E 4189 Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Rottenburg-Stuttgart
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236 <strong>Kirchliches</strong> <strong>Amtsblatt</strong> <strong>Rottenburg</strong>-<strong>Stuttgart</strong> 2010, Nr. 10, 15.07.2010<br />
phase primär <strong>die</strong> Träger/Verwaltungszentren berücksichtigt<br />
wer den sollen, <strong>die</strong> über tragfähige Strukturen<br />
verfügen. Die Entscheidung über <strong>die</strong> Aus wahl und<br />
Bezuschussung wurde der Ausgleichstockskommission<br />
übertragen.<br />
Für <strong>die</strong> erste Phase der Einführung wurden im Jahre<br />
2008 sieben Verwaltungszentren ausgewählt. Über<br />
eine zusätzliche Ausschreibung im April 2008 und<br />
im März 2009 wurden <strong>für</strong> weitere Einsatzorte von<br />
der Ausgleichstockskommission Zuweisungen <strong>für</strong><br />
Kindergartenbeauf tragte Verwaltung bewilligt.<br />
Zu Beginn des Jahres 2011 sollen <strong>die</strong> Ergebnisse<br />
der bisherigen Einführungsphase evaluiert werden.<br />
Diese Ergebnisse sollen dann in <strong>die</strong> verbindlichen<br />
Rahmenbedingun gen <strong>für</strong> den flächenmäßigen Einsatz<br />
der Kindergartenbeauftragten Pastoral und Ver waltung<br />
einfließen.<br />
Um eine gute Basis <strong>für</strong> den Einsatz der Kindergartenbeauftragten<br />
in der Fläche zu er reichen, wurde<br />
zwischen den zuständigen Hauptabteilun gen im Bischöflichen<br />
Ordina riat und der Ausgleichstockskommission<br />
vereinbart, <strong>die</strong> flächenmäßige Ausschreibung<br />
in der <strong>Diözese</strong> frei zugeben.<br />
Voraussetzung <strong>für</strong> den Einsatz von hauptberuflichen<br />
Kindergartenbeauftragten Ver waltung auf der<br />
Basis des <strong>Rottenburg</strong>er Kindergartenplans ist deren<br />
Ansiedlung bei einem Verwaltungszentrum. Für eine<br />
Bewerbung müssen sich <strong>die</strong> Interessenten mit ihrem<br />
Verwaltungszentrum/-aktuariat abstimmen und einen<br />
gemein samen Antrag formulie ren.<br />
Der Antrag muss bis 30. September 2010 beim Bischöflichen<br />
Ordinariat, Abteilung Kir chen gemeinden/<br />
RPA, eingehen und folgende Konkretionen enthalten:<br />
• Benennung der Einrichtung, bei der der Kindergartenbeauftragte<br />
Verwaltung angesiedelt werden soll;<br />
• Anzahl der zu betreuenden Kindergartengruppen<br />
(getrennt nach Kirchengemein den mit/ohne Zentralortezuschlag);<br />
• Erklärung der Akzeptanz der zu betreuenden Kirchengemeinden<br />
und<br />
• Benennung der mit der Einrichtung des hauptberuflichen<br />
Kindergartenbeauftrag ten Verwaltung<br />
verbundenen Aufgabenbereiche/Ziele.<br />
Die Ausgleichstockskommission wird auf Votum der<br />
beteiligten Hauptabteilungen im November 2010 über<br />
<strong>die</strong> eingegangenen An träge entscheiden.<br />
Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an<br />
<strong>die</strong> Abteilung Kirchengemeinden im Bischöflichen<br />
Ordinariat, Frau Elke Bürkle (Telefon 07472 169-304<br />
– E-Mail: ebürkle@bo.drs.de) oder Herrn Hermann<br />
Glaser (Telefon 07472 169-285 – E-Mail: (Telefon 07472<br />
169-285 – E-Mail: hglaser@bo.drs.de, wenden.<br />
BO Nr. 3085 – 27.05.10<br />
PfReg. F 1.1d2<br />
Ordnung<br />
der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
des Deutschen Caritasverbandes e. V.<br />
Die 8. Delegiertenversammlung des Deutschen Caritasverbandes<br />
hat am 23.03.2010 in Fulda Änderungen<br />
der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
des Deutschen Caritasverbandes beschlossen. Der<br />
vollständige Wortlaut <strong>die</strong>ser Ordnung ist in der Fachzeitschrift<br />
„neue caritas“ Heft Nr. 9 vom 17.05.2010<br />
veröffentlicht.<br />
Zum 01.04.2010 treten folgende geänderte Regelungen<br />
der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
des Deutschen Caritasverbandes e.V. in Kraft.<br />
In § 2 (Zusammensetzung) werden <strong>die</strong> Absätze 2 und<br />
6 wie folgt neu gefasst:<br />
(2) Die Bundeskommission setzt sich zusammen<br />
aus einer Beschlusskommission, einer Verhandlungskommission<br />
und dem/der Vorsitzenden nach § 3<br />
Absatz 1. Die Beschlusskommission besteht aus 28<br />
Vertreter(inne)n der Mitarbeiter(innen) und aus 28<br />
Vertreter(inne)n der Dienstgeber. Die Verhandlungskommission<br />
besteht aus sechs Vertreter(inne)n der<br />
Mitarbeiter(innen) und aus sechs Vertreter(inne)n der<br />
Dienstgeber, <strong>die</strong> jeweils Mitglieder der Beschlusskommission<br />
sind.<br />
(6) Eine Stellvertretung findet nicht statt, jedoch<br />
ist eine Stimmrechtsübertragung möglich. Ein Mitglied<br />
kann zusätzlich nicht mehr als ein übertragenes<br />
Stimmrecht ausüben. Die Übertragung des Stimmrechts<br />
ist dem/der Geschäftsführer(in) in Textform<br />
nachzuweisen<br />
In § 3 (Leitung und Geschäftsführung) werden <strong>die</strong><br />
Absätze 1 und 3 wie folgt neu gefasst:<br />
(1) Der/<strong>die</strong> Präsident(in) des Deutschen Caritasver<br />
bandes oder in seinem/ihren Auftrag ein(e) Vizepräsident(in)<br />
führt in der Bundeskommission den<br />
Vorsitz und repräsentiert sie nach außen. Der/<strong>die</strong> Vorsitzende<br />
wirkt auf eine sachgerechte Beratung und Beschlussfassung<br />
hin. Er/sie hat das Recht zur Teilnahme<br />
an allen Sitzungen der Beschlusskommission und der<br />
Verhandlungskommission der Bundeskommission.<br />
(3) Die Regionalkommissionen wählen jeweils <strong>für</strong><br />
ihre Kommission eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n)<br />
stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Der/<strong>die</strong> Vorsitzende<br />
und der/<strong>die</strong> stellvertretende Vorsitzende werden zu<br />
Beginn der Amtszeit mit der Maßgabe gewählt, dass<br />
<strong>die</strong>se Funktionen jeweils von einem Vertreter der Mitarbeiterseite<br />
und der Dienstgeberseite wahrgenommen<br />
werden und <strong>die</strong> Funktionen nach Ablauf der Hälfte der<br />
Amtsperiode wechseln. Können sich <strong>die</strong> Mitglieder<br />
der Regionalkommissionen nicht darüber einigen,