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Zusammenhalten – Zukunft gewinnen - Herden Studienreisen Berlin

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Sekundarstufe. Die Übergangsempfehlungen<br />

von den Bundesländern für<br />

den Besuch weiterführender Schulen<br />

sollten überarbeitet werden. Dabei darf<br />

den Deutsch-Sprachkenntnissen der<br />

Schüler keine derart überragende Bedeutung<br />

beigemessen werden, dass es<br />

zu Ausgrenzung aufgrund der Herkunft<br />

kommt. Insgesamt sollte die Durchlässigkeit<br />

des Schulsystems erhöht werden.<br />

Gegliedertes Schulsystem. Zudem sollte,<br />

wie von UN-Sonderberichterstatter<br />

Munoz 3 empfohlen, das gegliederte<br />

Schulsystem im Hinblick auf die von<br />

ihm ausgehenden diskriminierenden<br />

Wirkungen auf den Prüfstand gestellt<br />

werden.<br />

Förderung von Deutsch und von<br />

(anderen) Herkunftssprachen<br />

Deutsch. Deutsch als Bildungssprache<br />

sollte über die gesamte Schullaufbahn<br />

und über alle Schulstufen hinweg zielgruppenorientiert<br />

gefördert werden, so<br />

dass Bildungserfolge für Kinder Eingewanderter<br />

im Fachunterricht stets gewährleistet<br />

sind.<br />

Herkunftssprachen. Maßnahmen zur<br />

Förderung der Herkunftssprache im<br />

Schulalltag sind erforderlich, einschließlich<br />

ihrer Einbeziehung in die Benotung.<br />

Denn damit können wertvolle<br />

Potenziale für die Einwanderungsgesellschaft<br />

erschlossen werden. Es stärkt<br />

das Selbstwertgefühl der Kinder und<br />

Jugendlichen, wenn ihre Herkunftssprache<br />

gewürdigt und anerkannt wird.<br />

Sonderschulen. Kinder auf Sonderschulen<br />

haben überdurchschnittlich häufig<br />

eine ausländische Herkunft. Das wirkt<br />

diskriminierend. Denn Kinder und Jugendliche,<br />

die von einer Sonderschule<br />

abgehen, treten erwiesenermaßen mit<br />

den schlechtesten Chancen von allen<br />

in die Berufsausbildung und ein späteres<br />

Erwerbsleben ein. Die Vorgabe,<br />

Bildung gemäß Artikel 24 der UN-<br />

Behindertenrechtskonvention inklusiv<br />

zu gestalten, ist mit besonderem Blick<br />

auf die Einwanderungsgesellschaft zu<br />

erfüllen. In den Richtlinien zur Überweisung<br />

an Sonderschulen muss daher<br />

sichergestellt werden, dass eine Überweisung<br />

nicht allein aufgrund mangelnder<br />

(Deutsch-)Sprachkenntnisse erfolgt.<br />

Minderheiten. Zu einem inklusiven Bildungssystem<br />

gehört auch das Recht<br />

von Minderheiten, eigene Bildungseinrichtungen<br />

zu betreiben, wie zum Beispiel<br />

für die Dänen in der schleswigholsteinischen<br />

Verfassung verankert.<br />

KINDER VON ELTERN OHNE<br />

AUFENTHALTSPAPIERE<br />

Sicherheit. Kinder von Eltern ohne<br />

Aufenthaltspapiere, die zur örtlichen<br />

Wohnbevölkerung gehören, haben das<br />

Recht auf Bildung wie alle anderen<br />

auch. Kindergärten und Schulen müs-<br />

1 UNESCO, Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik. Deutsche Ausgabe der Policy<br />

Guidelines on Inclusion in Education. