentgelte<br />

im laufenden Bestandsvertrag:<br />

Wie bereits ausgeführt, erfolgen die<br />

Anpassungen der Nutzungsentgelte<br />

mit Begrenzungen, die über<br />

den gesetzlichen Schutz hinaus<br />

gehen. Die Obergrenze liegt aktuell<br />

bei 15 % unter der ortsüblichen<br />

Vergleichsmiete.<br />

10 <strong>WIR</strong> · Mitgliederzeitung der WG „<strong>Carl</strong> <strong>Zeiss</strong>“ <strong>eG</strong> · Dezember 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!