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Jahresfinanzbericht gem § 82 Abs. 4 Börsegesetz - Hypo Alpe-Adria ...

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5.4.4. Risikobegrenzung<br />

Die Steuerung des konzernweiten Gesamtobligos eines Einzelkunden<br />

bzw. einer Gruppe verbundener Kunden erfolgt in<br />

Abhängigkeit des jeweiligen Kundensegments bzw. Geschäftsbereiches.<br />

Für Financial Institutions (in erster Linie Banken) werden<br />

Limite auf Einzelkundenebene ermittelt und sind bindend,<br />

sofern nicht der Vorstand explizit ein höheres Gesamtobligo<br />

als das ermittelte Limit zulässt.<br />

In allen anderen Segmenten erfolgt die Limitsteuerung<br />

durch eine konzerübergreifend gültige Pouvoir-Ordnung,<br />

die Obligos, die eine bestimmte Grenze überschreiten, in die<br />

Entscheidungskompetenz des Konzernvorstandes überträgt.<br />

Auf Portfolioebene begrenzen Strukturlimite Ratingklassen,<br />

Branchen, Länder, Kundensegmente und Fremdwährungen.<br />

Diese Limite sind risikoorientierte, weiche Limite,<br />

deren Ausnützung dem Vorstand im Rahmen des Reportings<br />

zur Kenntnis gebracht wird.<br />

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Risikobegrenzung<br />

in der <strong>Hypo</strong> Group <strong>Alpe</strong> <strong>Adria</strong> ist die Hereinnahme und<br />

Anrechnung banküblicher Sicherheiten. Die Bearbeitung<br />

und Bewertung erfolgt anhand der Sicherheitenpolicy,<br />

die insbesondere die Verfahren der Bewertung sowie<br />

die Bewertungabschläge und -frequenzen der einzelnen<br />

Sicherarten festlegt. Im Handelsgeschäft mit Derivaten<br />

werden üblicherweise Rahmenverträge zur Verrechnung<br />

gegenseitiger Risiken (Close-Out-Netting) geschlossen. Mit<br />

bestimmten Geschäftspartnern bestehen Sicherheitenvereinbarungen,<br />

die das Ausfallrisiko mit einzelnen Handelspartnern<br />

auf einen vereinbarten Höchstbetrag begrenzen und im<br />

Überschreitungsfall zum Einfordern zusätzlicher Sicherheiten<br />

berechtigen.<br />

Die Verfahren zur Hereinnahme von Sicherheiten<br />

(Formerfordernisse, Voraussetzungen) sind in den internen<br />

Bearbeitungsrichtlinien für jede einzelne Sicherheitenart<br />

geregelt.<br />

Strategie und Verfahren zur Bewertung und Verwaltung<br />

der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten<br />

Die Vorgaben für die Sicherheitenbewertung und -bearbeitung<br />

regelt die Sicherheitenpolicy. Zur Sicherstellung der<br />

laufenden juristischen Durchsetzbarkeit wird in der Regel<br />

mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet und ein laufendes<br />

Rechtsmonitoring – insbesondere ausländischer Rechts-<br />

<strong>Hypo</strong> Group <strong>Alpe</strong> <strong>Adria</strong><br />

ordnungen – über eine Kooperation mit weiteren Instituten<br />

vorgenommen.<br />

Die Berechnung und Festsetzung der ermittelten<br />

Sicherheitenwerte wird nachvollziehbar und plausibel <strong>gem</strong>äß<br />

definierten Vorgaben dokumentiert. Sofern Gutachten<br />

vorliegen, ist sicherzustellen, dass Aussagen zur Marktgängigkeit<br />

und Vermarktbarkeit für die Einschätzung eines<br />

Liquidationswertes vorliegen.<br />

Zur Verwaltung der Sicherheiten stehen allen Töchtern<br />

Sicherheitenverwaltungssysteme zur Verfügung, in denen<br />

auch die Bewertungskriterien dokumentiert werden. Die<br />

Systemlandschaft ist nach Maßgabe der vorhandenen<br />

Möglichkeiten und nach Zweckmäßigkeit homogenisiert.<br />

Z. B. wird im CESEE-Raum eine einheitliche Sicherheiten-<br />

Lösung eingesetzt.<br />

Eine Beschreibung aller banküblichen Sicherheiten erfolgt<br />

in der Sicherheiten-Policy.<br />

Hauptarten von Sicherheiten sind Grundpfandrechte (ca.<br />

60 % des Sicherheitenportfolios), Verpfändungen, Zessionen<br />

und Garantien.<br />

5.4.5. Risikosteuerung und -überwachung<br />

Alle Enga<strong>gem</strong>ents werden anhand definierter Frühwarnindikatoren<br />

sowie Ratings <strong>gem</strong>onitort. Die Anwendung der Frühwarnkriterien<br />

obliegt der jeweiligen Tochter und kann nach<br />

Maßgabe lokaler Anforderungen angepasst werden.<br />

Grundsätzliches Ziel aller Aktivitäten ist, durch die frühzeitige<br />

Einleitung geeigneter Maßnahmen im Rahmen einer<br />

Intensivbetreuung oder Problemkreditbehandlung potenzielle<br />

Ausfälle für die <strong>Hypo</strong> Group <strong>Alpe</strong> <strong>Adria</strong> zu minimieren bzw.<br />

ganz zu vermeiden und einen Geschäftspartner möglichst<br />

wieder in die Normalbetreuung zurückzuführen.<br />

Die Bildung der Einzelwertberichtigungen (Zeitpunkt<br />

und Höhe) ist dabei in der Problem Loan Policy geregelt. Die<br />

Berechnung des Impairment unter IFRS ist im Konzernhandbuch<br />

des Group Accounting geregelt.<br />

Die Risk Controlling Einheiten überwachen die Limitausnützung,<br />

die Portfoliostruktur sowie die Risikotragfähigkeit.<br />

Sie berichten regelmäßig im Rahmen der Kreditrisikoberichte.<br />

Die Frequenz des Reportings im Konzern ist quartalsmäßig<br />

bzw. erfolgen bei Bedarf Ad-hoc-Reports.<br />

<strong>Jahresfinanzbericht</strong> 2008 16

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