3. Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten ... - Kreis Stormarn
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ZENTRALE ERGEBNISSE UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit prägen) notwendig. Konkrete Maßnahmen, die als<br />
Vorschläge o<strong>der</strong> als Best-Practice existieren (z.B. Gen<strong>der</strong>trainings für<br />
Berufs- und Ausbildungsberatung, Programme wie „Girls’ Day“ o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> ab 2011 bundesweit eingeführte „Boys’ Day“ , „Neue Wege für<br />
Jungs“ o<strong>der</strong> <strong>der</strong> nationale Pakt „Komm mach MINT“, Mentoringprogramme<br />
und die Revision <strong>der</strong> Präsentation von Berufen in Informationsmaterialien)<br />
sollten weiterentwickelt und verstetigt werden, um<br />
das gesellschaftliche Bild von Frau und Mann im Erwerbsleben zu<br />
verän<strong>der</strong>n. Bildungseinrichtungen und Unternehmen sind zur Teilnahme<br />
an Maßnahmen wie „Girls’ Day“ o<strong>der</strong> Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong><br />
MINT-Initiative zu motivieren.<br />
XXDie Vereinbarkeit von Aus- und Weiterbildung und Familie muss<br />
aus Sicht <strong>der</strong> Kommission verbessert werden. Dazu gehören För<strong>der</strong>programme<br />
zur Umsetzung des rechtlich verankerten Anspruchs<br />
auf Teilzeitausbildung (insbeson<strong>der</strong>e eine verwaltungstechnisch koordinierte<br />
Leistungsgewährung) für Mütter in Berufsausbildung wie<br />
auch niedrigschwellige Angebote <strong>der</strong> Erstqualifikation für niedrig<br />
qualifizierte Mütter mit Migrationshintergrund und Teilzeitangebote<br />
im Hochschulstudium. Es muss zudem sichergestellt werden, dass<br />
<strong>der</strong> Unterhalt, etwa im Bundesausbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz (BAföG),<br />
nicht nur bei Vollzeit-, son<strong>der</strong>n auch bei Teilzeitausbildungen geför<strong>der</strong>t<br />
wird.<br />
XXDas in einen dualen und einen schulischen Zweig geteilte Berufsbildungssystem<br />
sollte mit dem Ziel, bundeseinheitliche Standards in <strong>der</strong><br />
Berufsausbildung zu schaffen und die Professionalisierung und Aufwertung<br />
<strong>der</strong> personenbezogenen Dienstleistungsberufe zu för<strong>der</strong>n,<br />
zusammengeführt und vereinheitlicht werden. Damit können Nachteile<br />
von Frauen, die in den schulischen Ausbildungen stark vertreten<br />
sind, abgebaut werden.<br />
XXDas BAföG und das Aufstiegsfortbildungsför<strong>der</strong>ungsgesetz (AFBG)<br />
sind zu einem Rahmen für lebenslanges Lernen zu entwickeln. Die<br />
Kommission schlägt vor, diese Instrumente zu einem „Erwachsenen-BAföG“<br />
auszubauen, wie es von <strong>der</strong> Expertenkommission<br />
„Finan zierung Lebenslangen Lernens“ konzipiert wurde. Damit sollen<br />
gleiche Chancen für Männer und Frauen eröffnet werden, sich<br />
weiter zu qualifizieren, schulische und berufliche Abschlüsse auch<br />
im Erwachsenenalter nachzuholen und Nachteile diskontinuierlicher<br />
Erwerbs- und Bildungsverläufe zu korrigieren. Ebenso gilt es, die<br />
Chancen für eine Entzerrung von Bildungsphasen zu verbessern. Bei<br />
<strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung beruflicher Aufstiegsfortbildung müssen vollzeitschulische<br />
Berufsausbildungen, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Handwerksordnung anerkannt sind, als „vergleichbar“<br />
anerkannt werden, da sonst Frauen aus „Frauenberufen“ im Dienstleistungsbereich<br />
<strong>der</strong> Zugang versagt bleibt. Durch die Aufhebung<br />
<strong>der</strong> bisherigen Altersgrenzen im BAföG sollte es möglich sein, zu<br />
gleichen Bedingungen – wie sie für ein Studium direkt nach <strong>der</strong><br />
Schulzeit gelten – ein Bachelorstudium auch im Anschluss an eine<br />
duale o<strong>der</strong> vollzeitschulische Berufsausbildung o<strong>der</strong> ein Masterstudium<br />
im Anschluss an eine Phase <strong>der</strong> Sorgearbeit o<strong>der</strong> Erwerbstätigkeit<br />
zu absolvieren.<br />
Erwerbsleben: Fehlanreize beseitigen, Entgeltgleichheit und<br />
Aufstiegschancen schaffen<br />
Vorrangiges Ziel muss es sein, die Voraussetzungen für gleiche Teilhabechancen<br />
von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu schaffen. Um dieses<br />
Ziel zu erreichen, sind folgende zentrale Problemfel<strong>der</strong> anzugehen:<br />
XXEs müssen (Fehl-)Anreize für lange Erwerbsunterbrechungen und<br />
eine Fragmentierung von typischen Frauentätigkeiten in nicht nachhaltige<br />
Minijobs beseitigt werden.<br />
XXEs sollte sichergestellt werden, dass Unterbrechungen <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit<br />
o<strong>der</strong> vorübergehende Verkürzungen <strong>der</strong> Arbeitszeit aufgrund<br />
von Sorgearbeit reversibel sind und nicht zu langfristigen Einkommensnachteilen<br />
führen.<br />
XXFür die Umsetzung des Grundsatzes <strong>der</strong> Entgeltgleichheit für Männer<br />
und Frauen muss die geschlechtsspezifische Lohnlücke verringert<br />
werden.<br />
XXDer Anteil von Frauen in Führungspositionen muss erhöht werden.<br />
Im Einzelnen schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:<br />
XXMit Nachdruck spricht sich die Kommission für die Abschaffung <strong>der</strong><br />
Son<strong>der</strong>stellung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen aus.<br />
Für Unternehmen und Beschäftigte werden Fehlanreize gesetzt, sozialversicherungspflichtige<br />
Beschäftigung in wenig zukunftsträchtige<br />
Minijobs aufzuteilen. Die Entscheidung für eine längere Ausübung<br />
einer geringfügigen Beschäftigung betrifft vor allem Frauen und ist<br />
mit langfristigen biografischen Nachteilen verbunden. Wünsche nach<br />
einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit können nicht realisiert<br />
und eine eigenständige soziale Sicherung kann nicht aufgebaut werden.<br />
Durch die geringen Aufstiegschancen werden individuelle Entwicklungsmöglichkeiten<br />
beschnitten. Hinzu kommt, dass die Kosten<br />
dieser Beschäftigungsverhältnisse, vor allem die geringe eigenständige<br />
Alterssicherung, sozialisiert und in die Zukunft verlagert werden.<br />
Ziel muss es daher sein, alle Erwerbsverhältnisse sozialversicherungspflichtig<br />
zu machen.<br />
XXWeiterhin schlägt die Kommission vor, die bestehenden Anreize für<br />
eine Einschränkung <strong>der</strong> Erwerbstätigkeit von (verheirateten) Frauen<br />
zu beseitigen. Dazu gehört beispielsweise die hohe Grenzsteuerbelastung<br />
in <strong>der</strong> Lohnsteuerklasse V. Da die ungleiche Besteuerung in<br />
<strong>der</strong> Lohnsteuerklassenkombination III/V zudem auch negative Auswirkungen<br />
auf den Bezug von Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslo-<br />
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