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H essischer Landkreistag P raktische A rbeitshilfe K ostender U ...

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4. Nebenkosten außerhalb der Unterkunftskosten<br />

Nebenkosten die von def Regel Leistung abgedeckt sind, sind zur Vermeidung einer<br />

doppelten Bedarfsdeckung aus den Unterkunftskosten heraus zu rech nen. Die KdU<br />

sind entsprechend zu kürzen<br />

4.1. Strom als Bestandteil der Kosten der Unterkunft<br />

Die Kosten für die Strom versorg ung/Haushattsenergie (nicht Heizung und Warmwasser}<br />

zählen nicht zu den nach g 22 Abs 1 Satz 1 SGB II bzw. § 35 Abs. I Satz 1<br />

SGB XII als Bedarf zu berücksichtigenden Unterkunftskosten Sie gehören zum<br />

hauswirfschafllichen Bedarf und sind in der Regetleistung nach § 20 SGB 11 bzw. §<br />

28 SGB XII enthalten. Der Regelbedaff ist grundsätzlich eine in seiner Höhe unveränderbare<br />

Pauschale. Wenn in eine: Gesamtmiete die Kosten de? Stromversorgung<br />

für einen Haushalt {also nicht die ohnehin um lagefähigen Kosten für die Allgemein’<br />

beleLichtung eines Mehrfamilienhauses) enthalten sind, hat von daher eine entsprechende<br />

Anpassung der Höhe der Kosten der Unterkunft zu erfolgen Eine Kürzung<br />

des Regelbedarfs ist nicht möglich.<br />

Dies gilt taut Schreiben des BMAS vom 05. Januar 2012 nicht bei der Unterbringung<br />

in einer Pension oder bei betreutem Wohnen.<br />

Als Grundlage für die Bemessung der in der Regetleistung enthaltenen Energiekos-<br />

Een kann die Einkommens und Verbrauchsstichprobe (EVS) herangezogen werden.<br />

4.2. Kochfeuerunci<br />

Die Kosten der Kochfeuerung (Gasr Strom und Holz) sind vom Regelbedarf abgedeckt.<br />

Eine gesonderte Übernahme im Rahmen der Unterkunftskosten ist nicht möglich.<br />

Die Zeitschrift für das FUrsorgewesen hat in seiner Ausgabe 5/2011 zum Thema folgende<br />

Ausführungen gemacht:<br />

„Problematisch sind bei den Energiekostenanteilen die für Kochfeuerung anzusetzenden<br />

Betrüge. Aus den statistischen Grundlagen können insoweit keine nachvollziehbaren<br />

Ableitungen gefunden weiden. Bis auf Weiteres geht der Verfasser davon<br />

aus, dass es vertretbar ist, weiterhin 1/6 der Gesamtenergiekostenanteite für Kochfeuerung<br />

anzusetien. “<br />

Dagegen hat das BMAS in seinem Schreiben vom 05 Januar 2012 mitgeteilt, dass<br />

es davon ausgehe, dass für eine Kochfeuerung kein Abzug vom Regelbedarf erfolgt.<br />

L i : w p ■ Reparaturen aufgrund Beschädigung der Mietsache gehören<br />

grundsätzlich nicht zum Unterkunfts bedarf, da die Ersatzansprüche<br />

des Vermieters gegen den Mieter nur aus Anlass des Mietverhältnisses<br />

aber nicht für die Unterkunft entstehen Bei unab-<br />

____________weisbarem Bedarf können Kosten auf Basis des § 24 SGB 11 bzw<br />

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