Elternfibel Lehrergewalt - LOA Lernen ohne Angst
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<strong>LOA</strong> <strong>Lernen</strong> <strong>ohne</strong> <strong>Angst</strong> e.V.<br />
Natürlich kann man bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen<br />
diesen Einstellungsbescheid nach § 170 StPO einlegen. Bis der Vorgang abgeschlossen ist,<br />
vergeht ein weiteres halbes Jahr. Wie hoch mögen wohl die Chancen sein, dass die<br />
Staatsanwaltschaft die Entscheidung einer anderen anzweifelt oder gar aufhebt?<br />
Aber es geht noch tückischer. Wird ein Verfahren wegen geringer Schuld nach § 153 (<strong>ohne</strong><br />
Auflagen) oder § 153a StPO (mit Auflagen – meist Bußgeld) eingestellt, stehen Ihnen keine<br />
weiteren Rechtsmittel zur Verfügung und gegen den Beklagten kann wegen dieses<br />
Vergehens nicht noch einmal ermittelt werden bzw. Anklage erhoben werden. Diese<br />
Möglichkeit wird gern schnell und dankbar angenommen.<br />
Die nächsten sechs Monate dürfen Sie dann mit dem Klageerzwingungsverfahren<br />
verschwenden. Am Ende steht dann beispielsweise die zynische Auskunft: Man hätte sofort<br />
alle Kinder befragen sollen – NUN ist es leider zu spät. Pech gehabt!<br />
Doch es geht auch anders. So gibt es eine Staatsanwältin, die weiter ermittelte, als niemand<br />
mehr aussagen wollte, die ihrem Instinkt folgte, und damit Urteile erreichte, die letztendlich<br />
fast ein ganzes Kollegium betrafen.<br />
Es gibt einen Richter, der erkannte, wie wichtig eine Rehabilitation und eine Entschuldigung<br />
für die betroffenen Kinder war, und eine verhängte Haftstrafe erst dann in eine<br />
Bewährungsstrafe umwandelte, als diese Auflagen erfüllt worden waren.<br />
Und es gibt eine Richterin, die in einem Fall sehr klar urteilte, dass die seelischen<br />
Verletzungen schwerwiegender als der Schlag waren und eine empfindliche Strafe dafür<br />
verhängte.<br />
Es geht aber nicht vorwiegend um drastische Strafen für Lehrer – es geht um den Schutz<br />
der Kinder, denen durch eine in <strong>Angst</strong> und Schrecken zugebrachte Grundschulzeit der<br />
Lebensweg gründlich verdorben werden kann.<br />
Die vierte Macht im Staat<br />
Eine weitere Möglichkeit haben wir bisher „unterschlagen“. Sie haben nämlich noch einen<br />
Joker, der nicht zu unterschätzen ist und der jederzeit und beliebig oft gespielt werden<br />
kann:<br />
Ö F F E N T L I C H K E I T<br />
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten und Mitteln, um Öffentlichkeit herzustellen. Dies<br />
beginnt im Schulbereich: Mails an alle Eltern, Elternstammtische, Versammlungen, der<br />
Bildungsausschuss Ihrer Stadt, Gesprächstermine im Schulamt oder im Ministerium, um nur<br />
einiges zu nennen.<br />
Eine Petition, eine Anfrage im Landtag, aber auch Offene Briefe an die verantwortlichen<br />
Politiker können geeignete Mittel sein.<br />
Falls man Ihnen in der Schule keine Möglichkeit zur Äußerung gibt, bleibt Ihnen die gute<br />
alte Post; wenn es etwas umfassender sein soll, kommen Postwurfsendungen oder<br />
Flugblatt-Aktionen in Frage.<br />
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