Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel
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ff5<br />
%-Berechnung (Betriebsgesellschaften mit 60 Arbeitsplätzen und mehr):<br />
ff60<br />
Arbeitsplätze: 3 Pflichtarbeitsplätze*<br />
ff61<br />
Arbeitsplätze: 3 Pflichtarbeitsplätze<br />
ffweitere<br />
Beispiele: siehe Tabelle auf Seite 15<br />
* 5 % von 60 = 3<br />
Bis unter 0,5 Abrundung (z.B. 3,3 = 3 Pflichtarbeitsplätze) / Ab 0,5 Aufrundung (z.B. 3,5 = 4 Pflichtarbeitsplätze)<br />
Diese Regelung gilt nur für Berechnungen bei Betriebsgesellschaften mit durchschnittlich 60 Arbeitsplätzen und mehr.<br />
3. Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe?<br />
Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Beschäftigungsquote der im Unternehmen angestellten schwerbehinderten<br />
Menschen (§ 77 SGB IX). Der Betrag wird pro unbesetzten Arbeitsplatz je Monat gezahlt und entspricht folgender Staffelung:<br />
ffBetriebsgesellschaften<br />
mit 60 Beschäftigten und mehr:<br />
ff0,-<br />
€ bei einer Beschäftigungsquote ab 5 %<br />
ff105,-<br />
€ bei einer Beschäftigungsquote ab 3 % bis unter 5 %<br />
ff180,-<br />
€ bei einer Beschäftigungsquote ab 2 % bis unter 3 %<br />
ff260,-<br />
€ bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 %<br />
jeweils pro nicht besetzten Arbeitsplatz<br />
ffSonderregelung für Kleinbetriebsgesellschaften mit weniger als 60 Arbeitsplätzen:<br />
ff105,-<br />
€ pro nicht besetzten Arbeitsplatz<br />
ffBeispiel:<br />
ff<br />
Betriebsgesellschaft mit 100 Beschäftigten, davon sind 10 Auszubildende<br />
ff100 – 10 = 90 Beschäftigte<br />
5 % von 90 = 4,5<br />
ff<br />
f fPflichtarbeitsplätze:<br />
5 (aus 4,5 werden 5 aufgrund der Aufrundungsregelung)<br />
ff<br />
Dieses Unternehmen sollte 5 schwerbehinderte Menschen monatlich beschäftigen. Werden diese Pflichtarbeitsplätze nicht<br />
belegt, muss das Unternehmen folgende Ausgleichsabgabe zahlen:<br />
ff5 Pflichtarbeitsplätze x 12 Monate x 260,- € = 15.600,- €<br />
ffAusgleichsabgabe: 15.600,- €<br />
12 f 13ff