13.04.2012 jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr - Verbandsgemeinde ...
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Wöllstein - 6 - Ausgabe 13/2012<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeinde beschließt einstimmig das Baufensters im westlichen<br />
Bereich der Gumbsheimer Straße auf eine Tiefe <strong>von</strong> 22 m zu erweitern.<br />
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers in der Beschlussvorlage beantragt<br />
die Vorsitzende eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung. Diese Unterbrechung<br />
wird einstimmig angenommen.<br />
Nach Klärung der Unstimmigkeiten wird er folgende Beschluss zusätzlich<br />
als Anregung der Verwaltung gefasst.<br />
Außerdem beschließt die Gemeinde einstimmig die Erhöhung der GRZ<br />
auf 0,6 im westlichen Bereich des Mischgebietes der Eckelsheimer<br />
Straße, um eine größere Nutzbarkeit der Mischgebietsläche zu gewährleisten.<br />
Nr. 2 Heidi Schock Corall und Willi Corall<br />
(Schreiben vom 26.5.2011)<br />
Es wird beantragt, das Baufenster auf dem Grundstück Gumbsheimer<br />
Weg 23 in Siefersheim um acht Meter zu erweitern. Der Anregung <strong>von</strong><br />
Frau Schock Corall und Herrn Corall zur Erweiterung des Baufensters<br />
kann zum Teil entsprochen werden. Das Baufenster kann im rückwärtigen<br />
Grundstücksbereich auf 22 m vergrößert werden. Um eine durchgehende<br />
Durchgrünung der rückwärtigen Grundstücksbereiche und eine<br />
verträgliche Überbauung der Privatbereiche im Allgemeinen Wohngebiet<br />
zu gewährleisten, soll <strong>von</strong> einer weiteren Vergrößerung auf 25 m Abstand<br />
genommen werden.<br />
Beschluss:<br />
Die Gemeinde beschließt einstimmig, das Baufensters im westlichen Bereich<br />
der Gumbsheimer Straße auf eine Tiefe <strong>von</strong> 22 m zu erweitern.<br />
Nr. 3 Erik Klein<br />
(Schreiben vom 30.5.2011)<br />
Es sei nicht nachvollziehbar, warum unter Pkt. 1.1 in der Begründung<br />
zum Bebauungsplan <strong>von</strong> einem Bedarf an Wohnbauland gesprochen<br />
wird, wenn man die nicht bebauten Grundstücke in den Neubaugebieten<br />
betrachtet und die hier in den letzten Jahren fast stagnierende Bautätigkeit<br />
im Bereich der privat genutzten Einfamilienhäuser sieht. Ebenso kritisiert<br />
wird das Erfordernis der Maßnahme durch die angrenzende Bebauung<br />
der Eckelsheimer Straße zu begründen, da hier in den letzten Jahren<br />
keine zusätzliche Bebauung stattgefunden hat. Die hier gestiegenen<br />
Verkehrsströme durch das Neubaugebiet seien durch die nicht optimal<br />
gelöste Erschließung des Neubaugebietes „Am Wiesgarten“ zu erklären.<br />
Bezugnehmend auf die bereits bestehende Garage <strong>von</strong> Herrn Klein sei<br />
ein Bestand nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ohne<br />
Ausnahmeregelung möglich, da bei einer Verbreiterung der Straße der<br />
geforderte Stauraum vor der Garage <strong>von</strong> 5,0 m nicht mehr eingehalten<br />
würde. Daher wird vorgeschlagen, dass das traditionelle Gartengebiet in<br />
seiner ursprünglichen Beschaffenheit belassen werden sollte und seitens<br />
des Planers überprüft wird, wenn ein Bedarf an Wohnbauläche besteht,<br />
inwieweit man hier das Gebiet im Nord-Osten hinter dem Graben an das<br />
geplante Bebauungsfeld als Baugebiet erschließen könnte. Hier wären<br />
auch die bodenordnerischen Maßnahmen aufgrund der Eigentumsverhältnisse<br />
leichter umzusetzen. Die gewünschten Nebeneffekte durch das<br />
geplante Baugebiet für die restlichen Bereiche wären annähernd gleich<br />
wie bei dem geplanten Gebiet. Die nachträgliche Erschließung des Neubaugebietes<br />
Wiesgarten, Schaffung <strong>von</strong> ausreichenden Baugrundstücken<br />
