Handbuch Katastrophenhilfe Schweiz - CARITAS - Schweiz
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3.1 Handlungsfelder und Zielgruppen<br />
Die Fachstelle <strong>Katastrophenhilfe</strong> <strong>Schweiz</strong> wird aktiv,<br />
wenn aufgrund von Naturgefahren Schäden an Menschen,<br />
Eigentum, Infrastruktur oder Umwelt in einem<br />
Ausmass entstehen, welche die Betroffenen nicht mehr<br />
aus eigener Kraft bewältigen können, oder wenn die finanziellen<br />
Folgen für die Betroffenen eine unzumutbare<br />
Belastung bedeuten und eine Zukunftsperspektive verunmöglichen.<br />
Betroffene können Gemeinschaften oder<br />
einzelne Personen sein.<br />
Die Fachstelle wird auch aktiv aufgrund von Gesuchsanfragen,<br />
die direkt oder über Behörden nach<br />
kleineren, lokalen Unwettern eingereicht werden.<br />
In der Praxis wird die Fachstelle der Caritas <strong>Schweiz</strong><br />
in folgenden drei Fällen aktiv:<br />
Bei einer grösseren Katastrophe aufgrund von Naturgefahren,<br />
wenn die Stiftung Glückskette einen<br />
Sammelaufruf oder einen nationalen Sammeltag<br />
durchführt.<br />
Nach kleineren und mittleren Naturkatastrophen aufgrund<br />
von Naturgefahren, die der Definition der<br />
Glückskette entsprechen, wobei aber die Glückskette<br />
keinen nationalen Sammeltag durchführt.<br />
Aufgrund eingereichter Gesuche für Beiträge an die<br />
Beseitigung von Elementarschäden nach kleineren,<br />
lokalen und punktuellen Ereignissen.<br />
3 Konzept/Richtlinien<br />
Somit kann jede Person bzw. privatrechtliche oder öffentlichrechtliche<br />
Körperschaft, die von einer Naturgefahr<br />
in Mitleidenschaft gezogen wurde und die entstandenen<br />
Restkosten nicht finanzieren kann, ein Gesuch<br />
einreichen. Grundsätzliche Voraussetzungen für einen<br />
weiterführenden Abklärungsauftrag sind:<br />
– Der Schaden ist durch ein Elementarereignis aufgrund<br />
einer Naturgefahr entstanden. Als Naturgefahren<br />
gelten die unter 1.1 aufgeführten klimatischen<br />
und gravitativen oder tektonischen Ereignisse, die<br />
aufgrund natürlicher Ursachen entstanden sind.<br />
– Die geografische Zuständigkeit ist entsprechend der<br />
Vereinbarung mit der Glückskette gegeben.<br />
Die Fachstelle legt auf der Basis der Grundsatzdokumente<br />
und Richtlinien der Glückskette den weiteren<br />
Gesuchsweg fest. Entspricht das Gesuch den Richtlinien<br />
der Glückskette, formuliert der Delegierte der Caritas<br />
einen Antrag zuhanden der Glückskette, die über<br />
einen Beitrag entscheidet.<br />
Caritas <strong>Schweiz</strong> kann Gesuche auch direkt entscheiden<br />
und Beiträge aus eigenen Spendenmitteln<br />
leisten.<br />
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