Elternfibel Lehrergewalt - LOA Lernen ohne Angst
Elternfibel Lehrergewalt - LOA Lernen ohne Angst
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Tipp 2 – Reden ist Silber<br />
<strong>LOA</strong> <strong>Lernen</strong> <strong>ohne</strong> <strong>Angst</strong> e.V.<br />
Sprechen Sie sofort (unter Zeugen – Protokoll nicht vergessen) mit der Schulleitung oder,<br />
wenn sich die Beschwerde gegen eine Schulleitung richtet, mit der Schulaufsicht. Manchmal<br />
rennt man offene Türen ein und kann „durch die Hintertür“ schnell und elegant zum<br />
gewünschten Ergebnis kommen. Wenn man das Glück hat, auf einen gewissenhaften<br />
Beamten zu stoßen, der nicht kritiklos eine falsch verstandene Solidarität übt, kann Reden<br />
auch Gold sein.<br />
Manchmal hilft es, wenn man bereits zu diesem Termin eine schriftliche Beschwerde<br />
mitbringt, auf der ein leuchtend gelber Post-it-Klebezettel mit der Aufschrift<br />
Dienstaufsichtsbeschwerde prangt. Damit zeigt man, dass der nächste Schritt bereits<br />
durchdacht und sofort begehbar ist – der abnehmbare Klebezettel signalisiert aber auch<br />
Flexibilität und dass man der Dienstaufsicht (noch) andere Möglichkeiten einräumt.<br />
Tipp 3 – Schreiben ist Gold<br />
Fruchten Gespräche nicht, wählen Sie bei Beschwerden unbedingt die Schriftform, um alle<br />
Schritte zu dokumentieren. Telefonate und Gespräche unter vier Augen lassen sich vor<br />
Gericht schlecht nachweisen. Bitten Sie auch um schriftliche Antworten. Schreiben Sie<br />
Protokolle über fehlgeschlagene Gespräche und lassen Sie alle Beteiligten unterschreiben.<br />
Weigerungen zur Unterschrift ebenfalls protokollieren. Sicherste Zustellung: persönliche<br />
Abgabe. Den Eingang der Beschwerde kann man sich im Sekretariat auf einer Kopie<br />
quittieren lassen. Schicken Sie Kopien an alle übergeordneten Dienststellen (Schulamt,<br />
Dienstaufsicht, Ministerium).<br />
Tipp 4 – Vorsicht Falle<br />
Formulieren Sie sachlich und genau. Datum, Uhrzeit, Ort, Zeugen, detaillierter Tathergang.<br />
Vermeiden Sie unbedingt Tatsachenbehauptungen. Schreiben Sie – wie die Presse – im<br />
Konjunktiv und arbeiten Sie mit Fragen. Geben Sie Kinderaussagen wieder (Paul berichtete,<br />
Lisa sagte ...) statt eventuell nicht beweisbare Behauptungen aufzustellen. Es kommt vor,<br />
dass Beschwerdeführer wegen Verleumdung, übler Nachrede oder falscher Anschuldigungen<br />
angezeigt werden. Das gehört zur Einschüchterungstaktik und statt die Vorfälle aufzuklären,<br />
darf man sich nun auf ein laufendes Verfahren berufen und schweigen. Hier gilt es,<br />
vorzubeugen und keine Angriffsfläche zu bieten.<br />
Tipp 5 – Anwaltliche Beratung und Akteneinsicht<br />
Wenn Sie Bedenken haben, lassen Sie Ihre Beschwerde von einem Anwalt prüfen und<br />
vielleicht sogar von ihm einreichen. Als Vorteil kommt hinzu, dass Anwälte im Gegensatz zu<br />
Eltern Einsicht in die Akte des Schulamtes nehmen dürfen. Auf diese Weise lernen Sie die<br />
Argumente der Gegenseite kennen und hüten sich vor unangenehmen Überraschungen in<br />
einem eventuell folgenden Straf- oder Zivilprozess. Informieren Sie sich vorab über die<br />
Kosten.<br />
Interessante Links: Bundesdisziplinargesetz und Bundesbeamtengesetz.<br />
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