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Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel

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ff5<br />

%-Berechnung (Betriebsgesellschaften mit 60 Arbeitsplätzen und mehr):<br />

ff60<br />

Arbeitsplätze: 3 Pflichtarbeitsplätze*<br />

ff61<br />

Arbeitsplätze: 3 Pflichtarbeitsplätze<br />

ffweitere<br />

Beispiele: siehe Tabelle auf Seite 15<br />

* 5 % von 60 = 3<br />

Bis unter 0,5 Abrundung (z.B. 3,3 = 3 Pflichtarbeitsplätze) / Ab 0,5 Aufrundung (z.B. 3,5 = 4 Pflichtarbeitsplätze)<br />

Diese Regelung gilt nur für Berechnungen bei Betriebsgesellschaften mit durchschnittlich 60 Arbeitsplätzen und mehr.<br />

3. Wie hoch ist die Ausgleichsabgabe?<br />

Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach der Beschäftigungsquote der im Unternehmen angestellten schwerbehinderten<br />

Menschen (§ 77 SGB IX). Der Betrag wird pro unbesetzten Arbeitsplatz je Monat gezahlt und entspricht folgender Staffelung:<br />

ffBetriebsgesellschaften<br />

mit 60 Beschäftigten und mehr:<br />

ff0,-<br />

€ bei einer Beschäftigungsquote ab 5 %<br />

ff105,-<br />

€ bei einer Beschäftigungsquote ab 3 % bis unter 5 %<br />

ff180,-<br />

€ bei einer Beschäftigungsquote ab 2 % bis unter 3 %<br />

ff260,-<br />

€ bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 %<br />

jeweils pro nicht besetzten Arbeitsplatz<br />

ffSonderregelung für Kleinbetriebsgesellschaften mit weniger als 60 Arbeitsplätzen:<br />

ff105,-<br />

€ pro nicht besetzten Arbeitsplatz<br />

ffBeispiel:<br />

ff<br />

Betriebsgesellschaft mit 100 Beschäftigten, davon sind 10 Auszubildende<br />

ff100 – 10 = 90 Beschäftigte<br />

5 % von 90 = 4,5<br />

ff<br />

f fPflichtarbeitsplätze:<br />

5 (aus 4,5 werden 5 aufgrund der Aufrundungsregelung)<br />

ff<br />

Dieses Unternehmen sollte 5 schwerbehinderte Menschen monatlich beschäftigen. Werden diese Pflichtarbeitsplätze nicht<br />

belegt, muss das Unternehmen folgende Ausgleichsabgabe zahlen:<br />

ff5 Pflichtarbeitsplätze x 12 Monate x 260,- € = 15.600,- €<br />

ffAusgleichsabgabe: 15.600,- €<br />

12 f 13ff

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