H essischer Landkreistag P raktische A rbeitshilfe K ostender U ...
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Der bundesweite Heizspiegel berücksichtigt jedoch lediglich die Energieträger Erdöl,<br />
Erdgas und Fernwärme. Er stützt sich auf bundesweite Durchschnittsheizkosten, deren<br />
aktuellste Daten sich auf Voi jahreswerte beziehen. Es wird weder auf Preisschwankungen<br />
im Bedarfszeitiaum noch auf individuelle energeiisciie Verhältnisse<br />
aufgrund des jeweiligen bautechnischen Zustandes reagiert. Im Gegensatz zu einer<br />
individuellen Ermittlung der HeizwärmebedarFe in KWh/m2/Jahr und einer Ermittlung<br />
des Energieverbrauches hiernach ist mit dem Heizspiegel ein unwirtschaftliches Verhalten<br />
nicht exakt nachzuweisen. Die Heranziehung des oberen Grenzwertes des<br />
bundesweiten Heizspiegels zur Prüfung angemessener Heizkosten verwundert um<br />
so mehr vor dem Hintergrund der Entscheidung des BSG vom 22.09.2009 (B 4 AS<br />
18/09 R), wonach es zu: Ermittlung der abstrakten Angemessenheit der Unterkunftskosten<br />
ein „Schlüssiges Konzept' nach anerkannten mathematischen und statistischen<br />
Standards für erforderlich halt während bei den Heizkosten auf bundesweite<br />
Durchschnittswerte im oberen Verbrauchsbereich abgestellt werden kann Weiterhin<br />
ergeben sich bei Anwendung des bundesweiten Heizspiegels auch bei der Sachbe-<br />
arbeitung in der Umsetzung Probleme Die Ergebnisse aus der Mebenkostenabrech-<br />
nung 2009 werden regelmäßig Anfang 2010 als Bedarf beim Grundsicherungsträger<br />
geltend gemacht, zu einem Zeitpunkt, wo der Heizspiegel 2009 offensichtlich noch<br />
nicht vorliegt<br />
Der bundesweite Heizspiegel wurde von co2on1ine gemeinnützige GmbH erstellt. oo2<br />
selbst sieht den Heizspiegel zur Beurteilung der Angemessenheit von Heizkosten als<br />
nicht geeignet an In einem Schreiben vom 16 März 2010 an die Teilnehmer der<br />
Bund-Länder-Konferenz der Sozialministerien führt co2 aus<br />
„Das Bundessozialgericht hat am 22.7.2009 unsere kommunalen bzw. bundesweiten<br />
Heizspiegel zur Richtschnur zur Bewertung der Angemessenheit von Heizkosten erklärt.<br />
Wir haben Heizspiegel und die zugehörigen Heizgutachten entwickelt, um Hauseigentümer<br />
zu Energiespannvestitionen zu motivieren. Zur Beurteilung der Angemessenheit<br />
von Heizkosten von ALG-tl-Empfängem (Mieter wie Eigenheimbesitzer) sind<br />
sie in der aktuellen Fassung nicht geeignet. Das haben wir bisher auch den ARG En<br />
oder Sozialgerichten erklärt, die bei uns nach fragten oder Heizgutachten beauftragten.<br />
Das BSG-Urteil kam ohne Kontakt zu uns zustande."<br />
co2 prüft derzeit die Entwicklung eines Online-Werkzeuges für die Grundsicherungsträger<br />
und die Sozialgerichte. Die Adresse von co2 ist im Abschnitt „Anhang‘ hinterfegt.<br />
Im neuen „Heizspiegel bundesweit 2010' betont co2 auf Seite 10 nochmals:<br />
,,Der Heizspiegel stellt kein geeignetes Instrument für Ei nzelfall-e nt scheid ungen nach<br />
SGB II dar.'1"<br />
Der „Heizspiegel bundesweit" für die Jahre 2010 und 2011 kann im Internet unter<br />
www heizspieqel.de heruntergeladen werden.<br />
L jjsehmWjejs: Die Rechtsprechung orientiert sich selbstverständlich an der Entscheidung<br />
des BSG zum „Bundesweiten Heizkostenspreger Zur Erläuterung der<br />
Komplexität der Thematik folgen in den Abschnitt 1.2. bis 1,4. drei Beispiele zur Bemessung<br />
von angemessenen Heizkosten.<br />
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