H essischer Landkreistag P raktische A rbeitshilfe K ostender U ...
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Doppel mieten sollen vermieden werden. Das Ab senk ungs verfahren und die Beratung<br />
beim Umzug sind unter Beachtung der bestehenden Kündigungsfristen zu gestatten.<br />
Können trotz dieser Vorgabe bei einem notwendigen Wohnungswechsel die<br />
Mietzeiträume wegen Kündigungsfristen oder notwendiger Renovierungsarbeiten<br />
nicht aufeinander abgestimmt werden, ist die Übernahme doppelter Mietaufwendungen<br />
(„Überschneidungskosten") nach vorheriger Zusicherung als Wohnungsbeschaffungskosten<br />
geboten. Die Entstehung von Mietschulden ist zu vermeiden. Eine doppelte<br />
Mretzahlung ist für maximal 2 Monate möglich.<br />
Die Übernahme von Doppelmieten ist auch geboten bei einem durch auswärtige Arbeitsaufnahme<br />
bedingten notwendigen Wohnungswechsel<br />
1.5, M aklerprovision<br />
VermiUlungsgebühren/Maklerprovisionen sind Wohnungsbeschaffungskoslen im<br />
Sinne des § 22 Abs. 6 SGB II bzw. § 35 SGB XII. Sie sind zu übernehmen, wenn anders<br />
kein geeigneter Wohnraum gefunden werden kann.<br />
Die Entscheidungsgründe für eine Übernahme sind in der Akte zu dokumentieren!<br />
Die maximal zu übernehmende Maklerprovision beläuft sich auf eine zweifache<br />
Grundmiete zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Zuständigkeit liegt beim bisherigen Träger,<br />
da die Provision zum Zeitpunkt des Abschluss des Mietvertrages fällig wird<br />
2. Wo h n u n qse rsta u ssta ttu n 9<br />
Eine Wohnungserstausstattung beinhaltet sämtliche erforderlichen Möbel und Hausrat<br />
Inkl. Haushaltsgeräten für ein Leben und Wohnen in angemessenen Verhältnissen.<br />
Bei einem erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung sind die Kosten für eine<br />
Wohnungserstausstattung zu übernehmen. Darunter falten auch die Kosten für Möbel,<br />
Haushaltsgeräte und Hausrat, die sich in einer vorherigen Wohnung nicht im<br />
Eigentum der Kundin/des Kunden befanden (z.B. die Küche in der alten Wohnung<br />
wurde vom Vermieter mit vermietet). Eine Bedarfsprüfung ist vorzunehmen! Jedoch<br />
gehört ein Fernsehgerät nach einem Urteil des BSG nicht zu einer Wohnungserstausstattung,<br />
da diese nicht der Befriedigung von bestimmten Freizeitbeschäftigungen<br />
oder Unterhaltungs- und InformationsbedürFnissen dieni (Az B 14 AS 75/10 R vom<br />
24 Februar2011).<br />
Der Transport der Gegenstände inkl. Aufbau der Möbel ist gr undsätzlich in Eigenleistung<br />
vorzunehmen ln begründeten Ausnahmefällen können auch diese übernommen<br />
werden (zum Verfahren vergleiche Abschnitt „VIII. 1 ? Umzugs kosten'1) Bezüglich<br />
des Anschlusses der Haushaltsgeräte ist ebenfalls zunächst auf eine Eigenleistung<br />
zu verweisen. Jedoch sollten die Anschlusskosten in der Regel übernommen<br />
werden.<br />
Die Entsclteidurigsgründe sind in der Akie /.u dokumentieren!<br />
-IR