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Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel

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ff<br />

Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 allein infolge geistiger oder seelischer Behinderung oder<br />

eines Anfallsleidens (Epilepsie) vorliegt<br />

ff<br />

Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des Berufsaus-<br />

bildungsgesetzes haben<br />

ffSchwerbehinderte<br />

Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben<br />

8. Gibt es zusätzliche Möglichkeiten, die Ausgleichsabgabe zu verringern?<br />

Ja. Nach § 140 SGB IX können Unternehmen Aufträge an Werkstätten für Behinderte vergeben und einen Teil der Kosten von der<br />

Ausgleichsabgabe abziehen.<br />

ffWelche<br />

Kosten können von der Ausgleichsabgabe konkret abgezogen werden?<br />

ff50<br />

% des Rechnungsbetrages (abzüglich der Materialkosten)<br />

ffGibt<br />

es eine Frist <strong>zur</strong> Verrechnung dieser Kosten mit der Ausgleichsabgabe?<br />

ff<br />

Ja. Die Kosten können nur in dem Jahr verrechnet werden, in dem sie entstanden sind, jedoch bis spätestens zum 31. März<br />

des Folgejahres.<br />

ffWelche<br />

Aufträge können an Behindertenwerkstätten vergeben werden?<br />

ffBeispielsweise<br />

Aufträge <strong>zur</strong> Herstellung von Arbeitsmaterialien wie Besen oder Lappen<br />

16 f 17ff

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