und auch die gewünschte Arrondierung des Ortsgebietes würde<br />
hier nur nach Nord-Osten verlagert werden. Die geplante Straßenführung<br />
könnte durch eine geradlinige Führung, entsprechend dem vorhandenen<br />
Wirtschaftsweg, in dem bereits eine Kanaltrasse liegt, sicherlich sogar<br />
Kosten bei der Erschließung sparen. Einer Realisierung der Bebauungsplanung<br />
in der vorliegenden Form kann nicht zugestimmt werden. Die<br />
Kleingartenanlage solle erhalten bleiben, da sie in nicht unwesentlichem<br />
Maß dazu beitrage, der Gemeinde eine dörliche Prägung zu erhalten und<br />
das Wir-Gefühl einer Gemeinde zu stärken.<br />
Fachliche Stellungnahme<br />
Das Gebiet „Wehrbörder“ bedarf einer Neuordnung. Der Bedarf an den<br />
vorhandenen privaten Gärten wurde in den vergangenen Jahren geringer,<br />
dagegen stieg der Bedarf an neuen Baugrundstücken in der Gemeinde<br />
an. Um dem Bedarf an neuem Wohnbauland gerecht zu werden, sollen<br />
die Kleingartenanlagen im südwestlichen Plangebiet zusammengefasst<br />
und reduziert werden. Die verbleibenden Flächen sollen zu einem Wohngebiet<br />
entwickelt werden. Eine Neuordnung des Bereichs „Wehrbörder“<br />
mittels Bebauungsplan ist daher notwendig. Die Garage des Herrn<br />
Klein steht unter Bestandsschutz. Die Erschließung ist ökonomisch und<br />
berücksichtigt vorhandene Verkehrswege. Der Bedarf an privaten Gärten<br />
wird durch die Festsetzung der Privatgärten im westlichen Bereich des<br />
Plangebietes sichergestellt. Der Planung ging eine umfangreiche Beteiligung<br />
der Grundstückseigentümer voraus. Dem Ergebnis dieser Beteiligung<br />
folgt der vorliegende Bebauungsplan. An den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes sollte festgehalten werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise <strong>von</strong> Herrn Klein zur Kenntnis und<br />
beschließt einstimmig, mit einer Enthaltung an den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes festzuhalten.<br />
Nr. 4 Philipp Espenschied<br />
(Schreiben vom 6.6.2011)<br />
Der Bebauungsplan sei nicht gemäß dem Ratsbeschluss vom 25.10.2007<br />
aufgestellt worden.<br />
Folgende Fragen werden aufgeworfen:<br />
- Wann wurde der Beschluss förmlich aufgehoben?<br />
- Neuer Aufstellungsbeschluss?<br />
Fachliche Stellungnahme<br />
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wehrbörder“ wurde<br />
am 25.10.2007 gefasst. Daraufhin wurde ein Bebauungsplan-Vorentwurf<br />
erstellt, der am 21.02.2011 im Gemeinderat angenommen und zur<br />
Durchführung der Beteiligungsverfahren freigegeben wurde. Insbesondere<br />
besteht kein Mangel darin, dass der mit Beschluss vom 21.02.11<br />
angenommene Planentwurf nicht restlos alle Parzellen beinhaltet, die im<br />
Aufstellungsbeschluss vom 25.10.07 benannt sind. Auswirkungen auf die<br />
Inhalte des Bebauungsplanes ergeben sich aus der Stellungnahme des<br />
Herrn Espenschied nicht.<br />
Beschluss:<br />
Kein Beschluss erforderlich<br />
Anlage 2 - Am Wiesgarten<br />
1. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4, Abs. 2<br />
i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB<br />
Die planungsrelevanten Behörden und Dienststellen wurden gemäß den<br />
Bestimmungen des § 4, Abs. 2 i.V.m. § 1, Abs. 8 BauGB über die Planung<br />
unterrichtet und um fachliche Stellungnahme gebeten.<br />
Keine abwägungsrelevanten Anregungen haben vorgetragen:<br />
- Kreisverwaltung Alzey-Worms - mit Schreiben vom 8.12.2011<br />
- Wasserversorgung Rheinhessen GmbH - mit Schreiben vom<br />
5.12.2011<br />
- Wasserwerk VG Wöllstein - mit Schreiben vom 28.11.2011<br />
- Wehrbereichsverwaltung West - mit Schreiben vom 31.1.2012<br />
- Fernleitungs-Betriebs-GmbH - mit Schreiben vom 5.12.2011<br />
- Landesamt für Geologie und Bergbau - mit Schreiben vom 8.12.11<br />
