Dies und Das - GEW Landesverband Bayern
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Mindestlohn Weiterbildung:<br />
<strong>GEW</strong> unterstützt Beschäftigte <strong>und</strong> Betriebsräte<br />
Seit August gilt in der Weiterbildung ein Mindestlohn.<br />
Der Tarifvertrag zwischen <strong>GEW</strong>, ver.di <strong>und</strong> der »Zweckgemeinschaft<br />
des Bildungsverbandes« wurde am 20. Juli im<br />
B<strong>und</strong>esanzeiger verkündet <strong>und</strong> damit in das Arbeitnehmer-<br />
Entsendegesetz aufgenommen.<br />
Der Mindestlohn gilt nur für Bildungsträger, die überwiegend<br />
Aus- oder Weiterbildung nach dem SGB II <strong>und</strong><br />
III (also finanziert von den Arbeitsagenturen <strong>und</strong> Jobcentern)<br />
durchführen, ausgenommen ist dabei die Rehabilitation.<br />
Es wird nicht immer einfach sein festzustellen, ob das<br />
für ein Unternehmen zutrifft. Betroffen sind nur pädagogische<br />
Mitarbeiter, die selbst in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung,<br />
der Teilnehmerbetreuung oder Vermittlung beschäftigt sind.<br />
Der Mindestlohn gilt nicht für PraktikantInnen <strong>und</strong> für MitarbeiterInnen<br />
in der Verwaltung oder Hauswirtschaft. Er gilt<br />
auch nicht für die Honorare freiberuflicher DozentInnen.<br />
In Westdeutschland <strong>und</strong> Berlin liegt die unterste Grenze<br />
nun bei 12,60 Euro je Arbeitsst<strong>und</strong>e, in den neuen Ländern<br />
bei 11,25 Euro. <strong>Das</strong> ergibt in <strong>Bayern</strong> ein Vollzeitgehalt<br />
von etwa 2.135 Euro monatlich bei einer Arbeitszeit von 39<br />
St<strong>und</strong>en/Woche. <strong>Das</strong> ist natürlich noch zu wenig.<br />
Die meisten pädagogischen MitarbeiterInnen haben einen<br />
Hochschulabschluss oder sind HandwerksmeisterInnen.<br />
Deshalb müssen wir in der nächsten Tarifr<strong>und</strong>e mehr<br />
erreichen. Sie wird schon 2013 stattfinden, da der Tarifvertrag<br />
nur bis Ende Juni gilt. Um ein besseres Ergebnis zu erzielen,<br />
benötigen wir aber noch weit mehr Mitglieder in dieser<br />
Branche. Wer bisher schon mehr verdiente – <strong>und</strong> das<br />
werden in <strong>Bayern</strong> die meisten sein – hat weiterhin Anspruch<br />
auf das Gehalt nach dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag,<br />
der für das jeweilige Unternehmen gilt. Sonst regelt der<br />
Tarifvertrag nur den Urlaubsanspruch, mindestens 26 Arbeitstage<br />
bei einer 5-Tage-Woche.<br />
Wer kontrolliert die Einhaltung? Der Zoll. Ähnlich wie<br />
auf Baustellen werden in Bildungseinrichtungen nun un-<br />
Im Fachgebiet Wirtschaftspädagogik/Berufliche<br />
Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung (Prof. Dr. Rolf Dobischat)<br />
der Fakultät für Bildungswissenschaften<br />
der Universität Duisburg-Essen wird aktuell<br />
ein Forschungsprojekt zum Thema »Beschäftigung<br />
in der Weiterbildung« durchgeführt, das<br />
von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.<br />
Ziel dieses Projektes ist es, aussagekräftige Informationen<br />
über die Beschäftigungslage <strong>und</strong><br />
Arbeitssituation der in der Weiterbildung tätigen<br />
Personen zu erhalten. Dabei werden alle<br />
Weiterbildungsbereiche (allgemeine, berufliche,<br />
betriebliche …) mit einbezogen, um mögliche<br />
Spezifika innerhalb der Teilbereiche hinsichtlich<br />
der Beschäftigungssituation miteinander<br />
vergleichen zu können. Auf diese Weise soll<br />
21 DDS September 2012<br />
angemeldete Kontrollen stattfinden. Der Arbeitgeber muss<br />
Nachweise über die tatsächlichen Arbeitszeiten vorlegen<br />
<strong>und</strong> über das Entgelt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld <strong>und</strong><br />
