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13.04.2012 jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr - Verbandsgemeinde ...

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Wöllstein - 3 - Ausgabe 13/2012<br />

- Bestandteil der Satzung sind die Planurkunde mit den zeichnerischen<br />

Festsetzungen und die textlichen Festsetzungen (in der Fassung<br />

nach dem heutigen Satzungsbeschluss).<br />

- Die Bebauungsplanänderung tritt nach Ausfertigung mit der Bekanntmachung<br />

gemäß §10, Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Siefersheim beschließt einstimmig, unter Einarbeitung<br />

der Beschlüsse zu a. - b., die Bebauungsplanänderung „Am Wiesgarten“<br />

als Satzung gemäß §10, Abs. 1 i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB.<br />

TOP 5 Erneuerung der Heizungsanlage Kindergarten „Villa Regenbogen“<br />

Beratung, Beschlussfassung und Auftragsvergabe<br />

Wegen Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO übergibt Herr Hintze<br />

den Vorsitz an den 1. Beigeordneten Herrn Faust und nimmt im Zuhörerraum<br />

Platz.<br />

Sachdarstellung<br />

Die Funktionsfähigkeit der bestehenden Heizungsanlage ist nicht mehr<br />

gewährleistet. Die Instandsetzung der Anlage beläuft sich nach Angabe<br />

der Wartungsirma auf über 2.000,00 EUR, wobei die einwandfreie Funktion<br />

nach Durchführung der Arbeiten nicht sichergestellt werden kann.<br />

Auf Grund des Sachverhaltes empiehlt die Wartungsirma den Austausch<br />

der Heizungsanlage.<br />

Im Rahmen einer Ausschreibung durch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

wurden, zu den bereits vorliegenden beiden Angeboten, <strong>von</strong> zwei<br />

weiteren Firmen Ausschreibungsunterlagen angefordert.<br />

Die Angebotsaufforderung erfolgte am 09.02.2012 mit Darstellung des<br />

Sachverhaltes. Eine Angebotsabgabe erfolgte jedoch nicht.<br />

Die Bruttoendsummen der vorliegenden Angebote lagen zwischen<br />

6.448,98 EUR und 7.703,91 EUR.<br />

Das günstigste Angebot wurde <strong>von</strong> der Fa. Hintze, Siefersheim abgegeben.<br />

Beschlussvorschlag<br />

Der Ortsgemeinderat Siefersheim erteilt einstimmig den Auftrag dem<br />

kostengünstigsten Anbieter, Fa. Hintze, Siefersheim zum Angebotspreis<br />

<strong>von</strong> 6.448,98 EUR.<br />

TOP 6 Mitteilungen und Anfragen<br />

- Der Vorsitzende teilt den Ratsmitgliedern mit, dass laut Schreiben<br />

des EWR die Freileitung Wonsheim-Siefersheim in Kürze abgebaut<br />

wird.<br />

- Die Kreisverwaltung fragt an, ob der Gemeindeverwaltung extremistische<br />

Tendenzen politischer oder religiöser Art bekannt sind. Den<br />

Ratsmitgliedern ist in dieser Hinsicht nichts bekannt.<br />

- Das EWR lädt Bürgermeister und Ratsmitglieder zu einem „Energieforum<br />

Straßenbeleuchtung“ ein. Hierbei soll die Problematik erörtert<br />

werden, dass ab 2015 die bisherigen Quecksilberdamplampen verboten<br />

sind und welche Alternativen und Sanierungsmöglichkeiten es<br />

gibt. Es melden sich drei Ratsmitglieder an.<br />

- Auf der nächsten Gemeinderatssitzung am 26. März wird die vorgesehene<br />

Änderung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV) auf<br />

der Tagesordnung stehen, die den Kommunen zur Stellungnahme<br />

vorgelegt wurde. Hierzu verteilt der Vorsitzende den Entwurf zur Teilfortschreibung<br />

betreffend Kap. 5.2.1 Erneuerbare Energien.<br />

- Der Vorsitzende teilt dem Rat mit, dass es in den vergangenen Monaten<br />

wiederholt Beschwerden wegen Ruhestörungen im Bereich des<br />

Dorfgemeinschaftshauses gegeben hat. Zu nächtlicher Zeit (3 bis 4<br />

<strong>Uhr</strong> nachts) dringt laute Musik aus dem Keller des DGH, und auch auf<br />

