Richtplan 07.05.12 - Gemeinde Buttisholz
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4 Betriebs- und Gestaltungskonzept<br />
Die oben genannten Ziele sollen durch das Zusammenwirken von vielen kleinen betrieb-<br />
lichen und gestalterischen Massnahmen erreicht werden. Es wird eine Gesamtlösung<br />
angestrebt, mit der gleichzeitig viele punktuelle Konfliktstellen saniert werden.<br />
4.1 Betriebskonzept<br />
4.1.1 Motorisierter Individualverkehr<br />
Geschwindigkeitsregime<br />
Es soll eine gute Lösung mit Tempo 50 aufgezeigt werden, wobei die Zielgeschwindigkeit<br />
30 – 40 km/h (Leitbild) beträgt. Diese Zielgeschwindigkeit soll möglichst mittels gestalteri-<br />
scher Massnahmen erreicht werden. Insbesondere bei der Einfahrt in den „Dorfkern“<br />
braucht es Massnahmen.<br />
• Verkehrsberuhigende Raumstrukturen erhalten und ergänzen. Insbesondere Pforten-<br />
wirkung bei der Einfahrt in den Dorfkern verstärken.<br />
• Rechtsvortrittsregelungen an den Knoten Hinterdorf und Restaurant Kreuz/Hirschen<br />
beibehalten, da sie entscheidend zu einem tiefen Geschwindigkeitsniveau beitragen.<br />
Option Tempo 30:<br />
Der Dorfkern von <strong>Buttisholz</strong> erfüllt die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo-30-<br />
Zone, vorausgesetzt, dass der Strassenraum umgestaltet wird (Leitbild). Die Umgestal-<br />
tung soll deshalb auch Tempo-30-Zonen tauglich sein.<br />
Option Begegnungszone Chäsistrasse<br />
Die Chäsistrasse eignet sich zur Einrichtung einer Begegnungszone mit gemeinsam ge-<br />
nutzter Mischverkehrsfläche. Der heute gelb markierte Gehbereich muss entfernt werden,<br />
wobei der Schutz der Fussgänger mit einem Poller besser gewährleistet werden kann.<br />
Die Begegnungszone bringt den Nachteil mit sich, dass diese beschildert werden muss.<br />
Die Nutzung der Chäsistrasse als Flanierzone oder multifunktionale Fläche für Veranstal-<br />
tungen wir je nach Buslösung eingeschränkt.<br />
Fahrbahnbreite<br />
Basis bildet die VSS – Norm 640 202 „Geometrisches Normalprofil“. Die Fahrbahnbreite<br />
soll zu Gunsten des Fuss- und Radverkehrs auf das für die Verkehrssicherheit aller Ver-<br />
kehrsteilnehmer notwendige Minimum beschränkt werden.<br />
Die heute 7 m breite Fahrbahn wird im Alleebereich (auf einer Länge von ca. 100 m) und<br />
bei der Einfahrt von Sursee (ca. 100 m) zu Gunsten des Trottoirs verschmälert. Die ge-<br />
naue Strassenbreite wird bei der Projektausarbeitung unter der Berücksichtigung der<br />
Anliegen des Verkehrs und des Ortbildschutzes definiert. Das Weglassen der Mittellinien<br />
kann bei anstehenden Projekten im ganzen Dorfkern geprüft werden. Die Geschwindig-<br />
keiten werden gesenkt. Die zu schmalen Trottoirs im Alleebereich werden verbreitert. Die<br />
relativ schmale Fahrbahn ist auch für den Radverkehr positiv zu bewerten.<br />
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