13.04.2012 jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr - Verbandsgemeinde ...
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Wöllstein - 3 - Ausgabe 13/2012<br />
- Bestandteil der Satzung sind die Planurkunde mit den zeichnerischen<br />
Festsetzungen und die textlichen Festsetzungen (in der Fassung<br />
nach dem heutigen Satzungsbeschluss).<br />
- Die Bebauungsplanänderung tritt nach Ausfertigung mit der Bekanntmachung<br />
gemäß §10, Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat Siefersheim beschließt einstimmig, unter Einarbeitung<br />
der Beschlüsse zu a. - b., die Bebauungsplanänderung „Am Wiesgarten“<br />
als Satzung gemäß §10, Abs. 1 i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB.<br />
TOP 5 Erneuerung der Heizungsanlage Kindergarten „Villa Regenbogen“<br />
Beratung, Beschlussfassung und Auftragsvergabe<br />
Wegen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO übergibt Herr Hintze<br />
den Vorsitz an den 1. Beigeordneten Herrn Faust und nimmt im Zuhörerraum<br />
Platz.<br />
Sachdarstellung<br />
Die Funktionsfähigkeit der bestehenden Heizungsanlage ist nicht mehr<br />
gewährleistet. Die Instandsetzung der Anlage beläuft sich nach Angabe<br />
der Wartungsirma auf über 2.000,00 EUR, wobei die einwandfreie Funktion<br />
nach Durchführung der Arbeiten nicht sichergestellt werden kann.<br />
Auf Grund des Sachverhaltes empiehlt die Wartungsirma den Austausch<br />
der Heizungsanlage.<br />
Im Rahmen einer Ausschreibung durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
wurden, zu den bereits vorliegenden beiden Angeboten, <strong>von</strong> zwei<br />
weiteren Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert.<br />
Die Angebotsaufforderung erfolgte am 09.02.2012 mit Darstellung des<br />
Sachverhaltes. Eine Angebotsabgabe erfolgte jedoch nicht.<br />
Die Bruttoendsummen der vorliegenden Angebote lagen zwischen<br />
6.448,98 EUR und 7.703,91 EUR.<br />
Das günstigste Angebot wurde <strong>von</strong> der Fa. Hintze, Siefersheim abgegeben.<br />
Beschlussvorschlag<br />
Der Ortsgemeinderat Siefersheim erteilt einstimmig den Auftrag dem<br />
kostengünstigsten Anbieter, Fa. Hintze, Siefersheim zum Angebotspreis<br />
<strong>von</strong> 6.448,98 EUR.<br />
TOP 6 Mitteilungen und Anfragen<br />
- Der Vorsitzende teilt den Ratsmitgliedern mit, dass laut Schreiben<br />
des EWR die Freileitung Wonsheim-Siefersheim in Kürze abgebaut<br />
wird.<br />
- Die Kreisverwaltung fragt an, ob der Gemeindeverwaltung extremistische<br />
Tendenzen politischer oder religiöser Art bekannt sind. Den<br />
Ratsmitgliedern ist in dieser Hinsicht nichts bekannt.<br />
- Das EWR lädt Bürgermeister und Ratsmitglieder zu einem „Energieforum<br />
Straßenbeleuchtung“ ein. Hierbei soll die Problematik erörtert<br />
werden, dass ab 2015 die bisherigen Quecksilberdamplampen verboten<br />
sind und welche Alternativen und Sanierungsmöglichkeiten es<br />
gibt. Es melden sich drei Ratsmitglieder an.<br />
- Auf der nächsten Gemeinderatssitzung am 26. März wird die vorgesehene<br />
Änderung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV) auf<br />
der Tagesordnung stehen, die den Kommunen zur Stellungnahme<br />
vorgelegt wurde. Hierzu verteilt der Vorsitzende den Entwurf zur Teilfortschreibung<br />
betreffend Kap. 5.2.1 Erneuerbare Energien.<br />
- Der Vorsitzende teilt dem Rat mit, dass es in den vergangenen Monaten<br />
wiederholt Beschwerden wegen Ruhestörungen im Bereich des<br />
Dorfgemeinschaftshauses gegeben hat. Zu nächtlicher Zeit (3 bis 4<br />