- Abwasserentsorgungsbetrieb VG Wöllstein - mit Schreiben vom<br />
28.11.2011<br />
- Creos Deutschland GmbH - mit Schreiben vom 6.12.2011<br />
- RWE Rhein-Ruhr, Netzservice GmbH - mit Schreiben vom 7.12.2011<br />
- DB Services Immobilien-GmbH - mit Schreiben vom 5.12.2011<br />
- Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe - mit Schreiben vom<br />
24.1.2012<br />
- Landesbetrieb Mobilität Worms - mit Schreiben vom 30.12.2011<br />
- Deutsche Telekom - mit Schreiben vom 31.1.2012<br />
- Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG - mit Schreiben<br />
vom 28.11.2011<br />
- Handwerkskammer Rheinhessen - mit Schreiben vom 16.12.2011<br />
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz - mit Schreiben vom<br />
29.11.2011<br />
- DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück - mit Schreiben vom 5.12.2011<br />
- Elektrizitätswerk Rheinhessen AG - mit Schreiben vom 15.12.2011<br />
- Zweckverband Rheinhessische Schweiz - mit Schreiben vom<br />
1.12.2011<br />
- Bischöliches Ordinariat - mit Schreiben vom 20.12.2011<br />
- Rhein-Main-Rohrgesellschaft - mit Schreiben vom 28.11.2011<br />
Die nachfolgenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
haben neben redaktionellen Hinweisen folgende abwägungsrelevante<br />
Anregungen vorgebracht, zu denen aus fachlicher Sicht folgende Stellungnahme<br />
abgeben wird:<br />
Nr. 1 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle<br />
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz (Schreiben vom<br />
23.12.2011)<br />
Aus wasser- und abfallwirtschaftlicher Sicht werden folgende Hinweise<br />
gegeben:<br />
1. Wasserversorgung<br />
Falls Niederschlagswasser im Haushalt verwendet werden soll, sind beim<br />
Installieren die Technische Regeln, insbesondere die DIN 1988 sowie DIN<br />
1986 und DIN 2001 zu beachten. Es sind ferner das zuständige Wasserversorgungsunternehmen<br />
und das Gesundheitsamt zu unterrichten.<br />
Verbindungen zum öffentlichen Netz sind verboten.<br />
Grundwasserstände<br />
Hier sollte nochmals auf die 1998 Ihrerseits erwähnten hohen Grundwasserstände<br />
hingewiesen werden und den Erschwernissen beim Kellerausbau.<br />
Aber auch darauf, dass Grundwasserhaltungen erlaubnisplichtig<br />
sind.<br />
2. Abwasserbeseitigung<br />
Niederschlagswasser<br />
In den Unterlagen wurden für die Erweiterung keine Angaben über die<br />
Entsorgung des Niederschlagswassers gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass der Abluss des anfallenden Schmutzwassers<br />
schadlos über die vorhandene Kanalisation zu gewährleisten ist.<br />
Zudem ist zu prüfen, ob dieses Gebiet über die aktuelle Einleiteerlaubnis<br />
abgedeckt wird.<br />
Anfallendes Niederschlagswasser ist zurückzuhalten und möglichst breitlächig<br />
über die belebte Bodenzone (z.B. Mulden) zu versickern, sofern<br />
dem keine Altlasten o.ä. entgegenstehen. Ist ein versickern aufgrund der<br />
anstehenden Bodenkenndaten auf dem Grundstück nicht möglich, sollten<br />
Retentionszisternen vorgesehen werden. Der Überlauf kann dann an<br />
den vorhandenen Kanal angeschlossen werden.<br />
3. Bodenschutz<br />
Für den Planbereich sind keine Altlasten, Altabgrabungen, Altstandorte,<br />
schädliche Bodenveränderungen oder Verdachtslächen bekannt,<br />
da Altstandorte dort noch nicht erhoben wurden. Sollten abweichende<br />
Informationen oder Erkenntnisse über Altablagerungen, gefahrverdächtige<br />
Beeinträchtigungen der Bodenfunktion wie z.B. Schadstoffverunreinigungen,<br />
Bodenverdichtungen oder -Erosionen (Verdachtslächen bzw.<br />
schädliche Bodenveränderungen) vorliegen oder sich ergeben, wird um<br />
Mitteilung und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise gebeten.