13.04.2012 jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr - Verbandsgemeinde ...
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Wöllstein - 8 - Ausgabe 13/2012<br />
Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug an den Wegerand, damit andere Waldbesucher<br />
ungehindert passieren können. Außerdem muss der Erlaubnisschein<br />
sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden.<br />
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen behalten wir uns vor,<br />
kein Brennholz mehr an die entsprechenden Personen zu vergeben.<br />
Für Fragen u. auch Anregungen können Sie sich wenden an:<br />
Forstamt Rheinhessen in Alzey, Tel. 06731-996740<br />
Förster Hans Berger in Wendelsheim, Tel/Fax/AB 06734-916972,<br />
email: hans.berger@wald-rlp.de<br />
Sprechstunde montags 18.00-1<strong>9.00</strong> <strong>Uhr</strong><br />
Amtliche Mitteilungen<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Die unbekannten Erben <strong>von</strong> Francesco Trupia, verstorben am<br />
21.02.2009 werden hiermit öffentlich in Kenntnis gesetzt, bzw. benachrichtigt,<br />
dass die Abgabenbescheide vom 04.12.2009, 11.01.2010,<br />
06.01.2011 und 06.01.2012 mit der Buchungsnummer 75544-158831<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Wöllstein -im Auftrag der Ortsgemeinde<br />
Wendelsheim- bei der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Wöllstein<br />
Bahnhofstr. 10, 55597 Wöllstein, Zimmer 1.08<br />
hinterlegt sind und dort während den üblichen Bürostunden eingesehen<br />
bzw. abgeholt werden können.<br />
Die Bescheide gelten gemäß § 15 Abs. 1 a und Abs. 3 Satz 2 des<br />
Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) in Verbindung mit dem Landesgesetz<br />
des Landes Rheinland-Pfalz über die Zustellung in der<br />
Verwaltung nach Ablauf einer Frist <strong>von</strong> zwei Wochen nach der<br />
öffentlichen Bekanntmachung als öffentlich zugestellt.<br />
Wöllstein, 13.03.2012<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Wöllstein - Finanzabteilung<br />
Niederschrift über die 20. Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Wendelsheim<br />
- Öffentlicher Teil -<br />
Datum: 14. Februar 2012<br />
Ort: Sitzungssaal Rathaus Wendelsheim<br />
Beginn: 20.00 <strong>Uhr</strong> Ende: 22.00 <strong>Uhr</strong><br />
I. Anwesenheitsliste<br />
Ortsbürgermeister:<br />
Kilian, Hans-Ludwig<br />
Beigeordnete (zugleich stimmber. Ratsmitglieder):<br />
1. Beigeordneter Huckle, Thomas entschuldigt<br />
2. Beigeordneter Pietrowski, Dr. Rolf entschuldigt<br />
Ratsmitglieder:<br />
Bäder, Steffen entschuldigt<br />
Dr. Gerhardt, Günter entschuldigt<br />
Hahn, Bernd<br />
Hahn, Ingo<br />
Hahn, Manfred<br />
Knuth, Christine<br />
Lang, Sigrid entschuldigt<br />
Meitzler, Emil<br />
Rehbein, Andreas entschuldigt<br />
Roth, Manfred<br />
Scheiler, Karl<br />
Steinbacher, Egolf<br />
Walther, Karl<br />
Wendt, Karin<br />
Wingert, Reiner<br />
Weitere Anwesende:<br />
Herr Bgm. Rocker Bürgermeister, <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein<br />
Herr Köhm, <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein, zugleich Schriftführer<br />
II. Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
TOP 1 Einwohnerfragestunde<br />
TOP 2 Sachstandsbericht „Teufelsrutsch“<br />
TOP 3 Mitteilungen und Anfragen<br />
Der Vorsitzende, Herr Ortsbürgermeister Kilian, eröffnet die öffentliche<br />
Sitzung und begrüßt die Damen und Herren des Gemeinderates,<br />
Herrn Rocker, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein sowie<br />
Herrn Köhm <strong>von</strong> der VG-Verwaltung, der die Protokollführung übernimmt.<br />
Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde<br />
und der Rat beschlussfähig versammelt ist.<br />
Einwände gegen die letzte Niederschrift der Gemeinderatsitzung werden<br />
nicht erhoben. Anträge zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung<br />
werden nicht gestellt.<br />
III. Tagesordnungspunkte<br />
TOP 1 Einwohnerfragestunde<br />
Es sind keine Einwohner anwesend, schriftliche Anfragen liegen nicht<br />
vor, so dass direkt mit dem Tagesordnungspunkt 2 fortgefahren wird.<br />
TOP 2 Sachstandsbericht „Teufelsrutsch“<br />
Herr Kilian verweist auf den bisherigen Schriftverkehr und verliest den<br />
Brief des Eigentümers. Darin heißt es, dass der 1. Vorsitzende des Verschönerungsvereins<br />
Wendelsheim dem Eigentümer mitteilt, dass der<br />
Verein in einer Mitgliederversammlung beschlossen hat, das Schweizer<br />
Haus aufzugeben. In dem Pacht- und Gestattungsvertrag zwischen<br />
dem Eigentümer des Waldes und der Ortsgemeinde Wendelsheim ist ein<br />
Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe der Nutzung durch den Verschönerungsverein<br />
