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Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel

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3. Schritt:<br />

ffEin<br />

<strong>schwerbehinderter</strong> Bewerber wird vermittelt, was nun?<br />

ff<br />

ff<br />

ff<br />

Probebeschäftigung für 3 Monate vereinbaren<br />

Das ist noch kein festes Arbeitsverhältnis und keine normale Probezeit<br />

Kostenübernahme für die Probebeschäftigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen<br />

ffEs besteht die Möglichkeit der 100 %-igen Kostenübernahme der Lohn/Gehaltskosten für die 3 Monate der Probebeschäf-<br />

tigung<br />

ffAntrag<br />

stellen!<br />

ffWarum<br />

sollte der Betrieb eine Probebeschäftigung vereinbaren?<br />

ffDer<br />

Bewerber soll während der Zeit den Betrieb und die Arbeit kennenlernen<br />

ffWährend<br />

dieser Zeit soll die Eignung des Bewerbers festgestellt werden<br />

ffDer<br />

Bewerber erweist sich als geeignet. Welche Maßnahmen sind bereits während der Probebeschäftigung<br />

zu treffen?<br />

ff<br />

ff<br />

ff<br />

Benötigt der neue schwerbehinderte Arbeitnehmer Hilfsmittel?<br />

ff<br />

ff<br />

ff<br />

z. B. für sehbehinderte Menschen eine Spezialwaage, besondere Brille usw.<br />

Antrag beim <strong>Integration</strong>samt stellen noch bevor die Hilfsmittel angeschafft werden!<br />

Müssen besondere Maßnahmen getroffen werden?<br />

ff<br />

ff<br />

z. B. Anpassung der Kassen oder Terminals auf Großschrift<br />

Termin mit dem „Technischen Beratungsdienst“ des <strong>Integration</strong>samtes vereinbaren!<br />

Werden weitere Zuschüsse benötigt? (z.B. Eingliederungszuschüsse, Minderleistungsausgleich usw.)<br />

Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen!<br />

4. Schritt:<br />

ffWas<br />

ist nach der Probebeschäftigung zu tun?<br />

ff<br />

Ist der schwerbehinderte Mensch geeignet und die Fördermöglichkeiten sind beantragt, dann kann ein festes Arbeitsverhält-<br />

nis vereinbart werden.<br />

ff<br />

Besonderer Kündigungsschutz gilt erst nach den ersten 6 Monaten der Beschäftigung. Während der ersten 6 Monate gelten<br />

die Regelungen des Manteltarifvertrages für die Systemgastronomie (siehe dazu Kapitel III).

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