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Tübinger Begegnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Prüfschema: Kausalität BK 2112 und MdE-Bemessung<br />

A. EINSTIEGSEBENE<br />

Sind regelmäßige berufliche Tätigkeiten<br />

• im Hinknien oder mit vergleichbarer Kniebelastung ja<br />

• mit kumulativer Einwirkungsdauer von mind. 13000 Std. ja<br />

• mindestens insgesamt 1 Std. pro Schicht ja<br />

hinreichend dokumentiert / durch TAD belegt?<br />

B. REALISIERUNGSEBENE<br />

Anerkennungsfähiges Krankheitsbild im Vollbeweis belegt?<br />

• dem Lebensalter vorauseilender<br />

Knorpelschaden / Arthrose ja<br />

• vordergründig mediale retropatellare Gelenkfläche,<br />

nachrangig Hauptkompartimente, ja<br />

• an beiden Kniegelenken in ähnlicher Ausprägung ja<br />

• mit chron.-rezidiv. Kniereizungen/Beschwerden ja<br />

• Osteophyten seitlich im Kniescheibengelenk (Defilé) ja<br />

Nicht anerkennungsfähiges Krankheitsbild:<br />

• In Entstehung begriffene Panarthrose eines oder<br />

beider Kniegelenke nein<br />

• klassische med. oder lat. Kompartimentarthrose<br />

eines od. beid. Kniegelenke in der Hauptbelastungszone nein<br />

• in Verbind. mit erhebl.Achsenfehler und/oder Unfallfolg. nein<br />

• in Verbindung mit Polyarthrose und/oder entzündlichrheumatischer<br />

Erkrankung nein<br />

kg<br />

• Adipositas (BMI ≥ 30 ) nein<br />

m<br />

(bei belastungskonformer Lokalisation der Knorpelschäden kein Ausschlusskriterium)<br />

2<br />

C. Prüfungsebene im Schutzbereich der versicherungsrechtlichen Norm:<br />

1. Frage: Besteht eine plausible zeitliche Korrelation zwischen<br />

berufl. Belastungen und Krankheitsentwicklung ja<br />

2. Frage: Korrelieren Belastungsart + -umfang mit<br />

Krankheitsbild nach Art + Ausprägung? ja<br />

3. Frage: Besserung der subjektiven Beschwerden<br />

Bei Unterlassung der Tätigkeit ? ja<br />

4. Frage: Erklärt sich die Erkrankung auch auf<br />

nicht-beruflicher Ursachenebene<br />

(z.B. sportliche Belastungen)? nein<br />

Unterlassungszwang nicht gefordert.<br />

D. Bewertungsebene:<br />

1. MdE-Bemessung nach rein funktionellen Aspekten: ............ %<br />

2. Therapeutische Maßnahmen/Hilfsmittel notwendig? ja nein<br />

3. Berufliche Reha-Maßnahmen notwendig ja nein<br />

4. Nachuntersuchung? nein (Endzustand) ja, Zeitpunkt: …<br />

BK 2112<br />

Zeitlicher Verlauf<br />

BK fragwürdig,<br />

sobald hier<br />

einzutragen ist<br />

________________<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

ja<br />

107<br />

BK 2112<br />

Prüfschema mit<br />

Kausalitätsprüfung<br />

in 3 Schritten<br />

MdE-Bemessung<br />

Der Erkrankung muss eine ausreichende berufliche<br />

Belastung vorangegangen<br />

sein.<br />

Bei Latenz zwischen Ende der Exposition und<br />

erstmaliger Diagnose der Erkrankung:<br />

Ursachenzusammenhang wird umso<br />

unwahrscheinlicher, je länger die Latenz ist.<br />

A. Badke, U. Ochs, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen<br />

Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Eberhard Karls Universität Tübingen<br />

© <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (DGUV) – Landesverband Südwest<br />

09.11.2010<br />

Seite 36

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