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Elternfibel Lehrergewalt - LOA Lernen ohne Angst

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Opferkinder schützen und stärken<br />

Ausnahmezustand<br />

Im Krieg und in der Liebe ist alles erlaubt (Hemmingway)<br />

<strong>LOA</strong> <strong>Lernen</strong> <strong>ohne</strong> <strong>Angst</strong> e.V.<br />

Während eines eskalierten Konflikts gelten oftmals keine Regeln. Das gilt für beide Seiten,<br />

doch viele Berichte von Opfern zeigen, dass diese sich weit über das zumutbare und oft<br />

auch über das erträgliche Maß hinaus an die „Spielregeln“ gehalten und sich damit schwer<br />

geschadet haben.<br />

Wenn Lehrer lügen und Behörden mauern, haben die Opfer nur noch die Chance des<br />

geordneten Rückzugs und der Schadensbegrenzung. Ob dieser Rückzug von Dauer oder nur<br />

kurzfristig ist, kann meist anhand des Bearbeitungsverlaufs recht schnell entschieden<br />

werden. Oft werden erst während eines Konflikts weitere relevante Tatsachen bekannt, die<br />

die Entscheidung erleichtern.<br />

Es ist extrem wichtig, in dieser Phase auf die Wünsche und Signale des physisch und/oder<br />

psychisch verletzten Kindes einzugehen, um weitere Verletzungen zu verhindern.<br />

Dabei sind die Möglichkeiten der betroffenen Familien oft stark eingeschränkt und umso<br />

mehr gilt das Motto: Ein bisschen Anarchie schadet nie.<br />

Lerne die Regeln, damit du sie brechen kannst (Dalai Lama)<br />

Wenn Schule und Behörden nichts unternehmen, um einem Opferkind schnell und<br />

angemessen zu helfen, sind die Eltern gefragt; und die Palette von Möglichkeiten ist gar<br />

nicht einmal so mager bestückt, wie es vielleicht auf den ersten Blick erscheinen mag.<br />

Auf der einen Seite sind die Opfer dank der allgemeinen Schulpflicht weiterhin per Gesetz<br />

ihren Peinigern ausgeliefert, auf der anderen Seite steht der § 1631 (2) BGB mit der<br />

Maßgabe: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen,<br />

seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Sie haben<br />

also täglich die Qual der Wahl, ob Sie lieber gegen das Schulrecht oder gegen das BGB<br />

verstoßen möchten.<br />

Häufig erübrigen sich solche Verstöße jedoch, denn es gab beispielsweise Fälle, in denen<br />

Eltern ihre Kinder für eine gewisse Zeit als Gastkinder in anderen Schulen lernen ließen,<br />

andere zogen einen sofortigen Schulwechsel (Antrag oder Wohnortwechsel) vor. Ein rascher<br />

Schulwechsel bedeutet für die Opfer – nicht aber für die Täter – das Ende des Konflikts und<br />

birgt oft weitere, ungeahnte Vorteile. So konstatierte beispielsweise eine Grundschülerin:<br />

„Eigentlich war es sogar gut, dass meine alte Lehrerin mich geschlagen hat – sonst hätten<br />

wir doch nie gemerkt, wie schlecht diese Schule wirklich ist, und wir wären nicht zu unserer<br />

schönen Schule gewechselt.“<br />

Bei psychosomatischen Beschwerden, Schulverweigerung und Schulangst wurden<br />

Opferkinder auch von Kinderärzten und Psychologen für eine gewisse Zeit krank-<br />

geschrieben – um nach den Übergriffen in Sicherheit wieder gesund werden zu können. An<br />

anderen Schulen führte eine medienwirksame und dadurch recht erfolgreiche Bestreikung<br />

der betroffenen Klassen/Schulen zum gewünschten Ziel.<br />

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