der Straße wird dann anschließend die gebotene Ruhe nicht eingehalten.<br />

Da der ehemalige Jugendkeller einzig <strong>von</strong> der Abteilung Dart<br />

des Sportvereines genutzt wird, hat der Vorsitzende den Sportverein<br />

angeschrieben und die Einhaltung der Ruhezeiten eingefordert.<br />

Falls dies nicht geschieht, wird sich der Rat mit der weiteren Nutzung<br />

durch die Abt. Dart beschäftigen müssen.<br />

- Die zweite Beigeordnete, Frau Zydziun, hatte sich in einer der letzten<br />

Sitzungen bereit erklärt, die Möglichkeiten einer Partnerschaft mit einer<br />

französischen Gemeinde zu eruieren. Da seitens der Vereine starke<br />

Zurückhaltung geübt wurde und auch aus dem Rat niemand diese<br />

Angelegenheit federführend übernehmen will, kam man überein, eine<br />

Partnerschaft nicht weiter zu verfolgen.<br />

- Ratsmitglied Zimmermann erklärt, dass sich der Bauern- und Winzerverein<br />

an die VG-Verwaltung gewandt hat, mit dem Ziel, im Rahmen<br />

<strong>von</strong> Ausgleichsmaßnahmen die im Zuge der Errichtung des Windparks<br />

notwendig werden, Trockenmauern zu sanieren. Insbesondere<br />

das Landschaftsbild in der Heerkretz könnte damit aufgewertet werden.<br />

- Der Vorsitzende bedankt sich bei der 2. Beigeordneten, Frau Zydziun,<br />

die das Geschirr im Dorfgemeinschaftshaus überprüft hat, beschädigte<br />

oder nicht zu dem Service gehörende Teile aussortiert und<br />

durch Neubeschaffungen ergänzt hat.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für die konstruktive<br />

Zusammenarbeit und schließt um 22.40 <strong>Uhr</strong> den öffentlichen Teil der<br />

Sitzung.<br />

Hinweis zum Vorsitz:<br />

- Ortsbürgermeister TOP 1, 4 und 6<br />

- Erster Beigeordneter TOP 5<br />

- 2. Beigeordnete TOP 2 und 3<br />

(Ortsbürgermeister) (Schriftführer)<br />

(Erster Beigeordneter) (2. Beigeordnete<br />

Niederschrift gefertigt am 2.3.2012/sch<br />

Anlage 1 - Wehrbörder<br />

1. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2<br />

BauGB<br />

Die planungsrelevanten Behörden und Dienststellen wurden gemäß den<br />

Bestimmungen des § 4<br />

Abs. 2 BauGB über die Planung unterrichtet und um fachliche Stellungnahme<br />

gebeten.<br />

Keine abwägungsrelevanten Anregungen haben vorgetragen:<br />

- Kreisverwaltung Alzey-Worms - mit Schreiben vom 8.6.2011<br />

- Forstamt Rheinhessen - mit Schreiben vom 27.5.2011<br />

- Wasserwerk VG Wöllstein - mit Schreiben vom 18.4.2011<br />

- Fernleitungs-Betriebs-GmbH - mit Schreiben vom 21.4.2011<br />

- Abwasserentsorgungsbetrieb VG Wöllstein - mit Schreiben vom<br />

18.4.2011<br />

- Creos Deutschland GmbH - mit Schreiben vom 27.4.2011<br />

- DB Services Immobilien-GmbH - mit Schreiben vom 6.6.2011<br />

- Landesbetrieb Mobilität Worms - mit Schreiben vom 2.5.2011<br />

- Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG - mit Schreiben<br />

vom 18.4.2011<br />

- Handwerkskammer Rheinhessen - mit Schreiben vom 18.5.2011<br />

- DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - mit Schreiben vom 2.5.2011<br />

