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Tübinger Begegnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Probleme bei Begutachtung<br />

psychischer Schäden als Unfallfolge…<br />

• äußern sich in unterschiedlicher und komplexer Form<br />

• schwer zu objektivieren („apparativ zu messen“)<br />

• beruhen zu erheblichem Teil „nur“ auf Angaben des Probanden<br />

• anfällig für Beschwerdeverdeutlichung (Aggravation, Simulation)<br />

• werden unterschiedlich bezeichnet (z.B. „Trauma“, „PTBS“,<br />

„erlebnisreaktive“ Störung, „Schmerzstörung“)<br />

• werden in Kausalitätsprüfung von verschiedenen Beurteilern<br />

häufig unterschiedlich bewertet<br />

Kausalitätsbeurteilung<br />

© <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (DGUV) – Landesverband Südwest

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