Dies und Das - GEW Landesverband Bayern
Dies und Das - GEW Landesverband Bayern
Dies und Das - GEW Landesverband Bayern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Definitionen Ganztagsschule<br />
aus der <strong>GEW</strong>-Broschüre »Arbeitsplatz Ganztagsschule – pädagogisch wertvoll! Handreichung für die sozialpädagogische Arbeit an Ganztagsschulen«<br />
Download möglich: https://www.gew.de/Publikationen_Ganztagsschule.html#Section25088<br />
Formen der<br />
Ganztagssschule<br />
Merkmal Verpflichtung<br />
Offen SchülerInnen bzw. Eltern buchen ein bestimmtes Nachmittagsangebot Freiwillig<br />
Teilgeb<strong>und</strong>en Nur ein bestimmter Teil der SchülerInnen nimmt am Angebot der Ganztagssschule<br />
teil<br />
Freiwillig<br />
Geb<strong>und</strong>en Alle SchülerInnen nehmen am Angebot der Ganztagsschule teil Verpflichtend für alle<br />
Kooperationsmodelle der Ganztagsschule<br />
Modell Unterricht Außerschulische Angebote Sozialpädagogische Angebote Kooperation Rhythmisierung<br />
Additiv vormittags nachmittags ./. ./. ./.<br />
Kooperativ vormittags nachmittags ja ja ./.<br />
Integriert ganztags ganztags ja ja ja<br />
Die KMK unterscheidet drei Formen von Ganztagsschulen:<br />
n In der voll geb<strong>und</strong>enen Form sind dieSchülerinnen <strong>und</strong> Schüler verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens<br />
sieben Zeitst<strong>und</strong>en an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.<br />
n In der teilweise geb<strong>und</strong>enen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils<br />
mindestens sieben Zeitst<strong>und</strong>en an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.<br />
n In der offenen Form ist ein Aufenthalt verb<strong>und</strong>en mit einem Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen<br />
von täglich mindestens sieben Zeitst<strong>und</strong>en für die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler möglich.<br />
Die Differenzierung liegt hierbei in der Verbindlichkeit des Besuchs der Angebote. Von der offenen Ganztagsschule, in der alle Angebote<br />
auf freiwilliger Basis für alle SchülerInnen angelegt sind, über die teilgeb<strong>und</strong>ene Form, in der für einen Teil der SchülerInnen ein festes<br />
Angebot installiert ist, bis zum geb<strong>und</strong>enen Modell, in dem alle SchülerInnen den ganzen Tag an der Ganztagsschule verbringen.<br />
Wie berechnen sich die St<strong>und</strong>en für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer<br />
im Ganztagsbetrieb?<br />
In der offenen Ganztagsschule:<br />
»Nach Verfügbarkeit <strong>und</strong> pädagogischem Konzept<br />
kann die Schulleitung auch Lehrerwochenst<strong>und</strong>en - insbesondere<br />
für die Hausaufgabenbetreuung - in die Bildungs-<br />
<strong>und</strong> Betreuungsangebote der offenen Ganztagsschule<br />
einbringen. Die Zahl der eingebrachten Lehrerwochenst<strong>und</strong>en<br />
ist bei der Antragstellung anzugeben. (...)<br />
Dabei entspricht ein Einsatz für Betreuungsangebote in<br />
der offenen Ganztagsschule im Umfang von 90 Minuten<br />
einer St<strong>und</strong>e der Unterrichtspflichtzeit der Lehrkraft«<br />
(Bekanntmachung des KM vom 1. August 2009)<br />
In geb<strong>und</strong>enen Ganztagsangeboten:<br />
Die Zuweisung zusätzlicher St<strong>und</strong>en beträgt je geb<strong>und</strong>ener<br />
Ganztagsklasse an Gr<strong>und</strong>schulen, Haupt- bzw.<br />
Mittelschulen <strong>und</strong> Förderschulen zwölf sowie an Realschulen,<br />
Gymnasien <strong>und</strong> Wirtschaftsschulen acht zusätzliche<br />
Wochenst<strong>und</strong>en.<br />
17 DDS September 2012<br />
»Die zusätzlichen Lehrerwochenst<strong>und</strong>en sind ausschließlich<br />
für den Bedarf der geb<strong>und</strong>enen Ganztagsklassen<br />
einzusetzen. Sie werden gr<strong>und</strong>sätzlich für unterrichtliche,<br />
unterrichtsnahe oder pädagogisch geleitete Bildungs-<br />
<strong>und</strong> Fördermaßnahmen (Angebote zur individuellen<br />
schulischen Förderung, Intensivierungs-, Übungs-,<br />
Differenzierungs- <strong>und</strong> Vertiefungsst<strong>und</strong>en) eingesetzt.<br />
Bei solchen Angeboten entspricht eine Lehrerwochenst<strong>und</strong>e<br />
einem Einsatz der Lehrkraft im Umfang von 45<br />
Minuten. Soweit die jeweilige Schule in ihrem individuellen<br />
pädagogischen Konzept den Einsatz von Lehrerwochenst<strong>und</strong>en<br />
vorsieht, die keine Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeit<br />
erfordern, soll sie dafür eine abweichende Verrechnung<br />
dergestalt vorsehen, dass ein Einsatz im Umfang<br />
von bis zu 90 Minuten einer St<strong>und</strong>e der Unterrichtspflichtzeit<br />
der Lehrkraft entspricht«. (Bekanntmachung<br />
des KM vom 1. August 2011)