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Dies und Das - GEW Landesverband Bayern

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Definitionen Ganztagsschule<br />

aus der <strong>GEW</strong>-Broschüre »Arbeitsplatz Ganztagsschule – pädagogisch wertvoll! Handreichung für die sozialpädagogische Arbeit an Ganztagsschulen«<br />

Download möglich: https://www.gew.de/Publikationen_Ganztagsschule.html#Section25088<br />

Formen der<br />

Ganztagssschule<br />

Merkmal Verpflichtung<br />

Offen SchülerInnen bzw. Eltern buchen ein bestimmtes Nachmittagsangebot Freiwillig<br />

Teilgeb<strong>und</strong>en Nur ein bestimmter Teil der SchülerInnen nimmt am Angebot der Ganztagssschule<br />

teil<br />

Freiwillig<br />

Geb<strong>und</strong>en Alle SchülerInnen nehmen am Angebot der Ganztagsschule teil Verpflichtend für alle<br />

Kooperationsmodelle der Ganztagsschule<br />

Modell Unterricht Außerschulische Angebote Sozialpädagogische Angebote Kooperation Rhythmisierung<br />

Additiv vormittags nachmittags ./. ./. ./.<br />

Kooperativ vormittags nachmittags ja ja ./.<br />

Integriert ganztags ganztags ja ja ja<br />

Die KMK unterscheidet drei Formen von Ganztagsschulen:<br />

n In der voll geb<strong>und</strong>enen Form sind dieSchülerinnen <strong>und</strong> Schüler verpflichtet, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens<br />

sieben Zeitst<strong>und</strong>en an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.<br />

n In der teilweise geb<strong>und</strong>enen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler, an mindestens drei Wochentagen für jeweils<br />

mindestens sieben Zeitst<strong>und</strong>en an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.<br />

n In der offenen Form ist ein Aufenthalt verb<strong>und</strong>en mit einem Bildungs- <strong>und</strong> Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen<br />

von täglich mindestens sieben Zeitst<strong>und</strong>en für die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler möglich.<br />

Die Differenzierung liegt hierbei in der Verbindlichkeit des Besuchs der Angebote. Von der offenen Ganztagsschule, in der alle Angebote<br />

auf freiwilliger Basis für alle SchülerInnen angelegt sind, über die teilgeb<strong>und</strong>ene Form, in der für einen Teil der SchülerInnen ein festes<br />

Angebot installiert ist, bis zum geb<strong>und</strong>enen Modell, in dem alle SchülerInnen den ganzen Tag an der Ganztagsschule verbringen.<br />

Wie berechnen sich die St<strong>und</strong>en für Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer<br />

im Ganztagsbetrieb?<br />

In der offenen Ganztagsschule:<br />

»Nach Verfügbarkeit <strong>und</strong> pädagogischem Konzept<br />

kann die Schulleitung auch Lehrerwochenst<strong>und</strong>en - insbesondere<br />

für die Hausaufgabenbetreuung - in die Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Betreuungsangebote der offenen Ganztagsschule<br />

einbringen. Die Zahl der eingebrachten Lehrerwochenst<strong>und</strong>en<br />

ist bei der Antragstellung anzugeben. (...)<br />

Dabei entspricht ein Einsatz für Betreuungsangebote in<br />

der offenen Ganztagsschule im Umfang von 90 Minuten<br />

einer St<strong>und</strong>e der Unterrichtspflichtzeit der Lehrkraft«<br />

(Bekanntmachung des KM vom 1. August 2009)<br />

In geb<strong>und</strong>enen Ganztagsangeboten:<br />

Die Zuweisung zusätzlicher St<strong>und</strong>en beträgt je geb<strong>und</strong>ener<br />

Ganztagsklasse an Gr<strong>und</strong>schulen, Haupt- bzw.<br />

Mittelschulen <strong>und</strong> Förderschulen zwölf sowie an Realschulen,<br />

Gymnasien <strong>und</strong> Wirtschaftsschulen acht zusätzliche<br />

Wochenst<strong>und</strong>en.<br />

17 DDS September 2012<br />

»Die zusätzlichen Lehrerwochenst<strong>und</strong>en sind ausschließlich<br />

für den Bedarf der geb<strong>und</strong>enen Ganztagsklassen<br />

einzusetzen. Sie werden gr<strong>und</strong>sätzlich für unterrichtliche,<br />

unterrichtsnahe oder pädagogisch geleitete Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Fördermaßnahmen (Angebote zur individuellen<br />

schulischen Förderung, Intensivierungs-, Übungs-,<br />

Differenzierungs- <strong>und</strong> Vertiefungsst<strong>und</strong>en) eingesetzt.<br />

Bei solchen Angeboten entspricht eine Lehrerwochenst<strong>und</strong>e<br />

einem Einsatz der Lehrkraft im Umfang von 45<br />

Minuten. Soweit die jeweilige Schule in ihrem individuellen<br />

pädagogischen Konzept den Einsatz von Lehrerwochenst<strong>und</strong>en<br />

vorsieht, die keine Vor- <strong>und</strong> Nachbereitungszeit<br />

erfordern, soll sie dafür eine abweichende Verrechnung<br />

dergestalt vorsehen, dass ein Einsatz im Umfang<br />

von bis zu 90 Minuten einer St<strong>und</strong>e der Unterrichtspflichtzeit<br />

der Lehrkraft entspricht«. (Bekanntmachung<br />

des KM vom 1. August 2011)

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