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August-Ausgabe des BEK-Forum - Bremische Evangelische Kirche

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aktuell<br />

text Matthias Dembski<br />

foto panthermedia/Paschertz<br />

Wussten Sie, dass...<br />

• alle hauptamtlich Mitarbeitenden der <strong>Bremische</strong>n<br />

<strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> (<strong>BEK</strong>) zu Beginn ihrer<br />

Tätigkeit an einer Einführungsschulung teilnehmen<br />

können, die sie mit den Strukturen, Arbeitsfeldern<br />

und Unterstützungsangeboten der <strong>BEK</strong>, ihrer<br />

Ge mein den und Einrichtungen vertraut macht?<br />

(Diese Schulungen finden regelmäßig statt, und<br />

alle neuen Mitarbeitenden werden dazu persönlich<br />

eingeladen.)<br />

• Sie als Mitarbeitende je<strong>des</strong> Jahr fünf Tage beanspruchen<br />

können, um sich für ihre Arbeit weiterzubilden?<br />

• für diese zusätzliche Qualifizierung alle Kosten<br />

von der <strong>BEK</strong> übernommen werden (von den<br />

Seminar- über die Reise- bis zu den Unterkunftsund<br />

Verpflegungskosten), wenn Sie das vorher<br />

beantragen?<br />

• Sie auch für Weiterbildungen, die länger als<br />

fünf Tage pro Jahr oder 15 Tage innerhalb von<br />

drei Jahren dauern, Zuschüsse aus zentralen<br />

Fortbildungsmitteln der <strong>BEK</strong> bekommen können?<br />

(Wünscht Ihr Arbeitgeber die Fortbildung, werden<br />

die Kosten sogar zu 100 Prozent übernommen.)<br />

• Sie Ihren Fortbildungsanspruch auch über drei<br />

Jahre sammeln oder auch für zwei Jahre im Voraus<br />

aufbrauchen können? So ergibt sich die Möglichkeit,<br />

eine bis zu 3-wöchige Langzeitweiterbildung (15<br />

Fortbildungstage) zu besuchen.<br />

• Einkehrtage im Kloster oder andere spirituelle<br />

Angebote ebenfalls gefördert werden? Die <strong>BEK</strong><br />

hat sich zum Ziel gesetzt, die Auseinandersetzung<br />

aller Mitarbeitenden mit Glaubensthemen zu<br />

unterstützen. Was die geistliche Dimension der<br />

Arbeit stärkt, wird genauso gefördert wie jede<br />

andere Personalentwicklungsmaßnahme.<br />

k<br />

kontakt<br />

Fortbildungs-Förderanträge<br />

Infos und Unterstützung<br />

für Qualifizierungsmaßnahmen:<br />

Koordinationsstelle Personalentwicklung<br />

Dr. Jutta Schmidt<br />

Telefon 0421/55 97-291<br />

jutta.schmidt@kirche-bremen.de<br />

Alle Infos unter dem Stichwort<br />

„Personalentwicklung“ im Mitarbeitendenportal<br />

www.bek-intern.de<br />

10 <strong>BEK</strong> <strong>Forum</strong> <strong>August</strong> 2010<br />

Fortbildungsfreundliche <strong>Kirche</strong><br />

Die <strong>BEK</strong> ist eine fortbildungsfreundliche <strong>Kirche</strong>. Das<br />

zeigen die jetzt überarbeiteten Richtlinien zur beruflichen<br />

Qualifizierung, die seit dem 1. Juli gelten.<br />

Ein Blick in diesen Katalog von Fördermöglichkeiten<br />

lohnt sich – und motiviert gleich, eine geeignete<br />

Fort- oder Weiterbildung ausfindig zu machen. Denn<br />

die Standards, die die <strong>BEK</strong> setzt, sind bei weitem<br />

nicht überall gängig. So müssen Mitarbeitende anderer<br />

großer öffentlicher Arbeitgeber ihre berufsbezogenen<br />

Fortbildungen wie selbstverständlich aus<br />

eigener Tasche bezahlen und in ihrer Freizeit oder<br />

bei unbezahltem Urlaub absolvieren. Die <strong>BEK</strong> hingegen<br />

gewährt sogar Freizeitausgleich für eventuelle<br />

Überstunden, die durch die Fortbildungsteilnahme<br />

entstehen.<br />

Im Regelfall volle Kostenübernahme<br />

In der <strong>BEK</strong> hingegen gibt es einen verbrieften Fort bildungsanspruch.<br />

