Prospekt - AT&S
Prospekt - AT&S
Prospekt - AT&S
- TAGS
- prospekt
- www.ats.net
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Risikofaktoren bezogen auf die Wertpapiere<br />
Jeder Anleger trägt das Risiko seiner Anlageentscheidung.<br />
Die Entscheidung der potentiellen Anleger, die Teilschuldverschreibungen zu zeichnen, sollte sich an<br />
den Lebens- und Einkommensverhältnissen, den Anlageerwartungen und der langfristigen Bindung des<br />
eingezahlten Kapitals orientieren. Wenn Anleger die Teilschuldverschreibungen, die mit ihnen<br />
verbundenen Risiken oder ihre Ausstattung nicht verstehen oder das damit verbundene Risiko nicht<br />
abschätzen können, sollten sie fachkundige Beratung einholen und erst dann über die Veranlagung<br />
entscheiden.<br />
Anleger unterliegen im Hinblick auf die Emittentin dem Kreditrisiko.<br />
Die Bonität der Emittentin hat einen wesentlichen Einfluss auf die Kursentwicklung der<br />
Teilschuldverschreibungen. Eine Verschlechterung der Bonität der Emittentin kann zu einer negativen<br />
Kursentwicklung und somit – bei Veräußerung der Teilschuldverschreibungen während der Laufzeit –<br />
zu Kursverlusten führen. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin kann diese unter Umständen<br />
die Verpflichtungen aus der Emission der Teilschuldverschreibungen nicht mehr erfüllen. Die<br />
Zahlungsunfähigkeit der Emittentin kann somit zum Ausfall von Zinszahlungen und zum Totalverlust<br />
des eingesetzten Kapitals führen. Forderungen aus den Teilschuldverschreibungen unterliegen nicht der<br />
gesetzlichen Einlagensicherung für Kreditinstitute.<br />
Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, dass sich kein liquider Markt für die Teilschuldverschreibungen<br />
entwickelt oder der Handel ausgesetzt wird, und aufgrund eines Widerrufs der Notierung oder einer<br />
Aussetzung des Handels mit den Teilschuldverschreibungen kann es zu verzerrter Preisbildung oder zur<br />
Unmöglichkeit des Verkaufs der Teilschuldverschreibungen kommen.<br />
Die Liquidität (Handelbarkeit) von Teilschuldverschreibungen wird von verschiedenen Faktoren wie<br />
beispielsweise Emissionsvolumen, Ausstattung und Marktsituation beeinflusst. Die<br />
Teilschuldverschreibungen sollen im Geregelten Freiverkehr an der Wiener Börse notieren. Unabhängig<br />
von einer Börsenotierung kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass sich ein liquider Sekundärmarkt<br />
für die Anleihe entwickelt und/oder anhält. In einem illiquiden Markt kann es vorkommen, dass<br />
Anleiheinvestoren die Teilschuldverschreibungen nicht jederzeit oder nicht zu einem ihrer<br />
Erwartungshaltung entsprechenden Marktpreis verkaufen können.<br />
Eine Zulassung der Teilschuldverschreibungen zum Handel an einem geregelten Markt (wie an der<br />
Wiener Börse und/oder der Luxemburger Börse) kann darüber hinaus aus einer Vielzahl von Gründen<br />
widerrufen werden (z.B. aufgrund Entscheidung des Börseunternehmens oder der Aufsichtsbehörde<br />
oder auf Antrag der Emittentin) und/oder die Teilschuldverschreibungen können durch das<br />
Börseunternehmen und/oder die FMA vom Handel ausgesetzt werden (z.B. wenn bestimmte<br />
Preisgrenzen überschritten werden, gesetzliche Bestimmungen verletzt werden, bei operationellen<br />
Problemen der Börse, im Fall der Veröffentlichung kursrelevanter Informationen oder allgemein, wenn<br />
dies erforderlich ist, um einen funktionierenden Markt oder die Interessen der Anleihegläubiger zu<br />
gewährleisten). Wenn der Handel ausgesetzt wird, hat dies typischerweise zur Folge, dass bereits<br />
erteilte Orders verfallen. Die Emittentin hat keinen Einfluss auf den Widerruf oder die Aussetzung des<br />
Handels (ausgenommen dies geht auf eine Handlung der Emittentin zurück) und das Risiko daraus trifft<br />
die Anleihegläubiger. Schließlich sollten Anleihegläubiger beachten, dass weder der Widerruf noch die<br />
Aussetzung des Handels notwendigerweise ausreichende oder taugliche Mittel sind, um Markt- oder<br />
Preisstörungen hintanzuhalten oder die Interessen der Anleihegläubiger zu wahren. Wenn es z.B. zu<br />
einer Handelsaussetzung wegen der Veröffentlichung von preisrelevanten Informationen kommt, kann<br />
es sein, dass der Preis der Teilschuldverschreibungen bereits beeinflusst wurde, bevor der Handel<br />
ausgesetzt wird. All dies kann zur Folge haben, dass die Handelspreise nicht dem Wert der<br />
Teilschuldverschreibungen entsprechen und die Teilschuldverschreibungen nicht oder nur zu einem<br />
Wert verkauft werden können, der unter dem Betrag des vom Anleihegläubiger für den Erwerb der<br />
Teilschuldverschreibungen eingesetzten Kapitals oder dem Wert der Teilschuldverschreibungen zum<br />
Verkaufszeitpunkt liegt. Insbesondere dürfen Anleihegläubiger nicht darauf vertrauen, die<br />
17