BÜRGERMAGAZIN - Druckerei Fuchs GmbH
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Amtliche Nachrichten<br />
Spende für den Kindergarten<br />
Für den Kindergarten „Zum Kreuzberg“ in Dietfurt gab<br />
es schon Anfang Dezember ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk.<br />
Leiter Betrieb Baustoffe Martin Rabl und Leiter Betrieb<br />
Agrar Sergej Bernhard übergaben an die Leiterin Claudia<br />
Lindl einen Fendt-Tretschlepper mit Frontlader. Bürgermeister<br />
Franz Stephan nahm die Spende dankend an. Die<br />
Kinder waren sofort hellauf begeistert.<br />
Gemeinde Dietfurt jetzt ans Turbo-Internet<br />
angeschlossen<br />
Vodafone ermöglicht turboschnelles Surfen<br />
und Telefonieren im Internet<br />
LTE-Zuhause-Tarife bereits ab � 19,99 - VF Haus und<br />
Medien Bayern/BW informiert die Bürger der Gemeinde<br />
Vorbei sind die Zeiten, in denen nur im Schneckentempo<br />
oder gar nicht im Internet gesurft werden konnte. Das<br />
Gebiet der Stadt Dietfurt ist nun, mit einem eigenen Funknetz,<br />
mit der neuen LTE-Technologie versorgt worden.<br />
Das Gemeindegebiet ist damit an die Datenautobahn<br />
angeschlossen. Vodafone-Kunden können künftig mit<br />
Geschwindigkeiten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde<br />
(50.000 kBit/s) im Internet surfen. Voraussetzung für den<br />
LTE-Ausbau war der Bau einer ganz neuen Antenne. Neben<br />
günstigen LTE-Zuhause-Tarifen, mit denen das Surfen<br />
monatlich schon ab � 19,99 möglich ist, gibt es auch eine<br />
integrierte Lösung für Telefonie und Internet via LTE und<br />
damit einen vollwertigen Festnetzersatz.<br />
In den nächsten Wochen sendet Vodafone Mitarbeiter der<br />
Firma VF Haus und Medien Bayern/BW in das Versorgungsgebiet,<br />
die den Bürgern in den eigenen Wänden zeigen<br />
können, welche Geschwindigkeiten sie im Internet erreichen<br />
können. Die notwendige Technik für jeden Haushalt<br />
kann dann innerhalb weniger Tage zur Verfügung gestellt<br />
werden. Insofern kann auch im Gebiet der Stadt Dietfurt<br />
zukünftig das Grundbedürfnis nach einem schnellen Internetanschluss<br />
ohne Einschränkungen befriedigt werden. Das<br />
gilt für Privat- genauso wie für Geschäftsleute. In wenigen<br />
Sekunden kann dann eine Datei versendet, ein Foto geladen<br />
und das neueste Musikvideo angeschaut werden.<br />
Bürgermagazin der Stadt Dietfurt a. d. Altmühl<br />
Bei Rückfragen bzw. Terminwünschen können sich die Bürger<br />
auch direkt wenden an: VF Haus und Medien Bayern/<br />
BW. Mail: info@vodafone-sueddeutschland.de. Tel.: 01805<br />
/ 20 21 22 (14 ct./Min. Festnetz/42 ct./Min. Mobilnetz)<br />
Eingeschränkter Räum- und Streudienst<br />
Die Stadt Dietfurt weist darauf hin, dass im Gemeindebereich<br />
Dietfurt auf allen Gemeindestraßen ein eingeschränkter<br />
Räum- und Streudienst besteht! Der Winterdienst wird<br />
grundsätzlich nur auf solchen Strecken durchgeführt, bei<br />
denen eine besondere Gefährdung besteht. Dies trifft z.B.<br />
für Bergstrecken oder bei Schulbuslinien zu. In allen übrigen<br />
Bereichen, z.B. Siedlungsgebieten, wird der Winterdienst<br />
nur noch eingeschränkt durchgeführt.<br />
Diese Regelung betrifft nicht nur Strecken, die von der<br />
Straßenmeisterei, des Straßenbauamtes oder vom Landkreis<br />
betreut werden. Aber auch hier kann es, bedingt durch die<br />
langen Einsatzstrecken, zu Verzögerungen oder Beeinträchtigungen<br />
des Winterdienstes kommen.<br />
Jeder Verkehrsteilnehmer ist verpfl ichtet, sich auf winterliche<br />
Straßenverhältnisse und Verkehrsbehinderungen<br />
durch Schnee und Eisglätte einzustellen. Dies trifft nicht<br />
nur auf eine ausreichende Ausrüstung der Fahrzeuge zu<br />
(Winterreifen, Schneeketten), sondern betrifft auch das<br />
allgemeine Verhalten im Verkehr.<br />
Räum- und Streupflicht auf<br />
Gehbahnen und Gehwegen<br />
Alle Haus- und Grundstücksbesitzer werden daran erinnert,<br />
dass sie verpfl ichtet sind, bei Schnee und Eisglätte<br />
die Gehwege und Gehbahnen entlang ihrer Grundstücke<br />
zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupfl icht<br />
beginnt um 6 Uhr morgens. Sie besteht grundsätzlich an<br />
allen Straßen und Wegen im Innerortsbereich. Dabei spielt<br />
es keine Rolle, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut<br />
ist oder ob es an einen oder mehrere Straßen oder Wege<br />
angrenzt. Leider muss immer wieder festgestellt werden,<br />
dass die Anlieger ihrer Räum- und Streupfl icht nicht oder<br />
nur in ungenügendem Maß nachkommen. Jeder Grundstücksanlieger<br />
haftet für die sichere Begehbarkeit an Gehwegen<br />
entlang seiner Grundstücksgrenze.