H essischer Landkreistag P raktische A rbeitshilfe K ostender U ...
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4. Nebenkosten außerhalb der Unterkunftskosten<br />
Nebenkosten die von def Regel Leistung abgedeckt sind, sind zur Vermeidung einer<br />
doppelten Bedarfsdeckung aus den Unterkunftskosten heraus zu rech nen. Die KdU<br />
sind entsprechend zu kürzen<br />
4.1. Strom als Bestandteil der Kosten der Unterkunft<br />
Die Kosten für die Strom versorg ung/Haushattsenergie (nicht Heizung und Warmwasser}<br />
zählen nicht zu den nach g 22 Abs 1 Satz 1 SGB II bzw. § 35 Abs. I Satz 1<br />
SGB XII als Bedarf zu berücksichtigenden Unterkunftskosten Sie gehören zum<br />
hauswirfschafllichen Bedarf und sind in der Regetleistung nach § 20 SGB 11 bzw. §<br />
28 SGB XII enthalten. Der Regelbedaff ist grundsätzlich eine in seiner Höhe unveränderbare<br />
Pauschale. Wenn in eine: Gesamtmiete die Kosten de? Stromversorgung<br />
für einen Haushalt {also nicht die ohnehin um lagefähigen Kosten für die Allgemein’<br />
beleLichtung eines Mehrfamilienhauses) enthalten sind, hat von daher eine entsprechende<br />
Anpassung der Höhe der Kosten der Unterkunft zu erfolgen Eine Kürzung<br />
des Regelbedarfs ist nicht möglich.<br />
Dies gilt taut Schreiben des BMAS vom 05. Januar 2012 nicht bei der Unterbringung<br />
in einer Pension oder bei betreutem Wohnen.<br />
Als Grundlage für die Bemessung der in der Regetleistung enthaltenen Energiekos-<br />
Een kann die Einkommens und Verbrauchsstichprobe (EVS) herangezogen werden.<br />
4.2. Kochfeuerunci<br />
Die Kosten der Kochfeuerung (Gasr Strom und Holz) sind vom Regelbedarf abgedeckt.<br />
Eine gesonderte Übernahme im Rahmen der Unterkunftskosten ist nicht möglich.<br />
Die Zeitschrift für das FUrsorgewesen hat in seiner Ausgabe 5/2011 zum Thema folgende<br />
Ausführungen gemacht:<br />
„Problematisch sind bei den Energiekostenanteilen die für Kochfeuerung anzusetzenden<br />
Betrüge. Aus den statistischen Grundlagen können insoweit keine nachvollziehbaren<br />
Ableitungen gefunden weiden. Bis auf Weiteres geht der Verfasser davon<br />
aus, dass es vertretbar ist, weiterhin 1/6 der Gesamtenergiekostenanteite für Kochfeuerung<br />
anzusetien. “<br />
Dagegen hat das BMAS in seinem Schreiben vom 05 Januar 2012 mitgeteilt, dass<br />
es davon ausgehe, dass für eine Kochfeuerung kein Abzug vom Regelbedarf erfolgt.<br />
L i : w p ■ Reparaturen aufgrund Beschädigung der Mietsache gehören<br />
grundsätzlich nicht zum Unterkunfts bedarf, da die Ersatzansprüche<br />
des Vermieters gegen den Mieter nur aus Anlass des Mietverhältnisses<br />
aber nicht für die Unterkunft entstehen Bei unab-<br />
____________weisbarem Bedarf können Kosten auf Basis des § 24 SGB 11 bzw<br />
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