05.02.2013 Aufrufe

Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel

Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel

Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

I. Rechtliche Grundlagen<br />

1. Was bedeutet Beschäftigungspflicht?<br />

In Deutschland sind alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten pro Monat im Jahresdurchschnitt verpflichtet, schwerbehinderte<br />

Menschen zu beschäftigen. Diese Beschäftigungspflicht findet ihre rechtliche Grundlage in § 71 des Sozialgesetzbuches<br />

IX (SGB IX) und besagt, dass 5 % der Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen sind. Erfüllt der Arbeitgeber diese<br />

Forderung nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe an das <strong>Integration</strong>samt zahlen. Detaillierte Informationen <strong>zur</strong> Ausgleichsabgabe<br />

finden Sie in Kapitel II.<br />

2. Was bedeuten die Begriffe: Grad der Behinderung (GdB), Behinderung,<br />

Schwerbehinderung und Gleichstellung?<br />

Diese Begriffe sind gesetzlich geregelt und für die Anrechnung auf die Pflichtarbeitsplätze relevant.<br />

ffGrad<br />

der Behinderung<br />

Der Grad der Behinderung (GdB) gilt als Maß für die Beeinträchtigungen körperlicher, geistiger oder seelischer Funktionen. Er besagt<br />

zwar nichts über die Leistungsfähigkeit eines Menschen am Arbeitsplatz, ist aber ein Hinweis auf die Schwere der Behinderung. Der<br />

GdB wird in Zehnergraden von 20 bis 100, je nach Schwere, wiedergegeben. Das Versorgungsamt ist für die Feststellung des GdB zuständig<br />

und stellt beim Vorliegen einer Schwerbehinderung den Schwerbehindertenausweis aus. Die Grundlage für den GdB bildet die<br />

GdB – Tabelle der Versorgungsmedizinischen Grundsätze aus der Versorgungsmedizin-Verordnung. Zum Beispiel ist Migräne in dieser<br />

Tabelle im Punkt 2 unter „Kopf und Gesicht“ zu finden. Ein schwerer Verlauf von Migräne kann z. B. dem GdB 50-60 zugeordnet werden.<br />

ffBehinderung<br />

(§ 2 SGB IX)<br />

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der<br />

Gesellschaft beeinträchtigt ist.<br />

Nach § 1 der Eingliederungshilfe-Verordnung liegt eine körperlich wesentliche Behinderung vor, wenn:<br />

ffdie<br />

Bewegungsfähigkeit von Personen erheblich eingeschränkt ist (durch Beeinträchtigung des Stütz- oder Bewegungssystems)<br />

ffEntstellungen<br />

im Gesicht vorliegen<br />

ff<br />

eine Einschränkung im körperlichen Leistungsvermögen aufgrund einer Erkrankung, Schädigung oder Fehlfunktion eines<br />

inneren Organs vorliegt<br />

ffPersonen<br />

blind oder sehbehindert sind<br />

ffPersonen<br />

gehörlos sind oder deren sprachliche Verständigung nur über Gehörhilfen möglich ist<br />

ffPersonen,<br />

nicht sprechen können, Stimmstörungen haben, stark stammeln oder stottern<br />

Menschen, die eine geistige Behinderung haben, sind infolge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte erheblich in ihrer Fähigkeit<br />

<strong>zur</strong> Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt (§ 2 der Eingliederungshilfe-Verordnung).<br />

§ 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung bestimmt den Personenkreis der seelisch behinderten Menschen. Dazu zählen körperlich<br />

nicht begründbare Psychosen, seelische Krankheit aufgrund von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, Suchtkrankheiten<br />

und Neurosen sowie Persönlichkeitsstörungen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!