- Bischöliches Ordinariat - mit Schreiben vom 2.5.2011<br />

Die nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

haben neben redaktionellen Hinweisen folgende abwägungsrelevante<br />

Anregungen vorgebracht, zu denen aus fachlicher Sicht folgende Stellungnahme<br />

abgeben wird:<br />

Nr. 1 Landesamt für Denkmalplege<br />

(Schreiben vom18.4.2011)<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass aus dem betreffenden Gebiet noch<br />

keine archäologischen Befunde bekannt geworden sind, außer einem<br />

Streifen längs des Gumbsheimer Weges. Grundsätzliche Einwände<br />

gegen das Bauvorhaben bestehen nicht, sofern das Landesamt für<br />

Denkmalplege fünf Werktage vorher über jegliche geplante Erdbewegung<br />

schriftlich informiert wird.<br />

Fachliche Stellungnahme<br />

Bei der Vergabe der Erdarbeiten sind die Bauirmen vertraglich zu verplichten,<br />

den Baubeginn dem Landesamt für Denkmalplege mitzuteilen.<br />

Die Bestimmungen des Denkmalplegegesetzes sind zu beachten.<br />

Auswirkungen auf die Inhalte des Bebauungsplanes ergeben sich hieraus<br />

nicht.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat Siefersheim beschließt mit 13 Ja-Stimmen und<br />

1 Nein-Stimme auf die Bestimmungen des Denkmalplegegesetzes im<br />

textlichen Teil des Bebauungsplanes hinzuweisen.<br />

Nr. 2 Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Dienststelle Alzey<br />

(Schreiben vom 21.4.2011)<br />

Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass sich im Bereich des<br />

geplanten Mischgebiets eine Halle eines ortsansässigen landwirtschaftlichen<br />

Betriebes beindet. Diese wird insbesondere zum Abstellen <strong>von</strong><br />

Maschinen und Geräten genutzt. Offenbar wird dort aber auch Brennholz<br />

gelagert und möglicherweise aufbereitet. Vor diesem Hintergrund ist<br />

zu prüfen, ob das nördlich anschließende Wohngebiet durch Geräusche<br />

beeinträchtigt werden könnte oder diese Halle mit dem geplanten Wohngebiet<br />

vereinbar ist.<br />

Fachliche Stellungnahme<br />

Bei der Halle handelt es sich um eine im Mischgebiet zulässige Nebenanlage.<br />

Eine Beeinträchtigung des Wohngebietes ist durch die Halle nicht zu<br />

erwarten. Auswirkungen auf die Inhalte des Bebauungsplanes ergeben<br />

sich hieraus nicht.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig sich der fachlichen Stellungnahmen<br />

anzuschließen.<br />

Nr. 3 Vermessungs- und Katasteramt Alzey<br />

(Schreiben vom 26.4.2011)<br />

Das Vermessungs- und Katasteramt regt zur bodenordnerischen Umsetzung<br />

des Bebauungsplanes „Wehrbörder“ eine Baulandumlegung gem.<br />

§§ 45 bis 84 BauGB als efizientes Bodenordnungsinstrument an und<br />

bietet Beratungsgespräche über die Verfahrens- und Vorgehensweise in<br />

der Baulandumlegung an.<br />

Fachliche Stellungnahme<br />

Grundsätzlich können die in der Planzeichnung vorgeschlagenen Grundstücksgrenzen<br />

als Anhalt bei der Neuparzellierung der Baulächen dienen.<br />

Entsprechende Beratungsgespräche über die Verfahrens- und<br />

Vorgehensweise in der Baulandumlegung werden zum angemessenen<br />

Zeitpunkt mit dem Vermessungs- und Katasteramt geführt. Auswirkungen<br />

auf die Inhalte des Bebauungsplanes ergeben sich hieraus nicht.<br />

Beschluss:<br />

Kein Beschluss erforderlich.<br />

Nr. 4 RWE Rhein-Ruhr, Netzservice GmbH<br />

(Schreiben vom 29.4.2011)<br />

Grundsätzliche Einwände gegen die Planung bestehen nicht. Es wird<br />

darauf hingewiesen, dass im Zuge der Erschließung des NBG eine Mitverlegung<br />

<strong>von</strong> Erdgas-Versorgungsleitungen geplant ist. Erdgas-Hausanschlüsse<br />

können nur dann vorab verlegt werden, wenn Aufträge <strong>von</strong><br />

Seiten der Grundstückseigentümer vorliegen oder sonstige fest vereinbarte<br />

Regelungen zum Bestandsschutz dieser unter Gasdruck stehenden<br />

Vorabhausanschlüsse getroffen sind. Ebenso sind Zutrittrechte zu<br />

ungenutzten Vorabhausanschlüssen für RWE Mitarbeiter sowie die Kos-

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