August-Ausgabe des BEK-Forum - Bremische Evangelische Kirche
August-Ausgabe des BEK-Forum - Bremische Evangelische Kirche
August-Ausgabe des BEK-Forum - Bremische Evangelische Kirche
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
praktisch<br />
Alles, was Recht ist<br />
Lieder im Kindergarten<br />
Ob Fotos im Gemeindebrief, Noten für den Gottesdienst,<br />
Filme beim Seniorennachmittag – <strong>Kirche</strong>ngemeinden<br />
stehen oft vor der Frage „darf ich es abdrucken,<br />
ko pieren, aufführen?“. Texte, Musik, Bilder, Filme,<br />
Com puterprogramme und vieles mehr unterliegen<br />
dem Urheberrechtsschutz. Die Nutzungsrechte hierfür<br />
muss man einholen und kaufen. Um Gemeinden zu<br />
entlasten, hat die <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> Deutschland<br />
(EKD) zahlreiche Pauschalverträge abgeschlossen, die<br />
die Verwertung ermöglichen, ohne dass die einzelnen<br />
Gemeinden dafür bezahlen müssen.<br />
Informationen finden Sie im neuen Leitfaden<br />
„Urheberrecht in den Gemeinden“ (s. Servicekasten).<br />
Im Folgenden finden sich erste Hinweise zu<br />
Urheberrechtsfragen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Holen Sie im Zweifel eine Rechtsauskunft von der<br />
<strong>Kirche</strong>nkanzlei ein!<br />
Bilder und Fotos anderer Urheber<br />
Für Bilder, Fotos, Zeichnungen in Gemeindebrief,<br />
Internet, Flyern etc. Genehmigung <strong>des</strong> Rechteinhabers<br />
oder VG Bild-Kunst einholen.<br />
Eigene Fotografien<br />
für Gemeindebrief, Internet<br />
Grundsätzlich gilt: Fotografierte um Erlaubnis fragen<br />
und sich diese schriftlich geben lassen.<br />
Sehr wichtig bei Kindern unter 18 Jahren: Unbedingt<br />
das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholen.<br />
Aus der Erlaubnis muss genau hervorgehen<br />
für welches Medium es genutzt wird. Soll das<br />
Foto mehrfach verwendet werden, zum Beispiel im<br />
Gemeindebrief und im Internet, gleich ein generelles<br />
18 <strong>BEK</strong> <strong>Forum</strong> <strong>August</strong> 2010<br />
Einverständnis für die Veröffentlichung geben lassen.<br />
Ohne Genehmigung dürfen nur öffentliche (Groß-)<br />
Veranstaltungen, Straßenszenen o.ä fotografiert werden.<br />
Bei Gemeindefesten wenn möglich fragen.<br />
Künstlerische Fotos selber nachzustellen, ist nicht<br />
erlaubt (Recht an der Idee).<br />
Texte<br />
Veröffentlichung von Texten, Gedichten, Gebeten,<br />
Reden: Rechte einholen beim Autor oder bei der<br />
VG-Wort<br />
Lieder und Noten<br />
Grundsätzlich absolutes Kopierverbot.<br />
Genehmigung unbedingt beim Verlag oder über die<br />
VG Musikedition einholen.<br />
Gilt auch für Internetveröffentlichung. -> Siehe Lieder<br />
im Kindergarten, Ausnahme s. Gemeindegesang<br />
Gemeindegesang<br />
Einzelne Lieder und Liedtexte dürfen für Gottesdienste,<br />
Hochzeiten, Taufen, Beerdigungen, Andachten o.ä.<br />
kopiert werden (auch auf Folie oder Beamer). Auch<br />
für nichtkommerzielle kirchliche Veranstaltungen<br />
(Tagungen, Seminare, Seniorentreffen). Der Urheber<br />
ist auf Kopien zu nennen.<br />
Der Pauschalvertrag gilt nur für Gemeindegesang,<br />
nicht für Kopien für <strong>Kirche</strong>nchöre, Bands, Orchester<br />
etc.!<br />
Noten für den Kindergarten dürfen nicht kopiert werden.<br />
Die <strong>Kirche</strong>ngemeinde kann einen Lizenzvertrag<br />
bei der GEMA für ihren Kindergarten abschließen.<br />
Liederhefte und Sammlungen<br />
Nicht im Pauschalvertrag enthalten, Gemeinden wenden<br />
sich direkt an die VG Musikedition<br />
Musikaufführungen<br />
Musikaufführungen im Gottesdienst und gottesdienstlichen<br />
Veranstaltungen sind im Pauschalvertrag enthalten<br />
und müssen nicht angemeldet werden.<br />
Im Vertrag enthalten sind auch Konzerte oder Feste<br />
mit Unterhaltungsmusik, wenn die Gemeinde alleiniger<br />
Veranstalter ist und diese Veranstaltungen keinen<br />
Eintritt kosten. Spenden zur Deckung der Kosten<br />
zu sammeln, ist aber möglich.<br />
Konzerte müssen gemeldet werden beim <strong>Kirche</strong>namt<br />
der EKD, Urheberrechtsreferat GEMA-Stelle<br />
Andere Musikveranstaltungen min<strong>des</strong>tens 3 Tage vorher<br />
bei der GEMA melden, 20% Rabatt für Gemeinden.<br />
Verspätete Anmeldungen sind sehr teuer!<br />
Singspiele, Musicals,<br />
Krippenspiele, Theater und<br />
Kabarett<br />
Kein Pauschalvertrag, Rechte einholen beim Verlag<br />
oder der VG Musikedition.