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13.04.2012 jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr - Verbandsgemeinde ...

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Wöllstein - 4 - Ausgabe 13/2012<br />

tentragung für den möglichen Rückbau solcher Anschlüsse vorab zu<br />

klären. Hierfür wären ebenfalls entsprechende Hinweise in den Textfestsetzungen<br />

zum Bebauungsplan unbedingt erforderlich. Zwecks Koordinierung<br />

mit den Baumaßnahmen anderer Ver- und Entsorgungsträger und<br />

dem Straßenbau wird darum gebeten, frühzeitig an der Bauvorbereitung<br />

beteiligt zu werden und die Massen in eine gemeinsame Ausschreibung,<br />

z.B. in das Los „Straßenbau“, mit einzubeziehen. Leitungsgefährdete<br />

Verrichtungen müssen jederzeit unterbleiben. Sind Änderungs- oder<br />

Sicherungsmaßnahmen der vorhandenen Versorgungsleitungen nicht zu<br />

vermeiden, richtet sich die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen<br />

bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vorsorglich wird darauf<br />

hingewiesen, dass nach dem „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />

Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für<br />

Straßen und Verkehrswesen, Leitungstrassen grundsätzlich <strong>von</strong> Baumplanzungen<br />

freizuhalten sind.<br />

Fachliche Stellungnahme<br />

Die Hinweise und Vorgaben betreffen die Realisierungsplanung und sind<br />

im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht verbindlich festsetzbar.<br />

Die entsprechenden Firmen sind im Zuge der Realisierungsplanung zu<br />

informieren. Die Vorgaben können unter den Hinweisen in der Begründung<br />

zum Bebauungsplan aufgenommen werden.<br />

Beschluss:<br />

Die Ortsgemeinde Siefersheim beschließt einstimmig die allgemeinen<br />

Hinweise bzgl. Erdgas-Hausanschlüsse unter „Hinweise“ in den Textlichen<br />

Festsetzungen zu ergänzen.<br />

Nr. 5 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />

(Schreiben vom 2.5.2011)<br />

Es werden folgende Hinweise gegeben:<br />

Bergbau/Altbergbau: Keine Einwände<br />

Boden und Baugrund - allgemein: Bei Eingriffen in den Baugrund sind<br />

grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke (u.a. DIN 4020, DIN EN<br />

1997-1 und -2, DIN 1054) zu berücksichtigen.<br />

Boden und Baugrund - mineralische Rohstoffe: Keine Einwände<br />

Fachliche Stellungnahme:<br />

Bei den vorgebrachten Anregungen handelt es sich um realisierungstechnische<br />

Hinweise. Die allgemeinen Hinweise bzgl. Boden und Baugrund<br />

sind unter „Hinweise“ in den Textlichen Festsetzungen zu ergänzen.<br />

Beschluss:<br />

Die Ortsgemeinde beschließt einstimmig die allgemeinen Hinweise bzgl.<br />

Boden und Baugrund unter „Hinweise“ in den Textlichen Festsetzungen<br />

zu ergänzen.<br />

Nr. 6 Wasserversorgung Rheinhessen GmbH<br />

(Schreiben vom 9.5.2011)<br />

Grundsätzliche Einwände gegen die Planung bestehen nicht. Im Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans verläuft aus westlicher Richtung<br />

kommend die Versorgungsleitung DN 100 PVC in der zeichnerisch dargestellten<br />

„Verkehrsläche mit besonderer Zweckbestimmung“. Diese<br />

soll im Zuge der Erschließung des Baugebietes erhalten bleiben und als<br />

zusätzliche Einspeisung genutzt werden. Bei einem Brandfall kann die<br />

Löschwassermenge <strong>von</strong> 48 cbm/h über einen Zeitraum <strong>von</strong> 2 Stunden<br />

bereitgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß DVGW<br />

Arbeitsblatt W405 der Löschwasserbereich sämtliche Löschwasserentnahmemöglichkeiten<br />

in einem Umkreis <strong>von</strong> 300 m um das betreffende<br />

Brandobjekt umfasst und der Netzdruck nicht unter 1,5 bar abfallen<br />

sollte. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auf unserer Leitungstraße<br />

keine Baumplanzungen vorgenommen werden dürfen. Baumwurzeln<br />

bergen in der Regel mittel- bis langfristig ein Gefahrenpotenzial für<br />

die Versorgungsleitung sowie Strom- und Steuerkabel.<br />

Fachliche Stellungnahme<br />

Bei den vorgebrachten Anregungen handelt es sich um realisierungstechnische<br />

