H essischer Landkreistag P raktische A rbeitshilfe K ostender U ...
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8. Kosten der Unterkunft m stationären Einrichtungen<br />
Für Personen im Leislungsbezug nach dem SGB II in stationären Einrichtungen können<br />
gr Lindsätz [ich individuelle Kosten der Unterkunft gewährt werden. Damit die<br />
G ru nd si eher urig st räger die Kosten auch nach § 46 SGB il mit dem Bund abrechnen<br />
können sind auer weitere Aspekte zu berücksichtigen. Eine iandesweite Pauschalforderung<br />
wie vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen gewünscht ist keinesfalls<br />
möglich, solange keine tatsächlich entstehenden Kosten der Unterkunft nachgewiesen<br />
werden. Unterkunftskosten für Leistungsempfärger nach dem SGB II werden<br />
daher derzeit von den hessischen Grundsicherungsiragern nicht erbracht