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Branchenreport - IG Metall

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Tarifabweichungen<br />

an klare Kriterien<br />

binden<br />

Grundsätze des <strong>IG</strong><br />

<strong>Metall</strong> Vorstandes<br />

<strong>Branchenreport</strong> Werkzeugmaschinen 2006<br />

Natürlich können im Einzelfall temporäre „Beschäftigtenbeiträge“ erforderlich<br />

sein, um akute Unternehmens- und Standortkrisen abzuwenden,<br />

damit genügend Zeit für notwendige Anpassungsprozesse bleibt. Gerade<br />

deshalb kommen Abweichungen von den Tarifnormen für die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />

nur dann in Frage, wenn sie in ein sinnvolles und mittelfristiges Gesamtkonzept<br />

zur Standort- und Beschäftigungssicherung eingebettet<br />

sind. Hierzu gehören insbesondere feste und einklagbare Zusagen<br />

über Investitionen, neue Produkte, Innovationen sowie organisatorische<br />

Verbesserungen. Zudem sind Abweichungen nach dem „Pforzheimer<br />

Abschluss“ der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> aus dem Jahr 2004 nur zeitlich befristet zulässig.<br />

Das heißt, die Standortkonzepte müssen mittelfristig eine Rückkehr<br />

zum „normalen Geschäftsverlauf“ unter den Bedingungen des Flächentarifvertrages<br />

erkennen lassen bzw. gewährleisten.<br />

Ergänzend hierzu hat der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> Vorstand inhaltliche Grundsätze beschlossen,<br />

die Voraussetzung für den Abschluss entsprechender Vereinbarungen<br />

sind. Zu diesen Grundsätzen gehören insbesondere<br />

• dass Beiträge der Beschäftigten wirklich erforderlich sind und dies<br />

durch Offenlegung der wirtschaftlichen Lage und der Planungen<br />

nachgewiesen werden kann;<br />

• dass die „Beschäftigtenbeiträge“ in einem angemessenen Verhältnis<br />

zur betrieblichen Problemlage und den zugesagten Standort-<br />

und Beschäftigungsgarantien stehen;<br />

• dass konkrete Investitionszusagen vereinbart werden;<br />

• dass klare und belastbare Zusagen zur Beschäftigungssicherung<br />

durch das Unternehmen abgegeben werden;<br />

• dass sich auch Gesellschafter und Banken bei der Sanierung<br />

beteiligen;<br />

• dass bei wirtschaftlicher Erholung die „Beschäftigtenbeiträge“<br />

rückerstattet werden;<br />

• dass die Auswirkung von Regelungen auf andere Betriebe des<br />

Konzerns, der Branche und der Region untersucht und so weit wie<br />

möglich begrenzt werden.<br />

Um solche Ziele auch in Zeiten, in denen die Unternehmen den Druck<br />

auf die Beschäftigten und die Betriebsräte enorm erhöhen, durchsetzen<br />

zu können, ist es erforderlich , dass die Arbeitnehmervertretungen und<br />

die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> bzw. die Gewerkschaften vor Ort, in der Region und wo<br />

erforderlich im europäischen und internationalen Rahmen noch enger<br />

und koordinierter zusammenarbeiten müssen.<br />

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