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Tübinger Begegnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Durchgangsarzt als „Lotse“ des Heilverfahrens<br />

33<br />

• Vorstellungspflicht beim Durchgangsarzt<br />

• Entscheidung über allgemeine und besondere Heilbehandlung<br />

• Verordnungsberechtigung (Heil- und Hilfsmittel, Reha)<br />

• Berichtspflichten<br />

Markus Oberscheven, DGUV 28.01.2011<br />

Seite 5<br />

H-Arzt-Heilverfahren<br />

• An der (besonderen) Heilbehandlung beteiligte Ärzte<br />

• H-Arzt-Katalog<br />

• Facharzt (i.d.R. Orthopädie) mit besonderer unfallmed. Erfahrung<br />

• Beteiligung durch DGUV-Landesverbände<br />

• Derzeit knapp 3.000 Ärzte mit rd. 380.000 Fällen/Jahr<br />

• Von der Vorstellungspflicht zum D-Arzt befreit<br />

Markus Oberscheven, DGUV 28.01.2011<br />

Seite 6<br />

© <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (DGUV) – Landesverband Südwest

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