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Dies und Das - GEW Landesverband Bayern

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Mindestlohn Weiterbildung:<br />

<strong>GEW</strong> unterstützt Beschäftigte <strong>und</strong> Betriebsräte<br />

Seit August gilt in der Weiterbildung ein Mindestlohn.<br />

Der Tarifvertrag zwischen <strong>GEW</strong>, ver.di <strong>und</strong> der »Zweckgemeinschaft<br />

des Bildungsverbandes« wurde am 20. Juli im<br />

B<strong>und</strong>esanzeiger verkündet <strong>und</strong> damit in das Arbeitnehmer-<br />

Entsendegesetz aufgenommen.<br />

Der Mindestlohn gilt nur für Bildungsträger, die überwiegend<br />

Aus- oder Weiterbildung nach dem SGB II <strong>und</strong><br />

III (also finanziert von den Arbeitsagenturen <strong>und</strong> Jobcentern)<br />

durchführen, ausgenommen ist dabei die Rehabilitation.<br />

Es wird nicht immer einfach sein festzustellen, ob das<br />

für ein Unternehmen zutrifft. Betroffen sind nur pädagogische<br />

Mitarbeiter, die selbst in der Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung,<br />

der Teilnehmerbetreuung oder Vermittlung beschäftigt sind.<br />

Der Mindestlohn gilt nicht für PraktikantInnen <strong>und</strong> für MitarbeiterInnen<br />

in der Verwaltung oder Hauswirtschaft. Er gilt<br />

auch nicht für die Honorare freiberuflicher DozentInnen.<br />

In Westdeutschland <strong>und</strong> Berlin liegt die unterste Grenze<br />

nun bei 12,60 Euro je Arbeitsst<strong>und</strong>e, in den neuen Ländern<br />

bei 11,25 Euro. <strong>Das</strong> ergibt in <strong>Bayern</strong> ein Vollzeitgehalt<br />

von etwa 2.135 Euro monatlich bei einer Arbeitszeit von 39<br />

St<strong>und</strong>en/Woche. <strong>Das</strong> ist natürlich noch zu wenig.<br />

Die meisten pädagogischen MitarbeiterInnen haben einen<br />

Hochschulabschluss oder sind HandwerksmeisterInnen.<br />

Deshalb müssen wir in der nächsten Tarifr<strong>und</strong>e mehr<br />

erreichen. Sie wird schon 2013 stattfinden, da der Tarifvertrag<br />

nur bis Ende Juni gilt. Um ein besseres Ergebnis zu erzielen,<br />

benötigen wir aber noch weit mehr Mitglieder in dieser<br />

Branche. Wer bisher schon mehr verdiente – <strong>und</strong> das<br />

werden in <strong>Bayern</strong> die meisten sein – hat weiterhin Anspruch<br />

auf das Gehalt nach dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag,<br />

der für das jeweilige Unternehmen gilt. Sonst regelt der<br />

Tarifvertrag nur den Urlaubsanspruch, mindestens 26 Arbeitstage<br />

bei einer 5-Tage-Woche.<br />

Wer kontrolliert die Einhaltung? Der Zoll. Ähnlich wie<br />

auf Baustellen werden in Bildungseinrichtungen nun un-<br />

Im Fachgebiet Wirtschaftspädagogik/Berufliche<br />

Aus- <strong>und</strong> Weiterbildung (Prof. Dr. Rolf Dobischat)<br />

der Fakultät für Bildungswissenschaften<br />

der Universität Duisburg-Essen wird aktuell<br />

ein Forschungsprojekt zum Thema »Beschäftigung<br />

in der Weiterbildung« durchgeführt, das<br />

von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.<br />

Ziel dieses Projektes ist es, aussagekräftige Informationen<br />

über die Beschäftigungslage <strong>und</strong><br />

Arbeitssituation der in der Weiterbildung tätigen<br />

Personen zu erhalten. Dabei werden alle<br />

Weiterbildungsbereiche (allgemeine, berufliche,<br />

betriebliche …) mit einbezogen, um mögliche<br />

Spezifika innerhalb der Teilbereiche hinsichtlich<br />

der Beschäftigungssituation miteinander<br />

vergleichen zu können. Auf diese Weise soll<br />

21 DDS September 2012<br />

angemeldete Kontrollen stattfinden. Der Arbeitgeber muss<br />

Nachweise über die tatsächlichen Arbeitszeiten vorlegen<br />

<strong>und</strong> über das Entgelt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld <strong>und</strong><br />

der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Außerdem muss<br />

der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen,<br />

wenn der Mindestlohn unterschritten wurde. Den Gehaltsanspruch<br />

muss aber jede/r ArbeitnehmerIn selbst geltend<br />

machen (die <strong>GEW</strong> unterstützt ihre Mitglieder dabei).<br />

Auch die Betriebsräte haben die Einhaltung gesetzlicher<br />

<strong>und</strong> tariflicher Vorschriften zu überwachen, also auch die Regelungen<br />

zum Mindestlohn. Wenn ein Arbeitgeber aus diesem<br />

Anlass ein neues Entlohnungsmodell einführen muss, hat der<br />

BR mitzubestimmen. <strong>Das</strong> gilt auch, wenn die jetzt notwendige<br />

