Jahresfinanzbericht gem § 82 Abs. 4 Börsegesetz - Hypo Alpe-Adria ...
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5.4.4. Risikobegrenzung<br />
Die Steuerung des konzernweiten Gesamtobligos eines Einzelkunden<br />
bzw. einer Gruppe verbundener Kunden erfolgt in<br />
Abhängigkeit des jeweiligen Kundensegments bzw. Geschäftsbereiches.<br />
Für Financial Institutions (in erster Linie Banken) werden<br />
Limite auf Einzelkundenebene ermittelt und sind bindend,<br />
sofern nicht der Vorstand explizit ein höheres Gesamtobligo<br />
als das ermittelte Limit zulässt.<br />
In allen anderen Segmenten erfolgt die Limitsteuerung<br />
durch eine konzerübergreifend gültige Pouvoir-Ordnung,<br />
die Obligos, die eine bestimmte Grenze überschreiten, in die<br />
Entscheidungskompetenz des Konzernvorstandes überträgt.<br />
Auf Portfolioebene begrenzen Strukturlimite Ratingklassen,<br />
Branchen, Länder, Kundensegmente und Fremdwährungen.<br />
Diese Limite sind risikoorientierte, weiche Limite,<br />
deren Ausnützung dem Vorstand im Rahmen des Reportings<br />
zur Kenntnis gebracht wird.<br />
Ein weiteres wichtiges Instrument zur Risikobegrenzung<br />
in der <strong>Hypo</strong> Group <strong>Alpe</strong> <strong>Adria</strong> ist die Hereinnahme und<br />
Anrechnung banküblicher Sicherheiten. Die Bearbeitung<br />
und Bewertung erfolgt anhand der Sicherheitenpolicy,<br />
die insbesondere die Verfahren der Bewertung sowie<br />
die Bewertungabschläge und -frequenzen der einzelnen<br />
Sicherarten festlegt. Im Handelsgeschäft mit Derivaten<br />
werden üblicherweise Rahmenverträge zur Verrechnung<br />
gegenseitiger Risiken (Close-Out-Netting) geschlossen. Mit<br />
bestimmten Geschäftspartnern bestehen Sicherheitenvereinbarungen,<br />
die das Ausfallrisiko mit einzelnen Handelspartnern<br />
auf einen vereinbarten Höchstbetrag begrenzen und im<br />
Überschreitungsfall zum Einfordern zusätzlicher Sicherheiten<br />
berechtigen.<br />
Die Verfahren zur Hereinnahme von Sicherheiten<br />
(Formerfordernisse, Voraussetzungen) sind in den internen<br />
Bearbeitungsrichtlinien für jede einzelne Sicherheitenart<br />
geregelt.<br />
Strategie und Verfahren zur Bewertung und Verwaltung<br />
der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten<br />
Die Vorgaben für die Sicherheitenbewertung und -bearbeitung<br />
regelt die Sicherheitenpolicy. Zur Sicherstellung der<br />
laufenden juristischen Durchsetzbarkeit wird in der Regel<br />
mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet und ein laufendes<br />
Rechtsmonitoring – insbesondere ausländischer Rechts-<br />
<strong>Hypo</strong> Group <strong>Alpe</strong> <strong>Adria</strong><br />
ordnungen – über eine Kooperation mit weiteren Instituten<br />
vorgenommen.<br />
Die Berechnung und Festsetzung der ermittelten<br />
Sicherheitenwerte wird nachvollziehbar und plausibel <strong>gem</strong>äß<br />
definierten Vorgaben dokumentiert. Sofern Gutachten<br />
vorliegen, ist sicherzustellen, dass Aussagen zur Marktgängigkeit<br />
und Vermarktbarkeit für die Einschätzung eines<br />
Liquidationswertes vorliegen.<br />
Zur Verwaltung der Sicherheiten stehen allen Töchtern<br />
Sicherheitenverwaltungssysteme zur Verfügung, in denen<br />
auch die Bewertungskriterien dokumentiert werden. Die<br />
Systemlandschaft ist nach Maßgabe der vorhandenen<br />
Möglichkeiten und nach Zweckmäßigkeit homogenisiert.<br />
Z. B. wird im CESEE-Raum eine einheitliche Sicherheiten-<br />
Lösung eingesetzt.<br />
Eine Beschreibung aller banküblichen Sicherheiten erfolgt<br />
in der Sicherheiten-Policy.<br />
Hauptarten von Sicherheiten sind Grundpfandrechte (ca.<br />
60 % des Sicherheitenportfolios), Verpfändungen, Zessionen<br />
und Garantien.<br />
5.4.5. Risikosteuerung und -überwachung<br />
Alle Enga<strong>gem</strong>ents werden anhand definierter Frühwarnindikatoren<br />
sowie Ratings <strong>gem</strong>onitort. Die Anwendung der Frühwarnkriterien<br />
obliegt der jeweiligen Tochter und kann nach<br />
Maßgabe lokaler Anforderungen angepasst werden.<br />
Grundsätzliches Ziel aller Aktivitäten ist, durch die frühzeitige<br />
Einleitung geeigneter Maßnahmen im Rahmen einer<br />
Intensivbetreuung oder Problemkreditbehandlung potenzielle<br />
Ausfälle für die <strong>Hypo</strong> Group <strong>Alpe</strong> <strong>Adria</strong> zu minimieren bzw.<br />
ganz zu vermeiden und einen Geschäftspartner möglichst<br />
wieder in die Normalbetreuung zurückzuführen.<br />
Die Bildung der Einzelwertberichtigungen (Zeitpunkt<br />
und Höhe) ist dabei in der Problem Loan Policy geregelt. Die<br />
Berechnung des Impairment unter IFRS ist im Konzernhandbuch<br />
des Group Accounting geregelt.<br />
Die Risk Controlling Einheiten überwachen die Limitausnützung,<br />
die Portfoliostruktur sowie die Risikotragfähigkeit.<br />
Sie berichten regelmäßig im Rahmen der Kreditrisikoberichte.<br />
Die Frequenz des Reportings im Konzern ist quartalsmäßig<br />
bzw. erfolgen bei Bedarf Ad-hoc-Reports.<br />
<strong>Jahresfinanzbericht</strong> 2008 16