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Tübinger Begegnung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

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Adäquate Vorgehensweise<br />

1. umfassende Befundung unter Verwendung aller zur<br />

Verfügung stehenden Informationen<br />

2. Beurteilung der Plausibilität des Vorliegens von<br />

Symptomen<br />

3. darauf fußende diagnostische Einschätzung nach<br />

sorgfältiger Abwägung mit Wahrscheinlichkeit oder<br />

einem der Gewißheit nahe kommenden Grad an<br />

Wahrscheinlichkeit<br />

4. Beschreibung und Einschätzung der durch die<br />

Symptomatik bedingten Funktionsbeeinträchtigungen<br />

Aktuelle Diskussionsbeiträge<br />

• Medizinischer Sachverständiger<br />

Schwerpunktthema 4, 2010<br />

• Psychotherapeut 5, 2010<br />

„Standards und Methoden der Begutachtung“<br />

• DGPPN Stellungnahme 10, 2009<br />

„Begutachtungsstandards bei PTBS“ Link?<br />

Meins, MED SACH 2010<br />

• AWMF: angemeldete Leitlinie („Begutachtung psychischer<br />

Folgen von Schädigungsereignissen“)<br />

© <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesetzliche</strong> <strong>Unfallversicherung</strong> (DGUV) – Landesverband Südwest

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