der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Außerdem muss<br />
der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen,<br />
wenn der Mindestlohn unterschritten wurde. Den Gehaltsanspruch<br />
muss aber jede/r ArbeitnehmerIn selbst geltend<br />
machen (die <strong>GEW</strong> unterstützt ihre Mitglieder dabei).<br />
Auch die Betriebsräte haben die Einhaltung gesetzlicher<br />
<strong>und</strong> tariflicher Vorschriften zu überwachen, also auch die Regelungen<br />
zum Mindestlohn. Wenn ein Arbeitgeber aus diesem<br />
Anlass ein neues Entlohnungsmodell einführen muss, hat der<br />
BR mitzubestimmen. <strong>Das</strong> gilt auch, wenn die jetzt notwendige<br />
Arbeitszeiterfassung neu geregelt wird. Die <strong>GEW</strong> empfiehlt<br />
allen Betriebsräten, solche Betriebsvereinbarungen nur<br />
nach Beratung durch die Gewerkschaft abzuschließen.<br />
Die <strong>GEW</strong> <strong>Bayern</strong> wird im Herbst Betriebsratsmitglieder<br />
aus dieser Branche in Seminaren genauer informieren <strong>und</strong><br />
mit ihnen die vielen offenen Fragen diskutieren. Die Termine<br />
werden per E-Mail mitgeteilt, das erste Seminar findet am<br />
26.9.2012 in Nürnberg statt (falls nicht bereits als BR-Mitglied bei<br />
der <strong>GEW</strong> bekannt, bitte bei erwin.denzler@gew-bayern.de oder bei<br />
der Landesgeschäftsstelle melden!). Wir bitten außerdem alle Mitglieder<br />
in dieser Branche, uns über die Umsetzung des Mindestlohnes<br />
in den Betrieben zu informieren. Bei den meisten<br />
Weiterbildungsträgern in <strong>Bayern</strong> wurde wohl auch bisher<br />
schon ein höheres Gehalt gezahlt - wenn das nicht der Fall<br />
war, bitte ebenfalls mitteilen! Wer als pädagogischer Mitarbeiter<br />
seit August nicht mindestens 12,60 Euro je tatsächlicher<br />
Arbeitsst<strong>und</strong>e bekommt, kann als Mitglied<br />
den <strong>GEW</strong>-Rechtsschutz in Anspruch<br />
nehmen.<br />
von Erwin Denzler<br />
Büro für Weiterbildung der <strong>GEW</strong> <strong>Bayern</strong><br />
Erhebung zur Beschäftigungssituation in der Weiterbildung<br />
untersucht werden, ob sich eine Polarisierung<br />
zwischen den öffentlich-geförderten <strong>und</strong> den<br />
privat- <strong>und</strong> betrieblich-finanzierten Weiterbildungsanbietern<br />
abzeichnet.<br />
Im Mittelpunkt stehen dabei nicht zuletzt, auch<br />
vor dem Hintergr<strong>und</strong> der zu beobachtenden<br />
Entwicklung zu mehr selbstständiger <strong>und</strong> freiberuflicher<br />
Tätigkeit in der Weiterbildung, die<br />
Auslotung ihrer Chancen <strong>und</strong> Risiken sowie die<br />
Erörterung der Möglichkeiten, den Beschäftigten<br />
für ihre gesellschaftlich <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />
verantwortungsvolle Arbeit nicht nur wie bislang<br />
lediglich verbale Wertschätzung zukommen zu<br />
lassen, sondern vor allem perspektivisch sichere<br />
Beschäftigungsverhältnisse <strong>und</strong> adäquate Einkommen.<br />
Zu diesem Zweck wird eine onlinegestützte<br />
schriftliche Befragung von Beschäftigten in der<br />
betrieblichen <strong>und</strong> außerbetrieblichen Weiterbildung<br />
eingesetzt. Zielgruppe der Befragung sind<br />
Personen, die entweder auf angestellter Basis<br />
oder aber als Freiberufler/Selbstständige im Bereich<br />
der Weiterbildung tätig sind.<br />
Hier geht es zur Umfrage:<br />
http://www.unipark.de/uc/feld1/<br />
Die Beantwortung des Fragebogens nimmt ca.<br />
15 bis 30 Minuten in Anspruch. Selbstverständlich<br />
werden die Angaben anonym erhoben, so<br />
dass eine absolute Vertraulichkeit über die zur<br />
Verfügung gestellten Informationen zugesichert<br />
wird. Die Umfrage läuft bis Ende September.<br />
Prof. Dr. Rolf Dobischat <strong>und</strong> das Forschungsteam