<strong>Uhr</strong> nachts) dringt laute Musik aus dem Keller des DGH, und auch auf<br />
der Straße wird dann anschließend die gebotene Ruhe nicht eingehalten.<br />
Da der ehemalige Jugendkeller einzig <strong>von</strong> der Abteilung Dart<br />
des Sportvereines genutzt wird, hat der Vorsitzende den Sportverein<br />
angeschrieben und die Einhaltung der Ruhezeiten eingefordert.<br />
Falls dies nicht geschieht, wird sich der Rat mit der weiteren Nutzung<br />
durch die Abt. Dart beschäftigen müssen.<br />
- Die zweite Beigeordnete, Frau Zydziun, hatte sich in einer der letzten<br />
Sitzungen bereit erklärt, die Möglichkeiten einer Partnerschaft mit einer<br />
französischen Gemeinde zu eruieren. Da seitens der Vereine starke<br />
Zurückhaltung geübt wurde und auch aus dem Rat niemand diese<br />
Angelegenheit federführend übernehmen will, kam man überein, eine<br />
Partnerschaft nicht weiter zu verfolgen.<br />
- Ratsmitglied Zimmermann erklärt, dass sich der Bauern- und Winzerverein<br />
an die VG-Verwaltung gewandt hat, mit dem Ziel, im Rahmen<br />
<strong>von</strong> Ausgleichsmaßnahmen die im Zuge der Errichtung des Windparks<br />
notwendig werden, Trockenmauern zu sanieren. Insbesondere<br />
das Landschaftsbild in der Heerkretz könnte damit aufgewertet werden.<br />
- Der Vorsitzende bedankt sich bei der 2. Beigeordneten, Frau Zydziun,<br />
die das Geschirr im Dorfgemeinschaftshaus überprüft hat, beschädigte<br />
oder nicht zu dem Service gehörende Teile aussortiert und<br />
durch Neubeschaffungen ergänzt hat.<br />
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die konstruktive<br />
Zusammenarbeit und schließt um 22.40 <strong>Uhr</strong> den öffentlichen Teil der<br />
Sitzung.<br />
Hinweis zum Vorsitz:<br />
- Ortsbürgermeister TOP 1, 4 und 6<br />
- Erster Beigeordneter TOP 5<br />
- 2. Beigeordnete TOP 2 und 3<br />
(Ortsbürgermeister) (Schriftführer)<br />
(Erster Beigeordneter) (2. Beigeordnete<br />
Niederschrift gefertigt am 2.3.2012/sch<br />
Anlage 1 - Wehrbörder<br />
1. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2<br />
BauGB<br />
Die planungsrelevanten Behörden und Dienststellen wurden gemäß den<br />
Bestimmungen des § 4<br />
Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und um fachliche Stellungnahme<br />
gebeten.<br />
Keine abwägungsrelevanten Anregungen haben vorgetragen:<br />
- Kreisverwaltung Alzey-Worms - mit Schreiben vom 8.6.2011<br />
- Forstamt Rheinhessen - mit Schreiben vom 27.5.2011<br />
- Wasserwerk VG Wöllstein - mit Schreiben vom 18.4.2011<br />
- Fernleitungs-Betriebs-GmbH - mit Schreiben vom 21.4.2011<br />
- Abwasserentsorgungsbetrieb VG Wöllstein - mit Schreiben vom<br />
18.4.2011<br />
- Creos Deutschland GmbH - mit Schreiben vom 27.4.2011<br />
- DB Services Immobilien-GmbH - mit Schreiben vom 6.6.2011<br />
- Landesbetrieb Mobilität Worms - mit Schreiben vom 2.5.2011<br />
- Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG - mit Schreiben<br />
vom 18.4.2011<br />
- Handwerkskammer Rheinhessen - mit Schreiben vom 18.5.2011<br />
- DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - mit Schreiben vom 2.5.2011<br />
- Bischöliches Ordinariat - mit Schreiben vom 2.5.2011<br />
Die nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
haben neben redaktionellen Hinweisen folgende abwägungsrelevante<br />
Anregungen vorgebracht, zu denen aus fachlicher Sicht folgende Stellungnahme<br />
abgeben wird:<br />
Nr. 1 Landesamt für Denkmalplege<br />
(Schreiben vom18.4.2011)<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass aus dem betreffenden Gebiet noch<br />