Hinweise, die im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplanes<br />

zu berücksichtigen sind, jedoch keine Auswirkungen auf die Inhalte des<br />

Bebauungsplanes entfalten.<br />

Beschluss<br />

Kein Beschluss erforderlich.<br />

Nr. 7 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle<br />

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz<br />

(Schreiben vom 11.5.2011)<br />

Aus wasser- und abfallwirtschaftlicher Sicht werden folgende Hinweise<br />

gegeben:<br />

1. Allgemeine Wasserwirtschaft<br />

Am östlichen Rand des Plangebietes, beindet sich ein Gewässer 3.<br />

Ordnung. Im Textteil inden sich hierzu keine weiteren Hinweise bzw.<br />

Erläuterungen. Das Gewässer hat zwar kein großes Einzugsgebiet und<br />

ist wasserwirtschaftlich eher <strong>von</strong> untergeordneter Bedeutung, dennoch<br />

sollte der Bebauungsplan Details und Informationen für die potentiellen<br />

Bauherren und/oder Planer betreffend des Grabens, seiner Struktur,<br />

seines Einzugsgebietes und seiner Gewässergüte enthalten. Es wäre<br />

außerdem äußerst wünschenswert, wenn ein Randstreifen entlang des<br />

Gewässers für dessen naturnahe Entwicklung ausgewiesen werden<br />

würde. Der Entwurf ist im Hinblick auf das Gewässer zu überarbeiten<br />

bzw. zu ergänzen. Im Textteil sind Hinweise, Erläuterungen und Informationen<br />

zum Gewässer aufzunehmen und es ist ein ca. 3-5 m breiter Entwicklungs-<br />

bzw. Grünstreifen entlang des Grabens auszuweisen.<br />

2. Wasserversorgung, Grundwasserschutz<br />

Grundwasserstände<br />

Wie unter 3.2 in der Begründung zum Bebauungsplan ausgesagt, ist mit<br />

hohen Grundwasserständen zu rechnen und daher auch mit Grundwasserhaltungsmaßnahmen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass hierfür eine<br />

Erlaubnis der zust. Kreisverwaltung (Untere Wasserbehörde) einzuholen<br />

ist. Niederschlagswassernutzung Falls Niederschlagswasser zu Brauchzwecken,<br />

z.B. zum Toilettenspülen vorgesehen ist, sind der Träger der<br />

Wasserversorgung und das Gesundheitsamt hierüber zu informieren.<br />

Verbindungen zum Trinkwassernetz sind verboten. Die Leitungen und<br />

Zapfstellen sind so zu kennzeichnen, dass Verwechslungen mit dem<br />

Trinkwassernetz ausgeschlossen sind.<br />

3. Abwasserbeseitigung<br />

Niederschlagswasser<br />

Unverschmutztes Niederschlagswasser <strong>von</strong> Dach-, Hof- und Wegelächen<br />

ist zurückzuhalten und sollte möglichst über die belebte Bodenzone<br />

(z.B. Mulden) versickert werden, sofern keine Altlasten o.ä. diesem entgegenstehen.<br />

Versickerungen sind möglichst breitlächig und ungezielt in<br />

lachen Mulden vorzunehmen. Gezielte Versickerungen sind nach dem<br />

Wasserrecht erlaubnisplichtig. Das Zwischenschalten <strong>von</strong> Zisternenwird<br />

empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass Ablussverschärfungen<br />

gemäß §§ 61, 62 zu erwarten sind, die zeit- und ortsnah durch geeignete<br />

Maßnahmen ausgeglichen werden müssen. Dieser zu erbringende<br />

Ausgleich, in der Regel für ein 20 jährliches Ereignis, kann auch durch<br />

eine ausreichende Bemessung der Versickerungsanlage (Mulde, Rigole,<br />

usw.) erfolgen. Es wird empfohlen, das endgültige Entwässerungskonzept<br />

rechtzeitig vor Baubeginn mit der Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft Bodenschutz Süd abzustimmen.<br />

