Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel
Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel
Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ffVoraussetzungen für die Bewilligung eines Zuschusses durch das <strong>Integration</strong>samt an den Arbeitgeber:<br />
ff<br />
ff<br />
f<br />
Der schwerbehinderte Mensch gehört zum Personenkreis der besonders betroffenen Menschen (§§ 72 Abs. 1 Nr. 1a – d;<br />
§ 75 Abs. 2 SGB IX).<br />
Der schwerbehinderte Mensch erhält das tarifliche Arbeitsentgelt und ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt.<br />
Alle Möglichkeiten, um den schwerbehinderten Menschen zu befähigen ohne fremde Hilfe zu arbeiten, sind ausge-<br />
schöpft.<br />
Es kann dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, die außergewöhnlichen Belastungen selbst zu tragen.<br />
ff<br />
ff<br />
ff<br />
Arbeitsassistenz (§ 102 SGB IX)<br />
fDie<br />
Arbeitsassistenz ist eine Assistenzkraft für den schwerbehinderten Mitarbeiter während der Arbeit. Sie soll eine Hil-<br />
festellung bei der Arbeitsausführung des schwerbehinderten Menschen leisten. Bei dieser Art von Hilfestellung handelt<br />
es sich um eine kontinuierlich, regelmäßig und täglich anfallende Unterstützung am Arbeitsplatz. Diese Unterstützung<br />
beschränkt sich auf wenige Stunden pro Tag.<br />
fDie<br />
Voraussetzungen für eine Arbeitsassistenz sind erfüllt, wenn weder die behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung<br />
noch eine durch den Arbeitgeber geleistete Unterstützung (z. B. durch Kollegen) ausreichen.<br />
fDie<br />
Arbeitsassistenz ist eine Geldleistung des <strong>Integration</strong>samtes an den schwerbehinderten Arbeitnehmer. Der Leistungs-<br />
empfänger muss die Organisation der Arbeitsassistenz selbst übernehmen.<br />
fHäufige<br />
Nutzer der Arbeitsassistenz sind beispielsweise Rollstuhlfahrer und schwer sinnesgeschädigte Menschen, wie<br />
etwa blinde oder gehörlose Menschen. So kann eine Vorlesekraft einen blinden Menschen als Assistenzkraft einige Stunden<br />
täglich bei der Arbeit unterstützen.<br />
Die Laufzeit dieser Leistung beträgt 3 Jahre.<br />
f<br />
f<br />
f<br />
ff<br />
22 f 23ff