keine archäologischen Befunde bekannt geworden sind, außer einem<br />
Streifen längs des Gumbsheimer Weges. Grundsätzliche Einwände<br />
gegen das Bauvorhaben bestehen nicht, sofern das Landesamt für<br />
Denkmalplege fünf Werktage vorher über jegliche geplante Erdbewegung<br />
schriftlich informiert wird.<br />
Fachliche Stellungnahme<br />
Bei der Vergabe der Erdarbeiten sind die Bauirmen vertraglich zu verplichten,<br />
den Baubeginn dem Landesamt für Denkmalplege mitzuteilen.<br />
Die Bestimmungen des Denkmalplegegesetzes sind zu beachten.<br />
Auswirkungen auf die Inhalte des Bebauungsplanes ergeben sich hieraus<br />
nicht.<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat Siefersheim beschließt mit 13 Ja-Stimmen und<br />
1 Nein-Stimme auf die Bestimmungen des Denkmalplegegesetzes im<br />
textlichen Teil des Bebauungsplanes hinzuweisen.<br />
Nr. 2 Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Alzey<br />
(Schreiben vom 21.4.2011)<br />
Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass sich im Bereich des<br />
geplanten Mischgebiets eine Halle eines ortsansässigen landwirtschaftlichen<br />
Betriebes beindet. Diese wird insbesondere zum Abstellen <strong>von</strong><br />
Maschinen und Geräten genutzt. Offenbar wird dort aber auch Brennholz<br />
gelagert und möglicherweise aufbereitet. Vor diesem Hintergrund ist<br />
zu prüfen, ob das nördlich anschließende Wohngebiet durch Geräusche<br />
beeinträchtigt werden könnte oder diese Halle mit dem geplanten Wohngebiet<br />
vereinbar ist.<br />
Fachliche Stellungnahme<br />
Bei der Halle handelt es sich um eine im Mischgebiet zulässige Nebenanlage.<br />
Eine Beeinträchtigung des Wohngebietes ist durch die Halle nicht zu<br />
erwarten. Auswirkungen auf die Inhalte des Bebauungsplanes ergeben<br />
sich hieraus nicht.<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig sich der fachlichen Stellungnahmen<br />
anzuschließen.<br />
Nr. 3 Vermessungs- und Katasteramt Alzey<br />
(Schreiben vom 26.4.2011)<br />
Das Vermessungs- und Katasteramt regt zur bodenordnerischen Umsetzung<br />
des Bebauungsplanes „Wehrbörder“ eine Baulandumlegung gem.<br />
§§ 45 bis 84 BauGB als efizientes Bodenordnungsinstrument an und<br />
bietet Beratungsgespräche über die Verfahrens- und Vorgehensweise in<br />
der Baulandumlegung an.<br />
Fachliche Stellungnahme<br />
Grundsätzlich können die in der Planzeichnung vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen<br />
als Anhalt bei der Neuparzellierung der Baulächen dienen.<br />
Entsprechende Beratungsgespräche über die Verfahrens- und<br />
Vorgehensweise in der Baulandumlegung werden zum angemessenen<br />
Zeitpunkt mit dem Vermessungs- und Katasteramt geführt. Auswirkungen<br />
auf die Inhalte des Bebauungsplanes ergeben sich hieraus nicht.<br />
Beschluss:<br />
Kein Beschluss erforderlich.<br />
Nr. 4 RWE Rhein-Ruhr, Netzservice GmbH<br />
(Schreiben vom 29.4.2011)<br />
Grundsätzliche Einwände gegen die Planung bestehen nicht. Es wird<br />
darauf hingewiesen, dass im Zuge der Erschließung des NBG eine Mitverlegung<br />
<strong>von</strong> Erdgas-Versorgungsleitungen geplant ist. Erdgas-Hausanschlüsse<br />
können nur dann vorab verlegt werden, wenn Aufträge <strong>von</strong><br />
Seiten der Grundstückseigentümer vorliegen oder sonstige fest vereinbarte<br />
Regelungen zum Bestandsschutz dieser unter Gasdruck stehenden<br />
Vorabhausanschlüsse getroffen sind. Ebenso sind Zutrittrechte zu<br />
ungenutzten Vorabhausanschlüssen für RWE Mitarbeiter sowie die Kos-