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Elternfibel Lehrergewalt - LOA Lernen ohne Angst

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Tipp 2 – Reden ist Silber<br />

<strong>LOA</strong> <strong>Lernen</strong> <strong>ohne</strong> <strong>Angst</strong> e.V.<br />

Sprechen Sie sofort (unter Zeugen – Protokoll nicht vergessen) mit der Schulleitung oder,<br />

wenn sich die Beschwerde gegen eine Schulleitung richtet, mit der Schulaufsicht. Manchmal<br />

rennt man offene Türen ein und kann „durch die Hintertür“ schnell und elegant zum<br />

gewünschten Ergebnis kommen. Wenn man das Glück hat, auf einen gewissenhaften<br />

Beamten zu stoßen, der nicht kritiklos eine falsch verstandene Solidarität übt, kann Reden<br />

auch Gold sein.<br />

Manchmal hilft es, wenn man bereits zu diesem Termin eine schriftliche Beschwerde<br />

mitbringt, auf der ein leuchtend gelber Post-it-Klebezettel mit der Aufschrift<br />

Dienstaufsichtsbeschwerde prangt. Damit zeigt man, dass der nächste Schritt bereits<br />

durchdacht und sofort begehbar ist – der abnehmbare Klebezettel signalisiert aber auch<br />

Flexibilität und dass man der Dienstaufsicht (noch) andere Möglichkeiten einräumt.<br />

Tipp 3 – Schreiben ist Gold<br />

Fruchten Gespräche nicht, wählen Sie bei Beschwerden unbedingt die Schriftform, um alle<br />

Schritte zu dokumentieren. Telefonate und Gespräche unter vier Augen lassen sich vor<br />

Gericht schlecht nachweisen. Bitten Sie auch um schriftliche Antworten. Schreiben Sie<br />

Protokolle über fehlgeschlagene Gespräche und lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben.<br />

Weigerungen zur Unterschrift ebenfalls protokollieren. Sicherste Zustellung: persönliche<br />

Abgabe. Den Eingang der Beschwerde kann man sich im Sekretariat auf einer Kopie<br />

quittieren lassen. Schicken Sie Kopien an alle übergeordneten Dienststellen (Schulamt,<br />

Dienstaufsicht, Ministerium).<br />

Tipp 4 – Vorsicht Falle<br />

Formulieren Sie sachlich und genau. Datum, Uhrzeit, Ort, Zeugen, detaillierter Tathergang.<br />

Vermeiden Sie unbedingt Tatsachenbehauptungen. Schreiben Sie – wie die Presse – im<br />

Konjunktiv und arbeiten Sie mit Fragen. Geben Sie Kinderaussagen wieder (Paul berichtete,<br />

Lisa sagte ...) statt eventuell nicht beweisbare Behauptungen aufzustellen. Es kommt vor,<br />

dass Beschwerdeführer wegen Verleumdung, übler Nachrede oder falscher Anschuldigungen<br />

angezeigt werden. Das gehört zur Einschüchterungstaktik und statt die Vorfälle aufzuklären,<br />

darf man sich nun auf ein laufendes Verfahren berufen und schweigen. Hier gilt es,<br />

vorzubeugen und keine Angriffsfläche zu bieten.<br />

Tipp 5 – Anwaltliche Beratung und Akteneinsicht<br />

Wenn Sie Bedenken haben, lassen Sie Ihre Beschwerde von einem Anwalt prüfen und<br />

vielleicht sogar von ihm einreichen. Als Vorteil kommt hinzu, dass Anwälte im Gegensatz zu<br />

Eltern Einsicht in die Akte des Schulamtes nehmen dürfen. Auf diese Weise lernen Sie die<br />

Argumente der Gegenseite kennen und hüten sich vor unangenehmen Überraschungen in<br />

einem eventuell folgenden Straf- oder Zivilprozess. Informieren Sie sich vorab über die<br />

Kosten.<br />

Interessante Links: Bundesdisziplinargesetz und Bundesbeamtengesetz.<br />

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