Prospekt - AT&S
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Die ISIN (International Securities Identification Number) lautet AT0000A0R2J2.<br />
Die Teilschuldverschreibungen werden nach österreichischem Recht ausgegeben. Form und Inhalt der<br />
Teilschuldverschreibungen sowie alle Rechte und Pflichten der Inhaber der Teilschuldverschreibungen<br />
einerseits und der Emittentin und der Zahlstelle andererseits bestimmen sich demnach ausschließlich<br />
nach österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen<br />
internationalen Privatrechts.<br />
Soweit nach zwingenden österreichischen Verbraucherschutzbestimmungen zulässig, ist das für<br />
Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt, für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im<br />
Zusammenhang mit den Teilschuldverschreibungen ausschließlich zuständig. Insbesondere die<br />
Gerichtsstände von Verbrauchern werden durch diese Bestimmung nicht beschränkt.<br />
Die Emittentin verpflichtet sich für die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen, längstens jedoch bis zu<br />
dem Zeitpunkt, an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen für die Teilschuldverschreibungen der<br />
gemäß § 7 bestellten Zahlstelle vollständig zur Verfügung gestellt worden sind:<br />
(a) für andere Kapitalmarktverbindlichkeiten (i) keine Sicherheiten zu bestellen, und (ii) Dritte nicht<br />
zu veranlassen, zur Besicherung von Kapitalmarktverbindlichkeiten Sicherheiten zu bestellen<br />
oder Haftungen zu übernehmen; und<br />
(b) dafür Sorge zu tragen, dass ihre Tochtergesellschaften für andere Kapitalmarktverbindlichkeiten<br />
(i) keine Sicherheiten bestellen und (ii) Dritte nicht veranlassen, zur Besicherung von<br />
Kapitalmarktverbindlichkeiten Sicherheiten zu bestellen oder Haftungen zu übernehmen,<br />
ohne jeweils unverzüglich sicherzustellen, dass die Anleihegläubiger zur gleichen Zeit und im gleichen<br />
Rang an solchen Sicherheiten oder an anderen Sicherheiten, die von einem vom bestehenden<br />
Wirtschaftsprüfer der Emittentin oder ihrer Tochterunternehmen unabhängigen, international<br />
anerkannten Wirtschaftsprüfer als gleichwertige Sicherheit anerkannt werden, teilnehmen.<br />
Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen sind Gläubiger der Emittentin mit jener Rechtsstellung, die<br />
sich aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und den Anleihebedingungen, angeschlossen als<br />
Anlage, ergibt.<br />
Die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen haben insbesondere das Recht auf Zahlung von Zinsen<br />
aus den Teilschuldverschreibungen und auf Rückzahlung des Nennwerts der Teilschuldverschreibungen<br />
bei Fälligkeit. Im Fall des Vorliegens eines oder mehrerer der Gründe gemäß § 10 der<br />
Anleihebedingungen haben die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen zudem das Recht auf<br />
Kündigung und sofortige vorzeitige Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen. Die Zahlung von<br />
Zinsen sowie die Zahlung des Nennwerts bei Tilgung erfolgen jeweils über Gutschrift durch das<br />
jeweilige depotführende Kreditinstitut.<br />
Die Teilschuldverschreibungen werden jährlich und nachträglich vom Ausgabetag (18.11.2011)<br />
(einschließlich) bis zu dem der Fälligkeit der Teilschuldverschreibungen vorangehenden Tag<br />
(17.11.2016), mit einem Zinssatz von [●] % vom Nennbetrag verzinst. Die Zinsen sind am 18.11. eines<br />
jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung erfolgt am 18.11.2012. Die nominale Verzinsung der<br />
Teilschuldverschreibungen wird im Zuge der Preisfestlegung am oder um den 10.11.2011 ermittelt und<br />
veröffentlicht. Ansprüche auf Zahlung von Zinsen verjähren nach 3 Jahren ab Fälligkeit, Ansprüche auf<br />
Zahlung von Kapital verjähren nach 30 Jahren ab Fälligkeit.<br />
Soweit nicht eine vorzeitige Rückzahlung aus steuerlichen Gründen gemäß § 9 der Anleihebedingungen<br />
oder gemäß § 10 der Anleihebedingungen erfolgt oder die Teilschuldverschreibungen ganz oder<br />
teilweise angekauft und entwertet werden, sind die Teilschuldverschreibungen durch die Emittentin an<br />
die Anleihegläubiger zum Nennwert am 18.11.2016 (der „Fälligkeitstag“) zurückzuzahlen. Zins- und<br />
Tilgungszahlungen durch die Emittentin erfolgen an die Zahlstelle zur Weiterleitung an das jeweilige<br />
Clearingsystem oder an dessen Order. Die Gutschrift der Zins- und Tilgungszahlungen erfolgt über die<br />
jeweilige für den Inhaber der Teilschuldverschreibungen depotführende Stelle.<br />
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