August-Ausgabe des BEK-Forum - Bremische Evangelische Kirche
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aktuell<br />
text Matthias Dembski<br />
foto panthermedia/Paschertz<br />
Wussten Sie, dass...<br />
• alle hauptamtlich Mitarbeitenden der <strong>Bremische</strong>n<br />
<strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> (<strong>BEK</strong>) zu Beginn ihrer<br />
Tätigkeit an einer Einführungsschulung teilnehmen<br />
können, die sie mit den Strukturen, Arbeitsfeldern<br />
und Unterstützungsangeboten der <strong>BEK</strong>, ihrer<br />
Ge mein den und Einrichtungen vertraut macht?<br />
(Diese Schulungen finden regelmäßig statt, und<br />
alle neuen Mitarbeitenden werden dazu persönlich<br />
eingeladen.)<br />
• Sie als Mitarbeitende je<strong>des</strong> Jahr fünf Tage beanspruchen<br />
können, um sich für ihre Arbeit weiterzubilden?<br />
• für diese zusätzliche Qualifizierung alle Kosten<br />
von der <strong>BEK</strong> übernommen werden (von den<br />
Seminar- über die Reise- bis zu den Unterkunftsund<br />
Verpflegungskosten), wenn Sie das vorher<br />
beantragen?<br />
• Sie auch für Weiterbildungen, die länger als<br />
fünf Tage pro Jahr oder 15 Tage innerhalb von<br />
drei Jahren dauern, Zuschüsse aus zentralen<br />
Fortbildungsmitteln der <strong>BEK</strong> bekommen können?<br />
(Wünscht Ihr Arbeitgeber die Fortbildung, werden<br />
die Kosten sogar zu 100 Prozent übernommen.)<br />
• Sie Ihren Fortbildungsanspruch auch über drei<br />
Jahre sammeln oder auch für zwei Jahre im Voraus<br />
aufbrauchen können? So ergibt sich die Möglichkeit,<br />
eine bis zu 3-wöchige Langzeitweiterbildung (15<br />
Fortbildungstage) zu besuchen.<br />
• Einkehrtage im Kloster oder andere spirituelle<br />
Angebote ebenfalls gefördert werden? Die <strong>BEK</strong><br />
hat sich zum Ziel gesetzt, die Auseinandersetzung<br />
aller Mitarbeitenden mit Glaubensthemen zu<br />
unterstützen. Was die geistliche Dimension der<br />
Arbeit stärkt, wird genauso gefördert wie jede<br />
andere Personalentwicklungsmaßnahme.<br />
k<br />
kontakt<br />
Fortbildungs-Förderanträge<br />
Infos und Unterstützung<br />
für Qualifizierungsmaßnahmen:<br />
Koordinationsstelle Personalentwicklung<br />
Dr. Jutta Schmidt<br />
Telefon 0421/55 97-291<br />
jutta.schmidt@kirche-bremen.de<br />
Alle Infos unter dem Stichwort<br />
„Personalentwicklung“ im Mitarbeitendenportal<br />
www.bek-intern.de<br />
10 <strong>BEK</strong> <strong>Forum</strong> <strong>August</strong> 2010<br />
Fortbildungsfreundliche <strong>Kirche</strong><br />
Die <strong>BEK</strong> ist eine fortbildungsfreundliche <strong>Kirche</strong>. Das<br />
zeigen die jetzt überarbeiteten Richtlinien zur beruflichen<br />
Qualifizierung, die seit dem 1. Juli gelten.<br />
Ein Blick in diesen Katalog von Fördermöglichkeiten<br />
lohnt sich – und motiviert gleich, eine geeignete<br />
Fort- oder Weiterbildung ausfindig zu machen. Denn<br />
die Standards, die die <strong>BEK</strong> setzt, sind bei weitem<br />
nicht überall gängig. So müssen Mitarbeitende anderer<br />
großer öffentlicher Arbeitgeber ihre berufsbezogenen<br />
Fortbildungen wie selbstverständlich aus<br />
eigener Tasche bezahlen und in ihrer Freizeit oder<br />
bei unbezahltem Urlaub absolvieren. Die <strong>BEK</strong> hingegen<br />
