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Tübinger Begegnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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66<br />

Rechtsprechung zu Berufskrankheiten<br />

durch Benzol (3)<br />

• LSG Baden Württemberg vom 15.06.2009 L 1 U 1526/08<br />

Akute myeloische Leukämie (AML) als Berufskrankheit<br />

abgelehnt.<br />

Einwirkung von 18,1 ppm-Jahren sei nur niedrig-dosig (nicht<br />

über der eines typischen Malers) und bedeute keine deutlich<br />

erhöhte Gefahr<br />

• Interimszeit von 25 Jahren und Lebensalter sprechen gegen<br />

berufliche Ursache<br />

• Konkurrierende Ursache liegt in Medikation mit Azathioprin wg.<br />

Colitis ulcerosa<br />

Klaus Münch 09.11.2010<br />

Seite 31<br />

Problem MdE-Bemessung<br />

• Bislang keine Empfehlungen<br />

• Hinweise liefern die<br />

„Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen<br />

Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht<br />

(Teil 2 SGB IX)“<br />

Trotzdem: extreme Unterschiede<br />

Beispiel: CLL, Stadium Binet A Gutachter A: MdE 100 %<br />

Gutachter B: MdE 0 %<br />

Klaus Münch 09.11.2010<br />

Seite 32<br />

© <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (DGUV) – Landesverband Südwest

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