Arbeitszeiterfassung neu geregelt wird. Die <strong>GEW</strong> empfiehlt<br />

allen Betriebsräten, solche Betriebsvereinbarungen nur<br />

nach Beratung durch die Gewerkschaft abzuschließen.<br />

Die <strong>GEW</strong> <strong>Bayern</strong> wird im Herbst Betriebsratsmitglieder<br />

aus dieser Branche in Seminaren genauer informieren <strong>und</strong><br />

mit ihnen die vielen offenen Fragen diskutieren. Die Termine<br />

werden per E-Mail mitgeteilt, das erste Seminar findet am<br />

26.9.2012 in Nürnberg statt (falls nicht bereits als BR-Mitglied bei<br />

der <strong>GEW</strong> bekannt, bitte bei erwin.denzler@gew-bayern.de oder bei<br />

der Landesgeschäftsstelle melden!). Wir bitten außerdem alle Mitglieder<br />

in dieser Branche, uns über die Umsetzung des Mindestlohnes<br />

in den Betrieben zu informieren. Bei den meisten<br />

Weiterbildungsträgern in <strong>Bayern</strong> wurde wohl auch bisher<br />

schon ein höheres Gehalt gezahlt - wenn das nicht der Fall<br />

war, bitte ebenfalls mitteilen! Wer als pädagogischer Mitarbeiter<br />

seit August nicht mindestens 12,60 Euro je tatsächlicher<br />

Arbeitsst<strong>und</strong>e bekommt, kann als Mitglied<br />

den <strong>GEW</strong>-Rechtsschutz in Anspruch<br />

nehmen.<br />

von Erwin Denzler<br />

Büro für Weiterbildung der <strong>GEW</strong> <strong>Bayern</strong><br />

Erhebung zur Beschäftigungssituation in der Weiterbildung<br />

untersucht werden, ob sich eine Polarisierung<br />

zwischen den öffentlich-geförderten <strong>und</strong> den<br />

privat- <strong>und</strong> betrieblich-finanzierten Weiterbildungsanbietern<br />

abzeichnet.<br />

Im Mittelpunkt stehen dabei nicht zuletzt, auch<br />

vor dem Hintergr<strong>und</strong> der zu beobachtenden<br />

Entwicklung zu mehr selbstständiger <strong>und</strong> freiberuflicher<br />

Tätigkeit in der Weiterbildung, die<br />

Auslotung ihrer Chancen <strong>und</strong> Risiken sowie die<br />

Erörterung der Möglichkeiten, den Beschäftigten<br />

für ihre gesellschaftlich <strong>und</strong> wirtschaftlich<br />

verantwortungsvolle Arbeit nicht nur wie bislang<br />

lediglich verbale Wertschätzung zukommen zu<br />

lassen, sondern vor allem perspektivisch sichere<br />

Beschäftigungsverhältnisse <strong>und</strong> adäquate Einkommen.<br />

Zu diesem Zweck wird eine onlinegestützte<br />

schriftliche Befragung von Beschäftigten in der<br />

betrieblichen <strong>und</strong> außerbetrieblichen Weiterbildung<br />

eingesetzt. Zielgruppe der Befragung sind<br />

Personen, die entweder auf angestellter Basis<br />

oder aber als Freiberufler/Selbstständige im Bereich<br />

der Weiterbildung tätig sind.<br />

Hier geht es zur Umfrage:<br />

http://www.unipark.de/uc/feld1/<br />

Die Beantwortung des Fragebogens nimmt ca.<br />

15 bis 30 Minuten in Anspruch. Selbstverständlich<br />

werden die Angaben anonym erhoben, so<br />

dass eine absolute Vertraulichkeit über die zur<br />

Verfügung gestellten Informationen zugesichert<br />

wird. Die Umfrage läuft bis Ende September.<br />

Prof. Dr. Rolf Dobischat <strong>und</strong> das Forschungsteam

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