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Tübinger Begegnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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09.11.2010<br />

Fallbeispiel 3<br />

49<br />

Herrn<br />

Priv.-Doz. Dr. X<br />

Facharzt f ür Neurologie und Psychiatrie<br />

Beratungsfacharzt der BG<br />

AZ: …..<br />

Versicherungsfall M, geb. …. 1967, vom …<br />

Sehr geehrter Herr Priv.-Doz. Dr. X,<br />

in o.g. Unfallsache bitten wir Sie auf Grundlage des beiliegenden Aktenauszuges<br />

um eine beratungsfachärztliche neurologische Stellungnahme.<br />

Sind die von Herrn M …. auf neurologischen Fachgebiet geklagten Beschwerden<br />

(B,1.212,228) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf das<br />

Ereignis vom … zurückzuführen?<br />

Falls ja, bitten wir Sie um eine MdE-Einschätzung auf neurologischem<br />

Fachgebiet. Halten Sie ggf. eine neurologische Zusatzbegutachtung für erforderlich<br />

?<br />

Freundliche Grüße<br />

Ergebnis:<br />

- 12-seitige Stellungnahme<br />

- „beratungsärztliche Stellungnahme“<br />

- genaue Auflistung der bisherigen medizinischen Befunde<br />

- Zustimmung zu bisheriger gutachterlicher Einschätzung<br />

- Empfehlung noch ein neurologisches Gutachten einzuholen<br />

Klaus Birn, Sozialgericht Mannheim<br />

© <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (DGUV) – Landesverband Südwest<br />

13

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