Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel
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ff<br />
Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 allein infolge geistiger oder seelischer Behinderung oder<br />
eines Anfallsleidens (Epilepsie) vorliegt<br />
ff<br />
Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des Berufsaus-<br />
bildungsgesetzes haben<br />
ffSchwerbehinderte<br />
Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben<br />
8. Gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die Ausgleichsabgabe zu verringern?<br />
Ja. Nach § 140 SGB IX können Unternehmen Aufträge an Werkstätten für Behinderte vergeben und einen Teil der Kosten von der<br />
Ausgleichsabgabe abziehen.<br />
ffWelche<br />
Kosten können von der Ausgleichsabgabe konkret abgezogen werden?<br />
ff50<br />
% des Rechnungsbetrages (abzüglich der Materialkosten)<br />
ffGibt<br />
es eine Frist <strong>zur</strong> Verrechnung dieser Kosten mit der Ausgleichsabgabe?<br />
ff<br />
Ja. Die Kosten können nur in dem Jahr verrechnet werden, in dem sie entstanden sind, jedoch bis spätestens zum 31. März<br />
des Folgejahres.<br />
ffWelche<br />
Aufträge können an Behindertenwerkstätten vergeben werden?<br />
ffBeispielsweise<br />
Aufträge <strong>zur</strong> Herstellung von Arbeitsmaterialien wie Besen oder Lappen<br />
16 f 17ff