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13.04.2012 jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr - Verbandsgemeinde ...

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Wöllstein - 6 - Ausgabe 13/2012<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeinde beschließt einstimmig das Baufensters im westlichen<br />

Bereich der Gumbsheimer Straße auf eine Tiefe <strong>von</strong> 22 m zu erweitern.<br />

Aufgrund eines redaktionellen Fehlers in der Beschlussvorlage beantragt<br />

die Vorsitzende eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung. Diese Unterbrechung<br />

wird einstimmig angenommen.<br />

Nach Klärung der Unstimmigkeiten wird er folgende Beschluss zusätzlich<br />

als Anregung der Verwaltung gefasst.<br />

Außerdem beschließt die Gemeinde einstimmig die Erhöhung der GRZ<br />

auf 0,6 im westlichen Bereich des Mischgebietes der Eckelsheimer<br />

Straße, um eine größere Nutzbarkeit der Mischgebietsläche zu gewährleisten.<br />

Nr. 2 Heidi Schock Corall und Willi Corall<br />

(Schreiben vom 26.5.2011)<br />

Es wird beantragt, das Baufenster auf dem Grundstück Gumbsheimer<br />

Weg 23 in Siefersheim um acht Meter zu erweitern. Der Anregung <strong>von</strong><br />

Frau Schock Corall und Herrn Corall zur Erweiterung des Baufensters<br />

kann zum Teil entsprochen werden. Das Baufenster kann im rückwärtigen<br />

Grundstücksbereich auf 22 m vergrößert werden. Um eine durchgehende<br />

Durchgrünung der rückwärtigen Grundstücksbereiche und eine<br />

verträgliche Überbauung der Privatbereiche im Allgemeinen Wohngebiet<br />

zu gewährleisten, soll <strong>von</strong> einer weiteren Vergrößerung auf 25 m Abstand<br />

genommen werden.<br />

Beschluss:<br />

Die Gemeinde beschließt einstimmig, das Baufensters im westlichen Bereich<br />

der Gumbsheimer Straße auf eine Tiefe <strong>von</strong> 22 m zu erweitern.<br />

Nr. 3 Erik Klein<br />

(Schreiben vom 30.5.2011)<br />

Es sei nicht nachvollziehbar, warum unter Pkt. 1.1 in der Begründung<br />

zum Bebauungsplan <strong>von</strong> einem Bedarf an Wohnbauland gesprochen<br />

wird, wenn man die nicht bebauten Grundstücke in den Neubaugebieten<br />

betrachtet und die hier in den letzten Jahren fast stagnierende Bautätigkeit<br />

im Bereich der privat genutzten Einfamilienhäuser sieht. Ebenso kritisiert<br />

wird das Erfordernis der Maßnahme durch die angrenzende Bebauung<br />

der Eckelsheimer Straße zu begründen, da hier in den letzten Jahren<br />

keine zusätzliche Bebauung stattgefunden hat. Die hier gestiegenen<br />

Verkehrsströme durch das Neubaugebiet seien durch die nicht optimal<br />

gelöste Erschließung des Neubaugebietes „Am Wiesgarten“ zu erklären.<br />

Bezugnehmend auf die bereits bestehende Garage <strong>von</strong> Herrn Klein sei<br />

ein Bestand nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ohne<br />

Ausnahmeregelung möglich, da bei einer Verbreiterung der Straße der<br />

geforderte Stauraum vor der Garage <strong>von</strong> 5,0 m nicht mehr eingehalten<br />

würde. Daher wird vorgeschlagen, dass das traditionelle Gartengebiet in<br />

seiner ursprünglichen Beschaffenheit belassen werden sollte und seitens<br />

des Planers überprüft wird, wenn ein Bedarf an Wohnbauläche besteht,<br />

inwieweit man hier das Gebiet im Nord-Osten hinter dem Graben an das<br />

geplante Bebauungsfeld als Baugebiet erschließen könnte. Hier wären<br />

auch die bodenordnerischen Maßnahmen aufgrund der Eigentumsverhältnisse<br />

leichter umzusetzen. Die gewünschten Nebeneffekte durch das<br />

geplante Baugebiet für die restlichen Bereiche wären annähernd gleich<br />

wie bei dem geplanten Gebiet. Die nachträgliche Erschließung des Neubaugebietes<br />