4. Abfallwirtschaft und Bodenschutz<br />

Für den Planbereich sind keine Altlasten, Altablagerungen, Altstandorte,<br />

schädlichen Bodenveränderungen oder Verdachtslächen bekannt. Es<br />

wird daraufhin gewiesen, dass Altstandorte (stillgelegte Anlagen und<br />

Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen<br />

wurde) für die Gemeinde noch nicht erhoben wurden. Sollten abweichende<br />

Informationen oder Erkenntnisse über Altablagerungen (abgelagerte<br />

Abfälle, Altstandorte) oder gefahrverdächtige Beeinträchtigungen<br />

der Bodenfunktion wie z.B. Schadstoffverunreinigungen, Bodenverdichtungen<br />

oder -erosionen (Verdachtslächen bzw. schädliche Bodenveränderungen)<br />

vorliegen oder sich ergeben, wird um Mitteilung und<br />

Abstimmung der weiteren Vorgehensweise gebeten.<br />

Fachliche Stellungnahme<br />

1. Allgemeine Wasserwirtschaft:<br />

Die Hinweise und Erläuterungen zum Gewässer sollen im Textteil zum<br />

Bebauungsplan ergänzt werden.<br />

Innerhalb des westlich vom Graben verlaufenden Wirtschaftsweges<br />

beinden sich eine Vielzahl <strong>von</strong> Ver- und Entsorgungsleitungen. Aufgrund<br />

des Mangels an Flächen, kann mithin kein Entwicklungs- und Grünstreifen<br />

westlich des Gewässers ausgebildet werden. Im westlichen Bereich<br />

wird der Graben durch Verkehrslächen, deren Lage aus verkehrstechnischen<br />

Gründen nicht geändert werden kann, begrenzt.<br />

Der Graben führt selbst bei größeren Niederschlagsereignissen kein<br />

Wasser und ist insoweit ein Graben ohne Funktion. Da er aber beidseitig<br />

stark bewachsen ist, hat er die Funktion einer Eingrünung zur offenen<br />

Landschaft.<br />

Der Graben wird in dem vorliegenden Bebauungsplan im Wesentlichen<br />

als Bestand erfasst. Lediglich im nördlichen Bereich ist eine geringfügige<br />

Verschwenkung <strong>von</strong> 1,50 m geplant. Für den östlichen Teil weist der<br />

rechtskräftige FNP die Einzige noch nicht überplante Bauläche für die<br />

Gemeinde Siefersheim aus. Diese Fläche wurde bewusst vom Gemeinderat<br />

vorerst nicht überplant, um kein Überangebot <strong>von</strong> Baulächen zu<br />

schaffen. Bei der derzeitigen Entwicklung der Gemeinde ist jedoch mit<br />

einer künftigen Überplanung dieser Fläche zu rechnen. Im Zuge der dann<br />

zu erfolgenden Planung wird die Funktion und die Lage des Grabens<br />

geprüft und gegebenfalls um einen Randstreifen ergänzt werden müssen.<br />

2. Wasserversorgung, Grundwasserschutz:<br />

Bei den vorgebrachten Hinweisen handelt es sich um realisierungstechnische<br />

Hinweise, die im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes<br />

zu berücksichtigen sind, jedoch keine Auswirkungen auf die Inhalte des<br />

Bebauungsplanes entfalten.<br />

3. Abwasserbeseitigung:<br />

Das Entwässerungskonzept wird erstellt und mit der Struktur- und<br />

Genehmigungsdirektion abgestimmt. Innerhalb der Grenzen des Bebauungsplangebietes<br />

sind bereits Mischwasserkanäle vorhanden, die nach<br />

dem genehmigten Entwässerungsplan für die Ortsgemeinde Siefersheim<br />

errichtet wurden. Für noch nicht bebaute Bereiche ist vorgesehen das<br />

Niederschlagswasser zu versickern oder getrennt abzuleiten. Entsprechende<br />

Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser werden im<br />

Textteil zum Bebauungsplan bzw. unter den „Hinweisen“ in den Textlichen<br />

Festsetzungen aufgenommen.<br />

4. Abfallwirtschaft und Bodenschutz:<br />

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die<br />

Inhalte des Bebauungsplanes ergeben sich hieraus nicht. Bebauungsplan<br />

Wehrbörder, Ortsgemeinde Siefersheim.<br />

Beschluss:<br />

Die Ortsgemeinde beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die<br />

Hinweise und Erläuterungen zur Gewässer und Abwasserbeseitigung in<br />

den Textteil zum Bebauungsplan aufzunehmen.<br />

Das Ausweisen eines 3-5m breiten Grünstreifens östlich des Grabens soll<br />

erst bei einer nächsten Erweiterung des Baugebietes, wie diese laut FNP<br />

noch möglich ist, umgesetzt werden.<br />

Darüber hinaus beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die Empfehlungen<br />

aus Sicht der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und<br />

der Abfallwirtschaft unter den „Hinweisen“ aufzunehmen.<br />

Nr. 8 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

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