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Tübinger Begegnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Übergangsregelung<br />

§ 6 Abs. 1 BKV<br />

69<br />

Leiden Versicherte am 1. Juli 2009 an einer Krankheit<br />

nach Nummer den Nr. 2112, 4114 oder 4115 der Anlage 1,<br />

ist die Krankheit auf Antrag als Berufskrankheit<br />

anzuerkennen, wenn der Versicherungsfall<br />

nach dem 30. September 2002 eingetreten ist.<br />

Klaus Münch 09.11.2010<br />

Seite 37<br />

BK 4114 Asbest und PAH<br />

• gleiches Zielorgan (Lunge)<br />

• gleiches Krankheitsbild (Lungenkrebs)<br />

• Grenzdosis (25 Faserjahre – 100 BaP-Jahre)<br />

Klaus Münch 09.11.2010<br />

Seite 38<br />

© <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (DGUV) – Landesverband Südwest

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