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13.04.2012 jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr - Verbandsgemeinde ...

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Wöllstein - 8 - Ausgabe 13/2012<br />

Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug an den Wegerand, damit andere Waldbesucher<br />

ungehindert passieren können. Außerdem muss der Erlaubnisschein<br />

sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden.<br />

Bei Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen behalten wir uns vor,<br />

kein Brennholz mehr an die entsprechenden Personen zu vergeben.<br />

Für Fragen u. auch Anregungen können Sie sich wenden an:<br />

Forstamt Rheinhessen in Alzey, Tel. 06731-996740<br />

Förster Hans Berger in Wendelsheim, Tel/Fax/AB 06734-916972,<br />

email: hans.berger@wald-rlp.de<br />

Sprechstunde montags 18.00-1<strong>9.00</strong> <strong>Uhr</strong><br />

Amtliche Mitteilungen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die unbekannten Erben <strong>von</strong> Francesco Trupia, verstorben am<br />

21.02.2009 werden hiermit öffentlich in Kenntnis gesetzt, bzw. benachrichtigt,<br />

dass die Abgabenbescheide vom 04.12.2009, 11.01.2010,<br />

06.01.2011 und 06.01.2012 mit der Buchungsnummer 75544-158831<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Wöllstein -im Auftrag der Ortsgemeinde<br />

Wendelsheim- bei der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Wöllstein<br />

Bahnhofstr. 10, 55597 Wöllstein, Zimmer 1.08<br />

hinterlegt sind und dort während den üblichen Bürostunden eingesehen<br />

bzw. abgeholt werden können.<br />

Die Bescheide gelten gemäß § 15 Abs. 1 a und Abs. 3 Satz 2 des<br />

Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) in Verbindung mit dem Landesgesetz<br />

des Landes Rheinland-Pfalz über die Zustellung in der<br />

Verwaltung nach Ablauf einer Frist <strong>von</strong> zwei Wochen nach der<br />

öffentlichen Bekanntmachung als öffentlich zugestellt.<br />

Wöllstein, 13.03.2012<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung Wöllstein - Finanzabteilung<br />

Niederschrift über die 20. Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Wendelsheim<br />

- Öffentlicher Teil -<br />

Datum: 14. Februar 2012<br />

Ort: Sitzungssaal Rathaus Wendelsheim<br />

Beginn: 20.00 <strong>Uhr</strong> Ende: 22.00 <strong>Uhr</strong><br />

I. Anwesenheitsliste<br />

Ortsbürgermeister:<br />

Kilian, Hans-Ludwig<br />

Beigeordnete (zugleich stimmber. Ratsmitglieder):<br />

1. Beigeordneter Huckle, Thomas entschuldigt<br />

2. Beigeordneter Pietrowski, Dr. Rolf entschuldigt<br />

Ratsmitglieder:<br />

Bäder, Steffen entschuldigt<br />

Dr. Gerhardt, Günter entschuldigt<br />

Hahn, Bernd<br />

Hahn, Ingo<br />

Hahn, Manfred<br />

Knuth, Christine<br />

Lang, Sigrid entschuldigt<br />

Meitzler, Emil<br />

Rehbein, Andreas entschuldigt<br />

Roth, Manfred<br />

Scheiler, Karl<br />

Steinbacher, Egolf<br />

Walther, Karl<br />

Wendt, Karin<br />

Wingert, Reiner<br />

Weitere Anwesende:<br />

Herr Bgm. Rocker Bürgermeister, <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein<br />

Herr Köhm, <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein, zugleich Schriftführer<br />

II. Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

TOP 1 Einwohnerfragestunde<br />

TOP 2 Sachstandsbericht „Teufelsrutsch“<br />

TOP 3 Mitteilungen und Anfragen<br />

Der Vorsitzende, Herr Ortsbürgermeister Kilian, eröffnet die öffentliche<br />

Sitzung und begrüßt die Damen und Herren des Gemeinderates,<br />

Herrn Rocker, Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein sowie<br />

Herrn Köhm <strong>von</strong> der VG-Verwaltung, der die Protokollführung übernimmt.<br />

Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde<br />

und der Rat beschlussfähig versammelt ist.<br />

Einwände gegen die letzte Niederschrift der Gemeinderatsitzung werden<br />

nicht erhoben. Anträge zur Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung<br />

werden nicht gestellt.<br />

III. Tagesordnungspunkte<br />

TOP 1 Einwohnerfragestunde<br />

Es sind keine Einwohner anwesend, schriftliche Anfragen liegen nicht<br />

vor, so dass direkt mit dem Tagesordnungspunkt 2 fortgefahren wird.<br />

TOP 2 Sachstandsbericht „Teufelsrutsch“<br />

Herr Kilian verweist auf den bisherigen Schriftverkehr und verliest den<br />

Brief des Eigentümers. Darin heißt es, dass der 1. Vorsitzende des Verschönerungsvereins<br />

Wendelsheim dem Eigentümer mitteilt, dass der<br />

Verein in einer Mitgliederversammlung beschlossen hat, das Schweizer<br />

Haus aufzugeben. In dem Pacht- und Gestattungsvertrag zwischen<br />

dem Eigentümer des Waldes und der Ortsgemeinde Wendelsheim ist ein<br />

Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe der Nutzung durch den Verschönerungsverein<br />

oder den Zweckverband Rheinhessische Schweiz vorgesehen.<br />

Auf Grund der Information hat der Eigentümer den Pachtvertrag<br />

fristlos, bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.<br />

In dem darauf folgenden Ortstermin legten sowohl der Eigentümer als<br />

auch Herr Kilian bzw. Bgm. Rocker die jeweiligen Standpunkte dar.<br />

Daraufhin hat die Ortsgemeinde Einspruch gegen die Kündigung<br />

erhoben, da in dem Pacht- und Gestattungsvertrag ein Zeitraum <strong>von</strong> 99<br />

