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Prospekt - AT&S

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Die ISIN (International Securities Identification Number) lautet AT0000A0R2J2.<br />

Die Teilschuldverschreibungen werden nach österreichischem Recht ausgegeben. Form und Inhalt der<br />

Teilschuldverschreibungen sowie alle Rechte und Pflichten der Inhaber der Teilschuldverschreibungen<br />

einerseits und der Emittentin und der Zahlstelle andererseits bestimmen sich demnach ausschließlich<br />

nach österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen<br />

internationalen Privatrechts.<br />

Soweit nach zwingenden österreichischen Verbraucherschutzbestimmungen zulässig, ist das für<br />

Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt, für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im<br />

Zusammenhang mit den Teilschuldverschreibungen ausschließlich zuständig. Insbesondere die<br />

Gerichtsstände von Verbrauchern werden durch diese Bestimmung nicht beschränkt.<br />

Die Emittentin verpflichtet sich für die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen, längstens jedoch bis zu<br />

dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen für die Teilschuldverschreibungen der<br />

gemäß § 7 bestellten Zahlstelle vollständig zur Verfügung gestellt worden sind:<br />

(a) für andere Kapitalmarktverbindlichkeiten (i) keine Sicherheiten zu bestellen, und (ii) Dritte nicht<br />

zu veranlassen, zur Besicherung von Kapitalmarktverbindlichkeiten Sicherheiten zu bestellen<br />

oder Haftungen zu übernehmen; und<br />

(b) dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochtergesellschaften für andere Kapitalmarktverbindlichkeiten<br />

(i) keine Sicherheiten bestellen und (ii) Dritte nicht veranlassen, zur Besicherung von<br />

Kapitalmarktverbindlichkeiten Sicherheiten zu bestellen oder Haftungen zu übernehmen,<br />

ohne jeweils unverzüglich sicherzustellen, dass die Anleihegläubiger zur gleichen Zeit und im gleichen<br />

Rang an solchen Sicherheiten oder an anderen Sicherheiten, die von einem vom bestehenden<br />

Wirtschaftsprüfer der Emittentin oder ihrer Tochterunternehmen unabhängigen, international<br />

anerkannten Wirtschaftsprüfer als gleichwertige Sicherheit anerkannt werden, teilnehmen.<br />

Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen sind Gläubiger der Emittentin mit jener Rechtsstellung, die<br />

sich aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den Anleihebedingungen, angeschlossen als<br />

Anlage, ergibt.<br />

Die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen haben insbesondere das Recht auf Zahlung von Zinsen<br />

aus den Teilschuldverschreibungen und auf Rückzahlung des Nennwerts der Teilschuldverschreibungen<br />

bei Fälligkeit. Im Fall des Vorliegens eines oder mehrerer der Gründe gemäß § 10 der<br />

Anleihebedingungen haben die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen zudem das Recht auf<br />

Kündigung und sofortige vorzeitige Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen. Die Zahlung von<br />

Zinsen sowie die Zahlung des Nennwerts bei Tilgung erfolgen jeweils über Gutschrift durch das<br />

jeweilige depotführende Kreditinstitut.<br />

Die Teilschuldverschreibungen werden jährlich und nachträglich vom Ausgabetag (18.11.2011)<br />

(einschließlich) bis zu dem der Fälligkeit der Teilschuldverschreibungen vorangehenden Tag<br />

(17.11.2016), mit einem Zinssatz von [●] % vom Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind am 18.11. eines<br />

jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung erfolgt am 18.11.2012. Die nominale Verzinsung der<br />

Teilschuldverschreibungen wird im Zuge der Preisfestlegung am oder um den 10.11.2011 ermittelt und<br />

veröffentlicht. Ansprüche auf Zahlung von Zinsen verjähren nach 3 Jahren ab Fälligkeit, Ansprüche auf<br />

Zahlung von Kapital verjähren nach 30 Jahren ab Fälligkeit.<br />

Soweit nicht eine vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen gemäß § 9 der Anleihebedingungen<br />

oder gemäß § 10 der Anleihebedingungen erfolgt oder die Teilschuldverschreibungen ganz oder<br />

teilweise angekauft und entwertet werden, sind die Teilschuldverschreibungen durch die Emittentin an<br />

die Anleihegläubiger zum Nennwert am 18.11.2016 (der „Fälligkeitstag“) zurückzuzahlen. Zins- und<br />

Tilgungszahlungen durch die Emittentin erfolgen an die Zahlstelle zur Weiterleitung an das jeweilige<br />

Clearingsystem oder an dessen Order. Die Gutschrift der Zins- und Tilgungszahlungen erfolgt über die<br />

jeweilige für den Inhaber der Teilschuldverschreibungen depotführende Stelle.<br />

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