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H essischer Landkreistag P raktische A rbeitshilfe K ostender U ...

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Doppel mieten sollen vermieden werden. Das Ab senk ungs verfahren und die Beratung<br />

beim Umzug sind unter Beachtung der bestehenden Kündigungsfristen zu gestatten.<br />

Können trotz dieser Vorgabe bei einem notwendigen Wohnungswechsel die<br />

Mietzeiträume wegen Kündigungsfristen oder notwendiger Renovierungsarbeiten<br />

nicht aufeinander abgestimmt werden, ist die Übernahme doppelter Mietaufwendungen<br />

(„Überschneidungskosten") nach vorheriger Zusicherung als Wohnungsbeschaffungskosten<br />

geboten. Die Entstehung von Mietschulden ist zu vermeiden. Eine doppelte<br />

Mretzahlung ist für maximal 2 Monate möglich.<br />

Die Übernahme von Doppelmieten ist auch geboten bei einem durch auswärtige Arbeitsaufnahme<br />

bedingten notwendigen Wohnungswechsel<br />

1.5, M aklerprovision<br />

VermiUlungsgebühren/Maklerprovisionen sind Wohnungsbeschaffungskoslen im<br />

Sinne des § 22 Abs. 6 SGB II bzw. § 35 SGB XII. Sie sind zu übernehmen, wenn anders<br />

kein geeigneter Wohnraum gefunden werden kann.<br />

Die Entscheidungsgründe für eine Übernahme sind in der Akte zu dokumentieren!<br />

Die maximal zu übernehmende Maklerprovision beläuft sich auf eine zweifache<br />

Grundmiete zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zuständigkeit liegt beim bisherigen Träger,<br />

da die Provision zum Zeitpunkt des Abschluss des Mietvertrages fällig wird<br />

2. Wo h n u n qse rsta u ssta ttu n 9<br />

Eine Wohnungserstausstattung beinhaltet sämtliche erforderlichen Möbel und Hausrat<br />

Inkl. Haushaltsgeräten für ein Leben und Wohnen in angemessenen Verhältnissen.<br />

Bei einem erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung sind die Kosten für eine<br />

Wohnungserstausstattung zu übernehmen. Darunter falten auch die Kosten für Möbel,<br />

Haushaltsgeräte und Hausrat, die sich in einer vorherigen Wohnung nicht im<br />

Eigentum der Kundin/des Kunden befanden (z.B. die Küche in der alten Wohnung<br />

wurde vom Vermieter mit vermietet). Eine Bedarfsprüfung ist vorzunehmen! Jedoch<br />

gehört ein Fernsehgerät nach einem Urteil des BSG nicht zu einer Wohnungserstausstattung,<br />

da diese nicht der Befriedigung von bestimmten Freizeitbeschäftigungen<br />

oder Unterhaltungs- und InformationsbedürFnissen dieni (Az B 14 AS 75/10 R vom<br />

24 Februar2011).<br />

Der Transport der Gegenstände inkl. Aufbau der Möbel ist gr undsätzlich in Eigenleistung<br />

vorzunehmen ln begründeten Ausnahmefällen können auch diese übernommen<br />

werden (zum Verfahren vergleiche Abschnitt „VIII. 1 ? Umzugs kosten'1) Bezüglich<br />

des Anschlusses der Haushaltsgeräte ist ebenfalls zunächst auf eine Eigenleistung<br />

zu verweisen. Jedoch sollten die Anschlusskosten in der Regel übernommen<br />

werden.<br />

Die Entsclteidurigsgründe sind in der Akie /.u dokumentieren!<br />

-IR

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