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Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel

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ffVoraussetzungen für die Bewilligung eines Zuschusses durch das <strong>Integration</strong>samt an den Arbeitgeber:<br />

ff<br />

ff<br />

f<br />

Der schwerbehinderte Mensch gehört zum Personenkreis der besonders betroffenen Menschen (§§ 72 Abs. 1 Nr. 1a – d;<br />

§ 75 Abs. 2 SGB IX).<br />

Der schwerbehinderte Mensch erhält das tarifliche Arbeitsentgelt und ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt.<br />

Alle Möglichkeiten, um den schwerbehinderten Menschen zu befähigen ohne fremde Hilfe zu arbeiten, sind ausge-<br />

schöpft.<br />

Es kann dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, die außergewöhnlichen Belastungen selbst zu tragen.<br />

ff<br />

ff<br />

ff<br />

Arbeitsassistenz (§ 102 SGB IX)<br />

fDie<br />

Arbeitsassistenz ist eine Assistenzkraft für den schwerbehinderten Mitarbeiter während der Arbeit. Sie soll eine Hil-<br />

festellung bei der Arbeitsausführung des schwerbehinderten Menschen leisten. Bei dieser Art von Hilfestellung handelt<br />

es sich um eine kontinuierlich, regelmäßig und täglich anfallende Unterstützung am Arbeitsplatz. Diese Unterstützung<br />

beschränkt sich auf wenige Stunden pro Tag.<br />

fDie<br />

Voraussetzungen für eine Arbeitsassistenz sind erfüllt, wenn weder die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung<br />

noch eine durch den Arbeitgeber geleistete Unterstützung (z. B. durch Kollegen) ausreichen.<br />

fDie<br />

Arbeitsassistenz ist eine Geldleistung des <strong>Integration</strong>samtes an den schwerbehinderten Arbeitnehmer. Der Leistungs-<br />

empfänger muss die Organisation der Arbeitsassistenz selbst übernehmen.<br />

fHäufige<br />

Nutzer der Arbeitsassistenz sind beispielsweise Rollstuhlfahrer und schwer sinnesgeschädigte Menschen, wie<br />

etwa blinde oder gehörlose Menschen. So kann eine Vorlesekraft einen blinden Menschen als Assistenzkraft einige Stunden<br />

täglich bei der Arbeit unterstützen.<br />

Die Laufzeit dieser Leistung beträgt 3 Jahre.<br />

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f<br />

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ff<br />

22 f 23ff

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