Jahren festgesetzt ist und der Vertrag somit zum Jahr 2083 ausläuft.<br />

Außerdem ist neben dem Verschönerungsverein auch der Zweckverband<br />

„Rheinhessische Schweiz“ als möglicher Pachtnutzer vorgesehen.<br />

Eine Kündigung ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da<br />

zunächst dem Zweckverband „Rheinhessische Schweiz“ die Möglichkeit<br />

der Nutzung eingeräumt werden muss.<br />

Eine Übergabe der Pachtsache durch den 1. Vorsitzenden des Verschönerungsvereins<br />

ist rechtlich nicht erfolgt, da der Verein hierzu<br />

nicht berechtigt ist.<br />

Abschließend bekräftigt die Ortsgemeinde Wendelsheim in dem<br />

Widerspruchsschreiben nochmals den Wunsch zu einer gütlichen<br />

Einigung zu kommen.<br />

Herr Kilian teilt mit, dass zwischenzeitlich eine Bestandsaufnahme<br />

durch die Bauabteilung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Wöllstein erfolgt ist<br />

und ein entsprechendes Konzept zur Weiternutzung des Schweizer<br />

Hauses durch den Zweckverband erarbeitet wird.<br />

In einem weiteren Schreiben des Eigentümers heißt es, die <strong>von</strong> ihm<br />

ausgesprochene Kündigung ist rechtmäßig und wirksam. Eine fristlose<br />

Kündigung ist berechtigt, wenn die gepachtete Sache nicht mehr<br />

geplegt bzw. vernachlässigt wird, einer nicht verabredeten Nutzung<br />

zugeführt wird oder gar nicht mehr genutzt wird.<br />

Dies - so der Eigentümer - ist hier der Fall, da über einen längeren<br />

Zeitraum keine Nutzung erfolgt ist und sowohl das Gebäude als auch<br />

die Umgebung vernachlässigt sind.<br />

Eine wie im Vertrag vereinbarte Pachtzeit <strong>von</strong> 99 Jahren kann nur in<br />

Verbindung mit einem sogenannten Erbbaurecht erfolgen. Dies setzt<br />

jedoch eine Eintragung ins Grundbuch voraus und muss notariell vereinbart<br />

werden. Durch in Kraft treten des BGB ist eine Erbpacht nicht<br />

mehr zulässig und es besteht somit ein ganz normales Pachtverhältnis<br />

mit einer maximalen Laufzeit <strong>von</strong> 30 Jahren.<br />

Ziel <strong>von</strong> weiteren Gesprächen soll der Erhalt des Schweizer Hauses<br />

und dessen Umgebung sein. Eine weitere Nutzung sollte umwelt- und<br />

naturverträglich erfolgen, da der Komplex Teil eines Naturschutzgebietes<br />

ist.<br />

Bgm. Rocker stellt diesbezüglich das weitere Vorgehen dar. Die Daten<br />

aus der Bestandsaufnahme werden für die weitere Unterhaltung bzw.<br />

Sanierung herangezogen, ebenso soll ein Konzept für eine künftige<br />

Nutzung aufgestellt werden.<br />

In Bezug auf die Rechtslage teilt Herr Rocker mit, dass es sich um<br />

einen normalen Pachtvertrag handelt, mit einer maximalen Laufzeit<br />

<strong>von</strong> 30 Jahren. Dies bedeutet, dass der Vertrag am 31.12.2014 ausläuft.<br />

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nach Aussage<br />

<strong>von</strong> Herrn Rocker nicht, da <strong>von</strong> Vernachlässigung nicht die Rede sein<br />

kann. Vielmehr handelt es sich um ganz normale Instandhaltungsmaßnahmen.<br />

Bgm. Rocker gibt auch zu bedenken, dass die komplette Einrichtung<br />

Eigentum des Verschönerungsvereins Wendelsheim ist und dies bei<br />

einer künftigen Nutzung kostenmäßig einzukalkulieren ist.<br />

Herr Roth, 1. Vorsitzender des Verschönerungsvereins, erinnert auch<br />

an die Problematik in Bezug auf die Wasserversorgung (eingefrorene<br />

Leitungen).<br />

Des Weiteren soll eine einvernehmliche Lösung und sinnvolle Nutzung<br />

des Schweizer Hauses angestrebt werden. Ein weiteres Vorgehen ist<br />

jedoch erst nach Vorlage eines entsprechenden Konzeptes möglich.<br />

Erste Ergebnisse werden in der 10. KW 2012 vorliegen.<br />

TOP 3 Mitteilungen und Anfragen<br />

a) Spielplätze in der Ortsgemeinde Wendelsheim<br />

Herr Kilian teilt mit, dass die Ortsgemeinde Wendelsheim beabsichtigt,<br />

in diesem Jahr die Spielplätze wieder vom TÜV begutachten zu lassen.<br />

b) Einladung der Partnergemeinde Messein<br />

Die Partnergemeinde Messein hat die Ortsgemeinde Wendelsheim<br />

für den 25.03.2012 eingeladen. Die Anreise erfolgt mit dem Bus. Die<br />

Rückfahrt erfolgt am Abend des gleichen Tages. Herrn Kilian spricht<br />

mit dem Wunsch auf Teilnahme auch die Vereine an.<br />

(Vorsitzender) (Schriftführer)<br />

Niederschrift gefertigt am 24.02.2012/kb

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