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Oesterreichische Kontrollbank AG Geschäftsbericht 2004 - OeKB

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3 Exportfinanzierungsverfahren der <strong>Kontrollbank</strong> 1<br />

EFV seit 1960<br />

Voraussetzungen<br />

OECD-Consensus<br />

Verzinsung<br />

3.1 Grundlagen<br />

<strong>OeKB</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2004</strong> II. Lagebericht<br />

Die <strong>Kontrollbank</strong> betreut seit 1960 die Finanzierung des Exportes von Gütern und Leistungen auf vorwiegend<br />

mittel- und langfristige Zahlungsziele unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen<br />

Investitionsgüterexportes. Das Exportfinanzierungsverfahren (EFV) wird zur Refinanzierung von Exportkrediten<br />

(Liefer-, Käufer- und Beteiligungsfinanzierungen sowie Exportwechselkrediten) von Kreditinstituten<br />

und zur Bedeckung der durch die <strong>Kontrollbank</strong> durchgeführten Direktfinanzierungen herangezogen. Durch<br />

die AFG-Novelle 1995 wurde die Haftungsübernahme für ungebundene Finanzierungen ermöglicht.<br />

Voraussetzung für die Refinanzierung ist das Vorliegen einer den Bestimmungen des Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes<br />

1981 entsprechenden Haftung für das der Finanzierung zugrunde liegende Rechtsgeschäft<br />

oder Recht:<br />

■ Haftung der Republik Österreich gemäß Ausfuhrförderungsgesetz 1981<br />

■ eine den Voraussetzungen dieses Gesetzes entsprechende Haftung eines Kreditversicherers<br />

■ Garantie der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

im Rahmen des Garantiegesetzes 1977 und des KMU-Förderungsgesetzes<br />

■ Haftung einer internationalen Organisation, bei der die Republik Österreich Mitglied ist<br />

oder die im Finanzierungsbereich oder in der Entwicklungshilfe tätig ist.<br />

Des weiteren ist die sicherstellungsweise Abtretung der entsprechenden Haftungsansprüche und der<br />

zugrunde liegenden (Export-)Forderungen vorzunehmen.<br />

Die Kreditvergaben im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens erfolgen unter Beachtung der Bestimmungen<br />

des OECD-Arrangement on Guidelines for Officially Supported Export Credits („Consensus“).<br />

Das Exportfinanzierungsverfahren der <strong>Kontrollbank</strong> in Form von Refinanzierungen für Kreditinstitute stellt ein<br />

offenes System dar; es steht generell inländischen und ausländischen Kreditinstituten als Refinanzierungsquelle<br />

offen, sofern diese einerseits den Bonitätskriterien der <strong>Kontrollbank</strong> entsprechen und anderseits<br />

sowohl die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen hinsichtlich der zu finanzierenden Transaktionen als<br />

auch die Bedingungen für die einheitliche Abwicklung der Finanzierungen, insbesondere hinsichtlich der<br />

Sicherheitengestionierung, erfüllen.<br />

Finanzierungen von Liefer- und Käuferkrediten sowie von Beteiligungen werden zu variablen und festen Zinssätzen<br />

durchgeführt. Die Höhe des variablen Zinssatzes wird durch die <strong>Kontrollbank</strong> jeweils für drei Monate<br />

festgesetzt und orientiert sich an den durchschnittlichen marktmäßigen Beschaffungskosten des Institutes.<br />

Der zum variablen Zinssatz finanzierte Kreditteil wird bei Einzelkrediten als erster getilgt; somit erfolgt die<br />

Finanzierung des längerfristigen Kreditteiles zu einem festen Zinssatz (Sockelfinanzierung). Die Refinanzierung<br />

von revolvierenden Rahmenkrediten wird zu einem eigenen variablen Zinssatz durchgeführt, ebenso die<br />

Refinanzierung im <strong>Kontrollbank</strong>-Refinanzierungsrahmen für Wechselkredite von Kreditinstituten (KRR).<br />

1 Weitere statistische Übersichten sowie die gesetzlichen Bestimmungen zu den der Export- und Kreditwirtschaft zur Verfügung<br />

stehenden Haftungsarten gemäß Ausfuhrförderungsgesetz sowie zum Exportfinanzierungsverfahren der <strong>Kontrollbank</strong> sind im<br />

beigefügten Exportservice – Jahresbericht enthalten.<br />

Informationen über den Exportservice-Bereich sind auch via Internet unter der Adresse www.oekb.at abrufbar.<br />

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