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Tübinger Begegnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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BK 1318<br />

53<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Zweite Verordnung zur Änderung der<br />

Berufskrankheiten-Verordnung<br />

• In Kraft ab 1. Juli 2009<br />

• Rückwirkung unbegrenzt<br />

• keine völlig neue BK, sondern Herauslösung aus BK 1303<br />

• soll der Klarstellung dienen<br />

Klaus Münch 09.11.2010<br />

Seite 5<br />

Übergangsregelung<br />

§ 6 Abs. 1 BKV<br />

Leiden Versicherte am 1. Juli 2009 an einer Krankheit<br />

nach Nummer 1318 der Anlage 1, ist die Krankheit<br />

auf Antrag als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn der<br />

Versicherungsfall vor diesem Tag eingetreten ist.<br />

Klaus Münch 09.11.2010<br />

Seite 6<br />

© <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (DGUV) – Landesverband Südwest

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