10.02.2013 Aufrufe

August-Ausgabe des BEK-Forum - Bremische Evangelische Kirche

August-Ausgabe des BEK-Forum - Bremische Evangelische Kirche

August-Ausgabe des BEK-Forum - Bremische Evangelische Kirche

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

praktisch<br />

Alles, was Recht ist<br />

Lieder im Kindergarten<br />

Ob Fotos im Gemeindebrief, Noten für den Gottesdienst,<br />

Filme beim Seniorennachmittag – <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />

stehen oft vor der Frage „darf ich es abdrucken,<br />

ko pieren, aufführen?“. Texte, Musik, Bilder, Filme,<br />

Com puterprogramme und vieles mehr unterliegen<br />

dem Urheberrechtsschutz. Die Nutzungsrechte hierfür<br />

muss man einholen und kaufen. Um Gemeinden zu<br />

entlasten, hat die <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> Deutschland<br />

(EKD) zahlreiche Pauschalverträge abgeschlossen, die<br />

die Verwertung ermöglichen, ohne dass die einzelnen<br />

Gemeinden dafür bezahlen müssen.<br />

Informationen finden Sie im neuen Leitfaden<br />

„Urheberrecht in den Gemeinden“ (s. Servicekasten).<br />

Im Folgenden finden sich erste Hinweise zu<br />

Urheberrechtsfragen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Holen Sie im Zweifel eine Rechtsauskunft von der<br />

<strong>Kirche</strong>nkanzlei ein!<br />

Bilder und Fotos anderer Urheber<br />

Für Bilder, Fotos, Zeichnungen in Gemeindebrief,<br />

Internet, Flyern etc. Genehmigung <strong>des</strong> Rechteinhabers<br />

oder VG Bild-Kunst einholen.<br />

Eigene Fotografien<br />

für Gemeindebrief, Internet<br />

Grundsätzlich gilt: Fotografierte um Erlaubnis fragen<br />

und sich diese schriftlich geben lassen.<br />

Sehr wichtig bei Kindern unter 18 Jahren: Unbedingt<br />

das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen.<br />

Aus der Erlaubnis muss genau hervorgehen<br />

für welches Medium es genutzt wird. Soll das<br />

Foto mehrfach verwendet werden, zum Beispiel im<br />

Gemeindebrief und im Internet, gleich ein generelles<br />

18 <strong>BEK</strong> <strong>Forum</strong> <strong>August</strong> 2010<br />

Einverständnis für die Veröffentlichung geben lassen.<br />

Ohne Genehmigung dürfen nur öffentliche (Groß-)<br />

Veranstaltungen, Straßenszenen o.ä fotografiert werden.<br />

Bei Gemeindefesten wenn möglich fragen.<br />

Künstlerische Fotos selber nachzustellen, ist nicht<br />

erlaubt (Recht an der Idee).<br />

Texte<br />

Veröffentlichung von Texten, Gedichten, Gebeten,<br />

Reden: Rechte einholen beim Autor oder bei der<br />

VG-Wort<br />

Lieder und Noten<br />

Grundsätzlich absolutes Kopierverbot.<br />

Genehmigung unbedingt beim Verlag oder über die<br />

VG Musikedition einholen.<br />

Gilt auch für Internetveröffentlichung. -> Siehe Lieder<br />

im Kindergarten, Ausnahme s. Gemeindegesang<br />

Gemeindegesang<br />

Einzelne Lieder und Liedtexte dürfen für Gottesdienste,<br />

Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen, Andachten o.ä.<br />

kopiert werden (auch auf Folie oder Beamer). Auch<br />

für nichtkommerzielle kirchliche Veranstaltungen<br />

(Tagungen, Seminare, Seniorentreffen). Der Urheber<br />

ist auf Kopien zu nennen.<br />

Der Pauschalvertrag gilt nur für Gemeindegesang,<br />

nicht für Kopien für <strong>Kirche</strong>nchöre, Bands, Orchester<br />

etc.!<br />

Noten für den Kindergarten dürfen nicht kopiert werden.<br />

Die <strong>Kirche</strong>ngemeinde kann einen Lizenzvertrag<br />

bei der GEMA für ihren Kindergarten abschließen.<br />

Liederhefte und Sammlungen<br />

Nicht im Pauschalvertrag enthalten, Gemeinden wenden<br />

sich direkt an die VG Musikedition<br />

Musikaufführungen<br />

Musikaufführungen im Gottesdienst und gottesdienstlichen<br />

Veranstaltungen sind im Pauschalvertrag enthalten<br />

und müssen nicht angemeldet werden.<br />

Im Vertrag enthalten sind auch Konzerte oder Feste<br />

mit Unterhaltungsmusik, wenn die Gemeinde alleiniger<br />

Veranstalter ist und diese Veranstaltungen keinen<br />

Eintritt kosten. Spenden zur Deckung der Kosten<br />

zu sammeln, ist aber möglich.<br />

Konzerte müssen gemeldet werden beim <strong>Kirche</strong>namt<br />

der EKD, Urheberrechtsreferat GEMA-Stelle<br />

Andere Musikveranstaltungen min<strong>des</strong>tens 3 Tage vorher<br />

bei der GEMA melden, 20% Rabatt für Gemeinden.<br />

Verspätete Anmeldungen sind sehr teuer!<br />

Singspiele, Musicals,<br />

Krippenspiele, Theater und<br />

Kabarett<br />

Kein Pauschalvertrag, Rechte einholen beim Verlag<br />

oder der VG Musikedition.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!