Branchenreport - IG Metall
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Tarifabweichungen<br />
an klare Kriterien<br />
binden<br />
Grundsätze des <strong>IG</strong><br />
<strong>Metall</strong> Vorstandes<br />
<strong>Branchenreport</strong> Werkzeugmaschinen 2006<br />
Natürlich können im Einzelfall temporäre „Beschäftigtenbeiträge“ erforderlich<br />
sein, um akute Unternehmens- und Standortkrisen abzuwenden,<br />
damit genügend Zeit für notwendige Anpassungsprozesse bleibt. Gerade<br />
deshalb kommen Abweichungen von den Tarifnormen für die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />
nur dann in Frage, wenn sie in ein sinnvolles und mittelfristiges Gesamtkonzept<br />
zur Standort- und Beschäftigungssicherung eingebettet<br />
sind. Hierzu gehören insbesondere feste und einklagbare Zusagen<br />
über Investitionen, neue Produkte, Innovationen sowie organisatorische<br />
Verbesserungen. Zudem sind Abweichungen nach dem „Pforzheimer<br />
Abschluss“ der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> aus dem Jahr 2004 nur zeitlich befristet zulässig.<br />
Das heißt, die Standortkonzepte müssen mittelfristig eine Rückkehr<br />
zum „normalen Geschäftsverlauf“ unter den Bedingungen des Flächentarifvertrages<br />
erkennen lassen bzw. gewährleisten.<br />
Ergänzend hierzu hat der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> Vorstand inhaltliche Grundsätze beschlossen,<br />
die Voraussetzung für den Abschluss entsprechender Vereinbarungen<br />
sind. Zu diesen Grundsätzen gehören insbesondere<br />
• dass Beiträge der Beschäftigten wirklich erforderlich sind und dies<br />
durch Offenlegung der wirtschaftlichen Lage und der Planungen<br />
nachgewiesen werden kann;<br />
• dass die „Beschäftigtenbeiträge“ in einem angemessenen Verhältnis<br />
zur betrieblichen Problemlage und den zugesagten Standort-<br />
und Beschäftigungsgarantien stehen;<br />
• dass konkrete Investitionszusagen vereinbart werden;<br />
• dass klare und belastbare Zusagen zur Beschäftigungssicherung<br />
durch das Unternehmen abgegeben werden;<br />
• dass sich auch Gesellschafter und Banken bei der Sanierung<br />
beteiligen;<br />
• dass bei wirtschaftlicher Erholung die „Beschäftigtenbeiträge“<br />
rückerstattet werden;<br />
• dass die Auswirkung von Regelungen auf andere Betriebe des<br />
Konzerns, der Branche und der Region untersucht und so weit wie<br />
möglich begrenzt werden.<br />
Um solche Ziele auch in Zeiten, in denen die Unternehmen den Druck<br />
auf die Beschäftigten und die Betriebsräte enorm erhöhen, durchsetzen<br />
zu können, ist es erforderlich , dass die Arbeitnehmervertretungen und<br />
die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> bzw. die Gewerkschaften vor Ort, in der Region und wo<br />
erforderlich im europäischen und internationalen Rahmen noch enger<br />
und koordinierter zusammenarbeiten müssen.<br />
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