„In Umbruchzeiten müssen die Mitarbeitenden<br />

viel leisten und sich neuen Anforderungen stellen.<br />

Deshalb hat das <strong>Kirche</strong>nparlament beschlossen, sie<br />

bei der Vorbereitung darauf bestmöglich zu unterstützen“,<br />

erläutert Jutta Schmidt, Koordinatorin der<br />

Personalentwicklung in der <strong>BEK</strong>. „Weil wir uns als<br />

lernende Institution verstehen, erleichtern wir den<br />

Zugang zu Fort- und Weiterbildung durch eine arbeitnehmerfreundliche<br />

Kostenübernahme.“<br />

Zwischen welchen Angeboten können<br />

Mitarbeitende wählen?<br />

– Schulungen: Kurze Qualifizierungsangebote, zum<br />

Beispiel zu einer neuen EDV-Software.<br />

– Fortbildungen: Das „mittelgroße Paket“, zeitlich<br />

kürzere Maßnahmen zum Aufbau neuer bzw.<br />

zur Anpassung oder zum Ausbau bestehender<br />

Qualifikationen.<br />

– Weiterbildungen: Das „große Paket“ mit länger<br />

dauernden Angeboten, die mit einem Zertifikat oder<br />

einem berufsqualifizierenden Abschluss abschließen.<br />

Wer berät mich dabei, ein geeignetes<br />

Qualifizierungsangebot zu finden?<br />

Im Personalentwicklungsteam gibt es für jede<br />

Berufsgruppe eine Ansprechpartnerin oder einen<br />

Ansprechpartner, der die Arbeit genau kennt und weiß,<br />

was sich verändert und welche Fortbildungen dafür nützlich<br />

sind. Weitere Infos im Mitarbeitendenportal bzw.<br />

über die Koordinationsstelle Personalentwicklung.<br />

Wie beantrage ich die Kostenübernahme/<br />

einen Zuschuss?<br />

Min<strong>des</strong>tens sechs Wochen vor der gewünschten<br />

Qualifizierung muss der Antrag beim Vorgesetzten/<br />

der Dienststellenleitung vorliegen. Liegt von dort die<br />

grundsätzliche Zustimmung vor, stellt man den Antrag<br />

auf Kostenübernahme bei der Koordinierungsstelle<br />

Personalentwicklung. Mitarbeitende in Kitas wenden<br />

sich an den Lan<strong>des</strong>verband. Antragsformulare gibt‘s<br />

im Mitarbeitendenportal.<br />

Bei Zuschüssen über 1.000 Euro oder grundsätzlichen<br />

Anträgen entscheidet der Koordinationszirkel<br />

Personalentwicklung bzw. die Leitungsrunde <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>, für Anträge von Pastoren ist die<br />

Theologenkommission bzw. der <strong>Kirche</strong>nausschuss<br />

zuständig.<br />

Gibt es Sozialversicherungs-Abzüge<br />

von den Zuschüssen?<br />

Nein, die Zentralkasse erstattet alle Kosten steuer-<br />

und sozialversicherungsfrei, wenn Mitarbeitende auf<br />

eigene Rechnung Fortbildungskosten ausgelegt haben<br />

– bis zur bewilligten Höhe. In diesem Fall muss die<br />

Originalrechnung vorgelegt werden. Wird das Angebot<br />

direkt auf Rechnung der <strong>BEK</strong> wahrgenommen, liegt<br />

ebenfalls kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.<br />

Was passiert nach der Fortbildung?<br />

Die Teilnahmebescheinigungen und evtl. Rechnungsbelege<br />

bei der Koordinationsstelle Personalentwicklung<br />

vorlegen, damit die Kosten erstattet und der<br />

Teilnahmebeleg in die Personalakte aufgenommen<br />

werden können.

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