Wiesgarten, Schaffung <strong>von</strong> ausreichenden Baugrundstücken<br />

und auch die gewünschte Arrondierung des Ortsgebietes würde<br />

hier nur nach Nord-Osten verlagert werden. Die geplante Straßenführung<br />

könnte durch eine geradlinige Führung, entsprechend dem vorhandenen<br />

Wirtschaftsweg, in dem bereits eine Kanaltrasse liegt, sicherlich sogar<br />

Kosten bei der Erschließung sparen. Einer Realisierung der Bebauungsplanung<br />

in der vorliegenden Form kann nicht zugestimmt werden. Die<br />

Kleingartenanlage solle erhalten bleiben, da sie in nicht unwesentlichem<br />

Maß dazu beitrage, der Gemeinde eine dörliche Prägung zu erhalten und<br />

das Wir-Gefühl einer Gemeinde zu stärken.<br />

Fachliche Stellungnahme<br />

Das Gebiet „Wehrbörder“ bedarf einer Neuordnung. Der Bedarf an den<br />

vorhandenen privaten Gärten wurde in den vergangenen Jahren geringer,<br />

dagegen stieg der Bedarf an neuen Baugrundstücken in der Gemeinde<br />

an. Um dem Bedarf an neuem Wohnbauland gerecht zu werden, sollen<br />

die Kleingartenanlagen im südwestlichen Plangebiet zusammengefasst<br />

und reduziert werden. Die verbleibenden Flächen sollen zu einem Wohngebiet<br />

entwickelt werden. Eine Neuordnung des Bereichs „Wehrbörder“<br />

mittels Bebauungsplan ist daher notwendig. Die Garage des Herrn<br />

Klein steht unter Bestandsschutz. Die Erschließung ist ökonomisch und<br />

berücksichtigt vorhandene Verkehrswege. Der Bedarf an privaten Gärten<br />

wird durch die Festsetzung der Privatgärten im westlichen Bereich des<br />

Plangebietes sichergestellt. Der Planung ging eine umfangreiche Beteiligung<br />

der Grundstückseigentümer voraus. Dem Ergebnis dieser Beteiligung<br />

folgt der vorliegende Bebauungsplan. An den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes sollte festgehalten werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise <strong>von</strong> Herrn Klein zur Kenntnis und<br />

beschließt einstimmig, mit einer Enthaltung an den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes festzuhalten.<br />

Nr. 4 Philipp Espenschied<br />

(Schreiben vom 6.6.2011)<br />

Der Bebauungsplan sei nicht gemäß dem Ratsbeschluss vom 25.10.2007<br />

aufgestellt worden.<br />

Folgende Fragen werden aufgeworfen:<br />

- Wann wurde der Beschluss förmlich aufgehoben?<br />

- Neuer Aufstellungsbeschluss?<br />

Fachliche Stellungnahme<br />

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wehrbörder“ wurde<br />

am 25.10.2007 gefasst. Daraufhin wurde ein Bebauungsplan-Vorentwurf<br />

erstellt, der am 21.02.2011 im Gemeinderat angenommen und zur<br />

Durchführung der Beteiligungsverfahren freigegeben wurde. Insbesondere<br />

besteht kein Mangel darin, dass der mit Beschluss vom 21.02.11<br />

angenommene Planentwurf nicht restlos alle Parzellen beinhaltet, die im<br />

Aufstellungsbeschluss vom 25.10.07 benannt sind. Auswirkungen auf die<br />

Inhalte des Bebauungsplanes ergeben sich aus der Stellungnahme des<br />

Herrn Espenschied nicht.<br />

Beschluss:<br />

Kein Beschluss erforderlich<br />

Anlage 2 - Am Wiesgarten<br />

1. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4, Abs. 2<br />

i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB<br />

Die planungsrelevanten Behörden und Dienststellen wurden gemäß den<br />

Bestimmungen des § 4, Abs. 2 i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB über die Planung<br />

unterrichtet und um fachliche Stellungnahme gebeten.<br />

Keine abwägungsrelevanten Anregungen haben vorgetragen:<br />

- Kreisverwaltung Alzey-Worms - mit Schreiben vom 8.12.2011<br />

- Wasserversorgung Rheinhessen GmbH - mit Schreiben vom<br />

5.12.2011<br />

- Wasserwerk VG Wöllstein - mit Schreiben vom 28.11.2011<br />

- Wehrbereichsverwaltung West - mit Schreiben vom 31.1.2012<br />

- Fernleitungs-Betriebs-GmbH - mit Schreiben vom 5.12.2011<br />

- Landesamt für Geologie und Bergbau - mit Schreiben vom 8.12.11<br />

- Abwasserentsorgungsbetrieb VG Wöllstein - mit Schreiben vom<br />

28.11.2011<br />

- Creos Deutschland GmbH - mit Schreiben vom 6.12.2011<br />

- RWE Rhein-Ruhr, Netzservice GmbH - mit Schreiben vom 7.12.2011<br />

- DB Services Immobilien-GmbH - mit Schreiben vom 5.12.2011<br />

- Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe - mit Schreiben vom<br />

