Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel
Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel
Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ffSchwerbehinderung<br />
(§ 2 Abs. 2 SGB IX)<br />
Menschen sind schwerbehindert, wenn das Versorgungsamt bei ihnen einen GdB von mindestens 50 feststellt. Schwerbehinderte<br />
können einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen und sind somit berechtigt, Leistungen oder Hilfe<br />
nach SGB IX in Anspruch zu nehmen.<br />
ffGleichstellung<br />
(§ 2 Abs. 3 SGB IX)<br />
Menschen mit einem GdB von weniger als 50, mindestens aber 30, können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt<br />
werden. Die Gleichstellung bedeutet, dass diese Menschen fast die gleichen Rechte haben wie Schwerbehinderte, ohne aber<br />
schwerbehindert zu sein. Eine Ausnahme ist der Zusat<strong>zur</strong>laub, auf diesen haben Gleichgestellte keinen Anspruch (§ 125 SGB<br />
IX). Die Gleichstellung muss vom Betroffenen selbst bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.<br />
3. Beauftragter des Arbeitgebers gem. § 98 SGB IX<br />
Alle Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sind verpflichtet, einen Beauftragten pro Betriebsgesellschaft zu<br />
bestellen, der sie in Angelegenheiten <strong>schwerbehinderter</strong> Menschen nach Außen vertritt (§ 98 SGB IX). Dieser sollte nach Möglichkeit<br />
selbst schwerbehindert sein.<br />
ffWer<br />
kann zum Beauftragten des Arbeitgebers bestellt werden?<br />
ff<br />
ff<br />
Ein Arbeitnehmer<br />
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag<br />
ff<br />
ff<br />
Eine externe Person<br />
Auf der Basis eines freien Dienstvertrages oder eines Auftragsverhältnisses<br />
ffWas<br />
muss der Arbeitgeber bei der Bestellung eines Arbeitgeberbeauftragten beachten?<br />
ffVor<br />
der Bestellung muss die Schwerbehindertenvertretung (falls vorhanden) informiert werden<br />
ffNach<br />
der Bestellung sind unverzüglich zu informieren:<br />
ffAgentur<br />
für Arbeit<br />
ff<strong>Integration</strong>samt<br />
ffDie<br />
bestellte Person sollte über ausreichende Fachkenntnis in den Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen verfügen<br />
ffWelche<br />
Aufgaben übernimmt der Arbeitgeberbeauftragte?<br />
Der Arbeitgeber entscheidet über den Umfang der Vertretungsmacht. Folgende Aufgaben sollte der Arbeitgeberbeauftragte übernehmen:<br />
ffVertretung<br />
des Arbeitgebers in Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen<br />
ff<br />
ff<br />
ff<br />
ff<br />
Kontrolle der Erfüllung von Arbeitgeberverpflichtungen aus dem SGB IX:<br />
Beschäftigungspflicht<br />
Einhaltung der Rechte <strong>schwerbehinderter</strong> Arbeitnehmer (z. B. besonderer Kündigungsschutz)<br />
rechtzeitige Zahlung der Ausgleichsabgabe<br />
8 f 9ff