Leitfaden zur Integration schwerbehinderter ... - Wolfgang Goebel
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3. Schritt:<br />
ffEin<br />
<strong>schwerbehinderter</strong> Bewerber wird vermittelt, was nun?<br />
ff<br />
ff<br />
ff<br />
Probebeschäftigung für 3 Monate vereinbaren<br />
Das ist noch kein festes Arbeitsverhältnis und keine normale Probezeit<br />
Kostenübernahme für die Probebeschäftigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen<br />
ffEs besteht die Möglichkeit der 100 %-igen Kostenübernahme der Lohn/Gehaltskosten für die 3 Monate der Probebeschäf-<br />
tigung<br />
ffAntrag<br />
stellen!<br />
ffWarum<br />
sollte der Betrieb eine Probebeschäftigung vereinbaren?<br />
ffDer<br />
Bewerber soll während der Zeit den Betrieb und die Arbeit kennenlernen<br />
ffWährend<br />
dieser Zeit soll die Eignung des Bewerbers festgestellt werden<br />
ffDer<br />
Bewerber erweist sich als geeignet. Welche Maßnahmen sind bereits während der Probebeschäftigung<br />
zu treffen?<br />
ff<br />
ff<br />
ff<br />
Benötigt der neue schwerbehinderte Arbeitnehmer Hilfsmittel?<br />
ff<br />
ff<br />
ff<br />
z. B. für sehbehinderte Menschen eine Spezialwaage, besondere Brille usw.<br />
Antrag beim <strong>Integration</strong>samt stellen noch bevor die Hilfsmittel angeschafft werden!<br />
Müssen besondere Maßnahmen getroffen werden?<br />
ff<br />
ff<br />
z. B. Anpassung der Kassen oder Terminals auf Großschrift<br />
Termin mit dem „Technischen Beratungsdienst“ des <strong>Integration</strong>samtes vereinbaren!<br />
Werden weitere Zuschüsse benötigt? (z.B. Eingliederungszuschüsse, Minderleistungsausgleich usw.)<br />
Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen!<br />
4. Schritt:<br />
ffWas<br />
ist nach der Probebeschäftigung zu tun?<br />
ff<br />
Ist der schwerbehinderte Mensch geeignet und die Fördermöglichkeiten sind beantragt, dann kann ein festes Arbeitsverhält-<br />
nis vereinbart werden.<br />
ff<br />
Besonderer Kündigungsschutz gilt erst nach den ersten 6 Monaten der Beschäftigung. Während der ersten 6 Monate gelten<br />
die Regelungen des Manteltarifvertrages für die Systemgastronomie (siehe dazu Kapitel III).