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Prospekt - AT&S

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Risikofaktoren bezogen auf die Wertpapiere<br />

Jeder Anleger trägt das Risiko seiner Anlageentscheidung.<br />

Die Entscheidung der potentiellen Anleger, die Teilschuldverschreibungen zu zeichnen, sollte sich an<br />

den Lebens- und Einkommensverhältnissen, den Anlageerwartungen und der langfristigen Bindung des<br />

eingezahlten Kapitals orientieren. Wenn Anleger die Teilschuldverschreibungen, die mit ihnen<br />

verbundenen Risiken oder ihre Ausstattung nicht verstehen oder das damit verbundene Risiko nicht<br />

abschätzen können, sollten sie fachkundige Beratung einholen und erst dann über die Veranlagung<br />

entscheiden.<br />

Anleger unterliegen im Hinblick auf die Emittentin dem Kreditrisiko.<br />

Die Bonität der Emittentin hat einen wesentlichen Einfluss auf die Kursentwicklung der<br />

Teilschuldverschreibungen. Eine Verschlechterung der Bonität der Emittentin kann zu einer negativen<br />

Kursentwicklung und somit – bei Veräußerung der Teilschuldverschreibungen während der Laufzeit –<br />

zu Kursverlusten führen. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin kann diese unter Umständen<br />

die Verpflichtungen aus der Emission der Teilschuldverschreibungen nicht mehr erfüllen. Die<br />

Zahlungsunfähigkeit der Emittentin kann somit zum Ausfall von Zinszahlungen und zum Totalverlust<br />

des eingesetzten Kapitals führen. Forderungen aus den Teilschuldverschreibungen unterliegen nicht der<br />

gesetzlichen Einlagensicherung für Kreditinstitute.<br />

Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass sich kein liquider Markt für die Teilschuldverschreibungen<br />

entwickelt oder der Handel ausgesetzt wird, und aufgrund eines Widerrufs der Notierung oder einer<br />

Aussetzung des Handels mit den Teilschuldverschreibungen kann es zu verzerrter Preisbildung oder zur<br />

Unmöglichkeit des Verkaufs der Teilschuldverschreibungen kommen.<br />

Die Liquidität (Handelbarkeit) von Teilschuldverschreibungen wird von verschiedenen Faktoren wie<br />

beispielsweise Emissionsvolumen, Ausstattung und Marktsituation beeinflusst. Die<br />

Teilschuldverschreibungen sollen im Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse notieren. Unabhängig<br />

von einer Börsenotierung kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass sich ein liquider Sekundärmarkt<br />

für die Anleihe entwickelt und/oder anhält. In einem illiquiden Markt kann es vorkommen, dass<br />

Anleiheinvestoren die Teilschuldverschreibungen nicht jederzeit oder nicht zu einem ihrer<br />

Erwartungshaltung entsprechenden Marktpreis verkaufen können.<br />

Eine Zulassung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an einem geregelten Markt (wie an der<br />

Wiener Börse und/oder der Luxemburger Börse) kann darüber hinaus aus einer Vielzahl von Gründen<br />

widerrufen werden (z.B. aufgrund Entscheidung des Börseunternehmens oder der Aufsichtsbehörde<br />

oder auf Antrag der Emittentin) und/oder die Teilschuldverschreibungen können durch das<br />

Börseunternehmen und/oder die FMA vom Handel ausgesetzt werden (z.B. wenn bestimmte<br />

Preisgrenzen überschritten werden, gesetzliche Bestimmungen verletzt werden, bei operationellen<br />

Problemen der Börse, im Fall der Veröffentlichung kursrelevanter Informationen oder allgemein, wenn<br />

dies erforderlich ist, um einen funktionierenden Markt oder die Interessen der Anleihegläubiger zu<br />

gewährleisten). Wenn der Handel ausgesetzt wird, hat dies typischerweise zur Folge, dass bereits<br />

erteilte Orders verfallen. Die Emittentin hat keinen Einfluss auf den Widerruf oder die Aussetzung des<br />

Handels (ausgenommen dies geht auf eine Handlung der Emittentin zurück) und das Risiko daraus trifft<br />

die Anleihegläubiger. Schließlich sollten Anleihegläubiger beachten, dass weder der Widerruf noch die<br />

Aussetzung des Handels notwendigerweise ausreichende oder taugliche Mittel sind, um Markt- oder<br />

Preisstörungen hintanzuhalten oder die Interessen der Anleihegläubiger zu wahren. Wenn es z.B. zu<br />

einer Handelsaussetzung wegen der Veröffentlichung von preisrelevanten Informationen kommt, kann<br />

es sein, dass der Preis der Teilschuldverschreibungen bereits beeinflusst wurde, bevor der Handel<br />

ausgesetzt wird. All dies kann zur Folge haben, dass die Handelspreise nicht dem Wert der<br />

Teilschuldverschreibungen entsprechen und die Teilschuldverschreibungen nicht oder nur zu einem<br />

Wert verkauft werden können, der unter dem Betrag des vom Anleihegläubiger für den Erwerb der<br />

Teilschuldverschreibungen eingesetzten Kapitals oder dem Wert der Teilschuldverschreibungen zum<br />

Verkaufszeitpunkt liegt. Insbesondere dürfen Anleihegläubiger nicht darauf vertrauen, die<br />

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