24.1.2012<br />

- Landesbetrieb Mobilität Worms - mit Schreiben vom 30.12.2011<br />

- Deutsche Telekom - mit Schreiben vom 31.1.2012<br />

- Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG - mit Schreiben<br />

vom 28.11.2011<br />

- Handwerkskammer Rheinhessen - mit Schreiben vom 16.12.2011<br />

- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - mit Schreiben vom<br />

29.11.2011<br />

- DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - mit Schreiben vom 5.12.2011<br />

- Elektrizitätswerk Rheinhessen AG - mit Schreiben vom 15.12.2011<br />

- Zweckverband Rheinhessische Schweiz - mit Schreiben vom<br />

1.12.2011<br />

- Bischöliches Ordinariat - mit Schreiben vom 20.12.2011<br />

- Rhein-Main-Rohrgesellschaft - mit Schreiben vom 28.11.2011<br />

Die nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

haben neben redaktionellen Hinweisen folgende abwägungsrelevante<br />

Anregungen vorgebracht, zu denen aus fachlicher Sicht folgende Stellungnahme<br />

abgeben wird:<br />

Nr. 1 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle<br />

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz (Schreiben vom<br />

23.12.2011)<br />

Aus wasser- und abfallwirtschaftlicher Sicht werden folgende Hinweise<br />

gegeben:<br />

1. Wasserversorgung<br />

Falls Niederschlagswasser im Haushalt verwendet werden soll, sind beim<br />

Installieren die Technische Regeln, insbesondere die DIN 1988 sowie DIN<br />

1986 und DIN 2001 zu beachten. Es sind ferner das zuständige Wasserversorgungsunternehmen<br />

und das Gesundheitsamt zu unterrichten.<br />

Verbindungen zum öffentlichen Netz sind verboten.<br />

Grundwasserstände<br />

Hier sollte nochmals auf die 1998 Ihrerseits erwähnten hohen Grundwasserstände<br />

hingewiesen werden und den Erschwernissen beim Kellerausbau.<br />

Aber auch darauf, dass Grundwasserhaltungen erlaubnisplichtig<br />

sind.<br />

2. Abwasserbeseitigung<br />

Niederschlagswasser<br />

In den Unterlagen wurden für die Erweiterung keine Angaben über die<br />

Entsorgung des Niederschlagswassers gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass der Abluss des anfallenden Schmutzwassers<br />

schadlos über die vorhandene Kanalisation zu gewährleisten ist.<br />

Zudem ist zu prüfen, ob dieses Gebiet über die aktuelle Einleiteerlaubnis<br />

abgedeckt wird.<br />

Anfallendes Niederschlagswasser ist zurückzuhalten und möglichst breitlächig<br />

über die belebte Bodenzone (z.B. Mulden) zu versickern, sofern<br />

dem keine Altlasten o.ä. entgegenstehen. Ist ein versickern aufgrund der<br />

anstehenden Bodenkenndaten auf dem Grundstück nicht möglich, sollten<br />

Retentionszisternen vorgesehen werden. Der Überlauf kann dann an<br />

den vorhandenen Kanal angeschlossen werden.<br />

3. Bodenschutz<br />

Für den Planbereich sind keine Altlasten, Altabgrabungen, Altstandorte,<br />

schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtslächen bekannt,<br />

da Altstandorte dort noch nicht erhoben wurden. Sollten abweichende<br />

Informationen oder Erkenntnisse über Altablagerungen, gefahrverdächtige<br />

Beeinträchtigungen der Bodenfunktion wie z.B. Schadstoffverunreinigungen,<br />

Bodenverdichtungen oder -Erosionen (Verdachtslächen bzw.<br />

schädliche Bodenveränderungen) vorliegen oder sich ergeben, wird um<br />

Mitteilung und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise gebeten.

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