13.04.2012 jeweils von 9.00 - 12.00 Uhr - Verbandsgemeinde ...
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Wöllstein - 4 - Ausgabe 13/2012<br />
tentragung für den möglichen Rückbau solcher Anschlüsse vorab zu<br />
klären. Hierfür wären ebenfalls entsprechende Hinweise in den Textfestsetzungen<br />
zum Bebauungsplan unbedingt erforderlich. Zwecks Koordinierung<br />
mit den Baumaßnahmen anderer Ver- und Entsorgungsträger und<br />
dem Straßenbau wird darum gebeten, frühzeitig an der Bauvorbereitung<br />
beteiligt zu werden und die Massen in eine gemeinsame Ausschreibung,<br />
z.B. in das Los „Straßenbau“, mit einzubeziehen. Leitungsgefährdete<br />
Verrichtungen müssen jederzeit unterbleiben. Sind Änderungs- oder<br />
Sicherungsmaßnahmen der vorhandenen Versorgungsleitungen nicht zu<br />
vermeiden, richtet sich die Kostentragung nach den bestehenden Verträgen<br />
bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vorsorglich wird darauf<br />
hingewiesen, dass nach dem „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische<br />
Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für<br />
Straßen und Verkehrswesen, Leitungstrassen grundsätzlich <strong>von</strong> Baumplanzungen<br />
freizuhalten sind.<br />
Fachliche Stellungnahme<br />
Die Hinweise und Vorgaben betreffen die Realisierungsplanung und sind<br />
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nicht verbindlich festsetzbar.<br />
Die entsprechenden Firmen sind im Zuge der Realisierungsplanung zu<br />
informieren. Die Vorgaben können unter den Hinweisen in der Begründung<br />
zum Bebauungsplan aufgenommen werden.<br />
Beschluss:<br />
Die Ortsgemeinde Siefersheim beschließt einstimmig die allgemeinen<br />
Hinweise bzgl. Erdgas-Hausanschlüsse unter „Hinweise“ in den Textlichen<br />
Festsetzungen zu ergänzen.<br />
Nr. 5 Landesamt für Geologie und Bergbau<br />
(Schreiben vom 2.5.2011)<br />
Es werden folgende Hinweise gegeben:<br />
Bergbau/Altbergbau: Keine Einwände<br />
Boden und Baugrund - allgemein: Bei Eingriffen in den Baugrund sind<br />
grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke (u.a. DIN 4020, DIN EN<br />
1997-1 und -2, DIN 1054) zu berücksichtigen.<br />
Boden und Baugrund - mineralische Rohstoffe: Keine Einwände<br />
Fachliche Stellungnahme:<br />
Bei den vorgebrachten Anregungen handelt es sich um realisierungstechnische<br />
Hinweise. Die allgemeinen Hinweise bzgl. Boden und Baugrund<br />
sind unter „Hinweise“ in den Textlichen Festsetzungen zu ergänzen.<br />
Beschluss:<br />
Die Ortsgemeinde beschließt einstimmig die allgemeinen Hinweise bzgl.<br />
Boden und Baugrund unter „Hinweise“ in den Textlichen Festsetzungen<br />
zu ergänzen.<br />
Nr. 6 Wasserversorgung Rheinhessen GmbH<br />
(Schreiben vom 9.5.2011)<br />
Grundsätzliche Einwände gegen die Planung bestehen nicht. Im Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans verläuft aus westlicher Richtung<br />
kommend die Versorgungsleitung DN 100 PVC in der zeichnerisch dargestellten<br />
„Verkehrsläche mit besonderer Zweckbestimmung“. Diese<br />
soll im Zuge der Erschließung des Baugebietes erhalten bleiben und als<br />
zusätzliche Einspeisung genutzt werden. Bei einem Brandfall kann die<br />
Löschwassermenge <strong>von</strong> 48 cbm/h über einen Zeitraum <strong>von</strong> 2 Stunden<br />
bereitgestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß DVGW<br />
Arbeitsblatt W405 der Löschwasserbereich sämtliche Löschwasserentnahmemöglichkeiten<br />
in einem Umkreis <strong>von</strong> 300 m um das betreffende<br />
Brandobjekt umfasst und der Netzdruck nicht unter 1,5 bar abfallen<br />
sollte. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass auf unserer Leitungstraße<br />
keine Baumplanzungen vorgenommen werden dürfen. Baumwurzeln<br />
bergen in der Regel mittel- bis langfristig ein Gefahrenpotenzial für<br />
die Versorgungsleitung sowie Strom- und Steuerkabel.<br />