gewährt sogar Freizeitausgleich für eventuelle<br />
Überstunden, die durch die Fortbildungsteilnahme<br />
entstehen.<br />
Im Regelfall volle Kostenübernahme<br />
In der <strong>BEK</strong> hingegen gibt es einen verbrieften Fort bildungsanspruch.<br />
„In Umbruchzeiten müssen die Mitarbeitenden<br />
viel leisten und sich neuen Anforderungen stellen.<br />
Deshalb hat das <strong>Kirche</strong>nparlament beschlossen, sie<br />
bei der Vorbereitung darauf bestmöglich zu unterstützen“,<br />
erläutert Jutta Schmidt, Koordinatorin der<br />
Personalentwicklung in der <strong>BEK</strong>. „Weil wir uns als<br />
lernende Institution verstehen, erleichtern wir den<br />
Zugang zu Fort- und Weiterbildung durch eine arbeitnehmerfreundliche<br />
Kostenübernahme.“<br />
Zwischen welchen Angeboten können<br />
Mitarbeitende wählen?<br />
– Schulungen: Kurze Qualifizierungsangebote, zum<br />
Beispiel zu einer neuen EDV-Software.<br />
– Fortbildungen: Das „mittelgroße Paket“, zeitlich<br />
kürzere Maßnahmen zum Aufbau neuer bzw.<br />
zur Anpassung oder zum Ausbau bestehender<br />
Qualifikationen.<br />
– Weiterbildungen: Das „große Paket“ mit länger<br />
dauernden Angeboten, die mit einem Zertifikat oder<br />
einem berufsqualifizierenden Abschluss abschließen.<br />
Wer berät mich dabei, ein geeignetes<br />
Qualifizierungsangebot zu finden?<br />
Im Personalentwicklungsteam gibt es für jede<br />
Berufsgruppe eine Ansprechpartnerin oder einen<br />
Ansprechpartner, der die Arbeit genau kennt und weiß,<br />
was sich verändert und welche Fortbildungen dafür nützlich<br />
sind. Weitere Infos im Mitarbeitendenportal bzw.<br />
über die Koordinationsstelle Personalentwicklung.<br />
Wie beantrage ich die Kostenübernahme/<br />
einen Zuschuss?<br />
Min<strong>des</strong>tens sechs Wochen vor der gewünschten<br />
Qualifizierung muss der Antrag beim Vorgesetzten/<br />
der Dienststellenleitung vorliegen. Liegt von dort die<br />
grundsätzliche Zustimmung vor, stellt man den Antrag<br />
auf Kostenübernahme bei der Koordinierungsstelle<br />
Personalentwicklung. Mitarbeitende in Kitas wenden<br />
sich an den Lan<strong>des</strong>verband. Antragsformulare gibt‘s<br />
im Mitarbeitendenportal.<br />
Bei Zuschüssen über 1.000 Euro oder grundsätzlichen<br />
Anträgen entscheidet der Koordinationszirkel<br />
Personalentwicklung bzw. die Leitungsrunde <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>, für Anträge von Pastoren ist die<br />
Theologenkommission bzw. der <strong>Kirche</strong>nausschuss<br />
zuständig.<br />
Gibt es Sozialversicherungs-Abzüge<br />
von den Zuschüssen?<br />
Nein, die Zentralkasse erstattet alle Kosten steuer-<br />
und sozialversicherungsfrei, wenn Mitarbeitende auf<br />
eigene Rechnung Fortbildungskosten ausgelegt haben<br />
– bis zur bewilligten Höhe. In diesem Fall muss die<br />
Originalrechnung vorgelegt werden. Wird das Angebot<br />
direkt auf Rechnung der <strong>BEK</strong> wahrgenommen, liegt<br />
ebenfalls kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.<br />
Was passiert nach der Fortbildung?<br />
Die Teilnahmebescheinigungen und evtl. Rechnungsbelege<br />
bei der Koordinationsstelle Personalentwicklung<br />
vorlegen, damit die Kosten erstattet und der<br />
Teilnahmebeleg in die Personalakte aufgenommen<br />
werden können.