oder den Zweckverband Rheinhessische Schweiz vorgesehen.<br />
Auf Grund der Information hat der Eigentümer den Pachtvertrag<br />
fristlos, bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.<br />
In dem darauf folgenden Ortstermin legten sowohl der Eigentümer als<br />
auch Herr Kilian bzw. Bgm. Rocker die jeweiligen Standpunkte dar.<br />
Daraufhin hat die Ortsgemeinde Einspruch gegen die Kündigung<br />
erhoben, da in dem Pacht- und Gestattungsvertrag ein Zeitraum <strong>von</strong> 99<br />
Jahren festgesetzt ist und der Vertrag somit zum Jahr 2083 ausläuft.<br />
Außerdem ist neben dem Verschönerungsverein auch der Zweckverband<br />
„Rheinhessische Schweiz“ als möglicher Pachtnutzer vorgesehen.<br />
Eine Kündigung ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da<br />
zunächst dem Zweckverband „Rheinhessische Schweiz“ die Möglichkeit<br />
der Nutzung eingeräumt werden muss.<br />
Eine Übergabe der Pachtsache durch den 1. Vorsitzenden des Verschönerungsvereins<br />
ist rechtlich nicht erfolgt, da der Verein hierzu<br />
nicht berechtigt ist.<br />
Abschließend bekräftigt die Ortsgemeinde Wendelsheim in dem<br />
Widerspruchsschreiben nochmals den Wunsch zu einer gütlichen<br />
Einigung zu kommen.<br />
Herr Kilian teilt mit, dass zwischenzeitlich eine Bestandsaufnahme<br />
durch die Bauabteilung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein erfolgt ist<br />
und ein entsprechendes Konzept zur Weiternutzung des Schweizer<br />
Hauses durch den Zweckverband erarbeitet wird.<br />
In einem weiteren Schreiben des Eigentümers heißt es, die <strong>von</strong> ihm<br />
ausgesprochene Kündigung ist rechtmäßig und wirksam. Eine fristlose<br />
Kündigung ist berechtigt, wenn die gepachtete Sache nicht mehr<br />
geplegt bzw. vernachlässigt wird, einer nicht verabredeten Nutzung<br />
zugeführt wird oder gar nicht mehr genutzt wird.<br />
Dies - so der Eigentümer - ist hier der Fall, da über einen längeren<br />
Zeitraum keine Nutzung erfolgt ist und sowohl das Gebäude als auch<br />
die Umgebung vernachlässigt sind.<br />
Eine wie im Vertrag vereinbarte Pachtzeit <strong>von</strong> 99 Jahren kann nur in<br />
Verbindung mit einem sogenannten Erbbaurecht erfolgen. Dies setzt<br />
jedoch eine Eintragung ins Grundbuch voraus und muss notariell vereinbart<br />
werden. Durch in Kraft treten des BGB ist eine Erbpacht nicht<br />
mehr zulässig und es besteht somit ein ganz normales Pachtverhältnis<br />
mit einer maximalen Laufzeit <strong>von</strong> 30 Jahren.<br />
Ziel <strong>von</strong> weiteren Gesprächen soll der Erhalt des Schweizer Hauses<br />
und dessen Umgebung sein. Eine weitere Nutzung sollte umwelt- und<br />
naturverträglich erfolgen, da der Komplex Teil eines Naturschutzgebietes<br />
ist.<br />
Bgm. Rocker stellt diesbezüglich das weitere Vorgehen dar. Die Daten<br />
aus der Bestandsaufnahme werden für die weitere Unterhaltung bzw.<br />
Sanierung herangezogen, ebenso soll ein Konzept für eine künftige<br />
Nutzung aufgestellt werden.<br />
In Bezug auf die Rechtslage teilt Herr Rocker mit, dass es sich um<br />
einen normalen Pachtvertrag handelt, mit einer maximalen Laufzeit<br />
<strong>von</strong> 30 Jahren. Dies bedeutet, dass der Vertrag am 31.12.2014 ausläuft.<br />
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nach Aussage<br />
<strong>von</strong> Herrn Rocker nicht, da <strong>von</strong> Vernachlässigung nicht die Rede sein<br />
kann. Vielmehr handelt es sich um ganz normale Instandhaltungsmaßnahmen.<br />
Bgm. Rocker gibt auch zu bedenken, dass die komplette Einrichtung<br />
Eigentum des Verschönerungsvereins Wendelsheim ist und dies bei<br />
einer künftigen Nutzung kostenmäßig einzukalkulieren ist.<br />
Herr Roth, 1. Vorsitzender des Verschönerungsvereins, erinnert auch<br />
an die Problematik in Bezug auf die Wasserversorgung (eingefrorene<br />
Leitungen).<br />
Des Weiteren soll eine einvernehmliche Lösung und sinnvolle Nutzung<br />
des Schweizer Hauses angestrebt werden. Ein weiteres Vorgehen ist<br />
jedoch erst nach Vorlage eines entsprechenden Konzeptes möglich.<br />
Erste Ergebnisse werden in der 10. KW 2012 vorliegen.<br />
TOP 3 Mitteilungen und Anfragen<br />
a) Spielplätze in der Ortsgemeinde Wendelsheim<br />
Herr Kilian teilt mit, dass die Ortsgemeinde Wendelsheim beabsichtigt,<br />
in diesem Jahr die Spielplätze wieder vom TÜV begutachten zu lassen.<br />
b) Einladung der Partnergemeinde Messein<br />
Die Partnergemeinde Messein hat die Ortsgemeinde Wendelsheim<br />
für den 25.03.2012 eingeladen. Die Anreise erfolgt mit dem Bus. Die<br />
Rückfahrt erfolgt am Abend des gleichen Tages. Herrn Kilian spricht<br />
mit dem Wunsch auf Teilnahme auch die Vereine an.<br />
(Vorsitzender) (Schriftführer)<br />
Niederschrift gefertigt am 24.02.2012/kb