Fachliche Stellungnahme<br />
Bei den vorgebrachten Anregungen handelt es sich um realisierungstechnische<br />
Hinweise, die im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplanes<br />
zu berücksichtigen sind, jedoch keine Auswirkungen auf die Inhalte des<br />
Bebauungsplanes entfalten.<br />
Beschluss<br />
Kein Beschluss erforderlich.<br />
Nr. 7 Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle<br />
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft Bodenschutz<br />
(Schreiben vom 11.5.2011)<br />
Aus wasser- und abfallwirtschaftlicher Sicht werden folgende Hinweise<br />
gegeben:<br />
1. Allgemeine Wasserwirtschaft<br />
Am östlichen Rand des Plangebietes, beindet sich ein Gewässer 3.<br />
Ordnung. Im Textteil inden sich hierzu keine weiteren Hinweise bzw.<br />
Erläuterungen. Das Gewässer hat zwar kein großes Einzugsgebiet und<br />
ist wasserwirtschaftlich eher <strong>von</strong> untergeordneter Bedeutung, dennoch<br />
sollte der Bebauungsplan Details und Informationen für die potentiellen<br />
Bauherren und/oder Planer betreffend des Grabens, seiner Struktur,<br />
seines Einzugsgebietes und seiner Gewässergüte enthalten. Es wäre<br />
außerdem äußerst wünschenswert, wenn ein Randstreifen entlang des<br />
Gewässers für dessen naturnahe Entwicklung ausgewiesen werden<br />
würde. Der Entwurf ist im Hinblick auf das Gewässer zu überarbeiten<br />
bzw. zu ergänzen. Im Textteil sind Hinweise, Erläuterungen und Informationen<br />
zum Gewässer aufzunehmen und es ist ein ca. 3-5 m breiter Entwicklungs-<br />
bzw. Grünstreifen entlang des Grabens auszuweisen.<br />
2. Wasserversorgung, Grundwasserschutz<br />
Grundwasserstände<br />
Wie unter 3.2 in der Begründung zum Bebauungsplan ausgesagt, ist mit<br />
hohen Grundwasserständen zu rechnen und daher auch mit Grundwasserhaltungsmaßnahmen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass hierfür eine<br />
Erlaubnis der zust. Kreisverwaltung (Untere Wasserbehörde) einzuholen<br />
ist. Niederschlagswassernutzung Falls Niederschlagswasser zu Brauchzwecken,<br />
z.B. zum Toilettenspülen vorgesehen ist, sind der Träger der<br />
Wasserversorgung und das Gesundheitsamt hierüber zu informieren.<br />
Verbindungen zum Trinkwassernetz sind verboten. Die Leitungen und<br />
Zapfstellen sind so zu kennzeichnen, dass Verwechslungen mit dem<br />
Trinkwassernetz ausgeschlossen sind.<br />
3. Abwasserbeseitigung<br />
Niederschlagswasser<br />
Unverschmutztes Niederschlagswasser <strong>von</strong> Dach-, Hof- und Wegelächen<br />
ist zurückzuhalten und sollte möglichst über die belebte Bodenzone<br />
(z.B. Mulden) versickert werden, sofern keine Altlasten o.ä. diesem entgegenstehen.<br />
Versickerungen sind möglichst breitlächig und ungezielt in<br />
lachen Mulden vorzunehmen. Gezielte Versickerungen sind nach dem<br />
Wasserrecht erlaubnisplichtig. Das Zwischenschalten <strong>von</strong> Zisternenwird<br />
empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass Ablussverschärfungen<br />
gemäß §§ 61, 62 zu erwarten sind, die zeit- und ortsnah durch geeignete<br />
Maßnahmen ausgeglichen werden müssen. Dieser zu erbringende<br />
Ausgleich, in der Regel für ein 20 jährliches Ereignis, kann auch durch<br />
eine ausreichende Bemessung der Versickerungsanlage (Mulde, Rigole,<br />
usw.) erfolgen. Es wird empfohlen, das endgültige Entwässerungskonzept<br />
rechtzeitig vor Baubeginn mit der Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />
Abfallwirtschaft Bodenschutz Süd abzustimmen.<br />
4. Abfallwirtschaft und Bodenschutz<br />
Für den Planbereich sind keine Altlasten, Altablagerungen, Altstandorte,<br />
schädlichen Bodenveränderungen oder Verdachtslächen bekannt. Es<br />
wird daraufhin gewiesen, dass Altstandorte (stillgelegte Anlagen und<br />
Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen<br />
wurde) für die Gemeinde noch nicht erhoben wurden. Sollten abweichende<br />
