Tübinger Begegnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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BK 4115: Bestimmte Personengruppe<br />
Versicherte nach einer mindestens etwa 10-jährigen bzw. ca.<br />
15.000-stündigen Schweißertätigkeit unter extremen Bedingungen,<br />
das heißt bei eingeschränkten Belüftungsverhältnissen,<br />
z.B. in Kellern, Tunneln, Behältern, Tanks, Containern, engen<br />
Schiffsräumen etc.<br />
(Anhaltspunkte, kein Abschneidekriterium)<br />
Klaus Münch 09.11.2010<br />
Seite 45<br />
Übergangsregelung<br />
§ 6 Abs. 1 BKV<br />
Leiden Versicherte am 1. Juli 2009 an einer Krankheit<br />
nach Nummer 4113 der Anlage 1, ist die Krankheit<br />
auf Antrag als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn der<br />
Versicherungsfall nach dem 30. November 1997<br />
eingetreten ist.<br />
Klaus Münch 09.11.2010<br />
Seite 46<br />
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