International Total Occupancy Cost Code - IPD
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3 Kostendefinitionen<br />
Kopfzeile D Daten Definition<br />
D6 Kopieren und Drucken Die jährlichen Kosten für alle Kopier- und Druckgeräte und verwandte Multifunktionsgeräte, entweder als<br />
Leasingkosten oder als auf das Jahr umgerechnete Anschaffungskosten (Abschreibung über drei Jahre).<br />
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Dies schließt ein: Gerätewartungs- und Instandsetzungsaufträge, zusammen mit den Kosten für<br />
zuständige, beauftragte Mitarbeiter.<br />
Ausgenommen: Kosten für Verbrauchsmaterialien (auch Papier), wenngleich manche Anwender dies als<br />
getrennte Bedarfskosten erfassen werden.<br />
Kann unterteilt werden in: D6a) Zentrales Kopieren und Drucken und D6b) dezentrales Kopieren und Drucken.<br />
D7 Betriebswiederherstellung Die jährlichen Kosten für die Bereitstellung und Unterhaltung von Ausweichgebäuden und<br />
nach Katastrophenfällen Betriebsanlagen und entsprechende Ausrüstung für die Umsiedelung von Mitarbeitern und des<br />
Geschäftsbetriebs im Katastrophenfall.<br />
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Ausgenommen: Kosten für die Systemwiederherstellung nach Ausfall und andere Kosten, die nicht mit<br />
der Nutzung zusammenhängen. Kapitalkosten sollten über 3, 5, 7, oder 10 Jahren abgeschrieben<br />
werden, abhängig von der Art der Aufwendung.<br />
Vorsichtig vor Dopplungen mit anderen Posten.<br />
D8 Verkehrsleistungen Kosten für Verkehrsleistungen sowohl auf dem als auch außerhalb des Betriebsgeländes.<br />
Dies schließt ein: Kosten für Busbeförderungsprogramme und Belegschaftszuschüsse zu öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln. Einschließlich aller Vorstandschauffeurdienste, Personalkosten, Fahrzeugkosten und<br />
Wartung. Kapitalkosten sollten über 3 Jahre abgeschrieben werden.<br />
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Ausgenommen: Kosten für Fahrzeuge, die von Mitarbeitern ausschließlich zum Eigengebrauch genutzt<br />
werden.<br />
D9 Archivierung Die jährlichen Kosten für die Archivierung und Lagerung von Akten auf oder außerhalb des Betriebsgeländes.<br />
Dies schließt ein: sowohl interne wie auch fremdvergebene Archivierungskosten, Kosten für den Betrieb<br />
von Gebäuden für Archivierungszwecke (wo diese entweder betriebsintern oder extern in eigenständigen<br />
Gebäuden untergebracht sind), Archivierungssysteme, zweckbestimmte Arbeitskräfte und das<br />
Wiederabrufen von Akten.<br />
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Kapitalkosten sollten über 3, 5, 7, oder 10 Jahren abgeschrieben werden, abhängig von der Art der<br />
Aufwendung.<br />
Ausgenommen: Nutzungskosten für Lagerräume, die nicht für die Aktenarchivierung genutzt werden<br />
(z.B. Möbellager). Solche Kosten sollten genauso wie für jede andere Art von Gebäude separat erfasst<br />
werden. Die Einrichtungskosten für Büro- und andere Ablagesysteme sollten unter der Kategorie B2<br />
verbucht werden. Die Arbeitskosten für die Verwaltung solcher Systeme werden nicht als Nutzungskosten<br />
erfasst.<br />
Kann in die Kategorien D9a) betriebsinterne Kosten und D9b) externe Kosten unterteilt werden.<br />
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