Informationen oder Erkenntnisse über Altablagerungen (abgelagerte<br />
Abfälle, Altstandorte) oder gefahrverdächtige Beeinträchtigungen<br />
der Bodenfunktion wie z.B. Schadstoffverunreinigungen, Bodenverdichtungen<br />
oder -erosionen (Verdachtslächen bzw. schädliche Bodenveränderungen)<br />
vorliegen oder sich ergeben, wird um Mitteilung und<br />
Abstimmung der weiteren Vorgehensweise gebeten.<br />
Fachliche Stellungnahme<br />
1. Allgemeine Wasserwirtschaft:<br />
Die Hinweise und Erläuterungen zum Gewässer sollen im Textteil zum<br />
Bebauungsplan ergänzt werden.<br />
Innerhalb des westlich vom Graben verlaufenden Wirtschaftsweges<br />
beinden sich eine Vielzahl <strong>von</strong> Ver- und Entsorgungsleitungen. Aufgrund<br />
des Mangels an Flächen, kann mithin kein Entwicklungs- und Grünstreifen<br />
westlich des Gewässers ausgebildet werden. Im westlichen Bereich<br />
wird der Graben durch Verkehrslächen, deren Lage aus verkehrstechnischen<br />
Gründen nicht geändert werden kann, begrenzt.<br />
Der Graben führt selbst bei größeren Niederschlagsereignissen kein<br />
Wasser und ist insoweit ein Graben ohne Funktion. Da er aber beidseitig<br />
stark bewachsen ist, hat er die Funktion einer Eingrünung zur offenen<br />
Landschaft.<br />
Der Graben wird in dem vorliegenden Bebauungsplan im Wesentlichen<br />
als Bestand erfasst. Lediglich im nördlichen Bereich ist eine geringfügige<br />
Verschwenkung <strong>von</strong> 1,50 m geplant. Für den östlichen Teil weist der<br />
rechtskräftige FNP die Einzige noch nicht überplante Bauläche für die<br />
Gemeinde Siefersheim aus. Diese Fläche wurde bewusst vom Gemeinderat<br />
vorerst nicht überplant, um kein Überangebot <strong>von</strong> Baulächen zu<br />
schaffen. Bei der derzeitigen Entwicklung der Gemeinde ist jedoch mit<br />
einer künftigen Überplanung dieser Fläche zu rechnen. Im Zuge der dann<br />
zu erfolgenden Planung wird die Funktion und die Lage des Grabens<br />
geprüft und gegebenfalls um einen Randstreifen ergänzt werden müssen.<br />
2. Wasserversorgung, Grundwasserschutz:<br />
Bei den vorgebrachten Hinweisen handelt es sich um realisierungstechnische<br />
Hinweise, die im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes<br />
zu berücksichtigen sind, jedoch keine Auswirkungen auf die Inhalte des<br />
Bebauungsplanes entfalten.<br />
3. Abwasserbeseitigung:<br />
Das Entwässerungskonzept wird erstellt und mit der Struktur- und<br />
Genehmigungsdirektion abgestimmt. Innerhalb der Grenzen des Bebauungsplangebietes<br />
sind bereits Mischwasserkanäle vorhanden, die nach<br />
dem genehmigten Entwässerungsplan für die Ortsgemeinde Siefersheim<br />
errichtet wurden. Für noch nicht bebaute Bereiche ist vorgesehen das<br />
Niederschlagswasser zu versickern oder getrennt abzuleiten. Entsprechende<br />
Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser werden im<br />
Textteil zum Bebauungsplan bzw. unter den „Hinweisen“ in den Textlichen<br />
Festsetzungen aufgenommen.<br />
4. Abfallwirtschaft und Bodenschutz:<br />
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die<br />
Inhalte des Bebauungsplanes ergeben sich hieraus nicht. Bebauungsplan<br />
Wehrbörder, Ortsgemeinde Siefersheim.<br />
Beschluss:<br />
Die Ortsgemeinde beschließt mit 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen die<br />
Hinweise und Erläuterungen zur Gewässer und Abwasserbeseitigung in<br />
den Textteil zum Bebauungsplan aufzunehmen.<br />
Das Ausweisen eines 3-5m breiten Grünstreifens östlich des Grabens soll<br />
erst bei einer nächsten Erweiterung des Baugebietes, wie diese laut FNP<br />
noch möglich ist, umgesetzt werden.<br />
Darüber hinaus beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die Empfehlungen<br />
aus Sicht der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und<br />
der Abfallwirtschaft unter den „Hinweisen“ aufzunehmen.<br />
Nr. 8 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH