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H essischer Landkreistag P raktische A rbeitshilfe K ostender U ...

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8. Kosten der Unterkunft m stationären Einrichtungen<br />

Für Personen im Leislungsbezug nach dem SGB II in stationären Einrichtungen können<br />

gr Lindsätz [ich individuelle Kosten der Unterkunft gewährt werden. Damit die<br />

G ru nd si eher urig st räger die Kosten auch nach § 46 SGB il mit dem Bund abrechnen<br />

können sind auer weitere Aspekte zu berücksichtigen. Eine iandesweite Pauschalforderung<br />

wie vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen gewünscht ist keinesfalls<br />

möglich, solange keine tatsächlich entstehenden Kosten der Unterkunft nachgewiesen<br />

werden. Unterkunftskosten für Leistungsempfärger nach dem SGB II werden<br />

daher derzeit von den hessischen Grundsicherungsiragern nicht erbracht

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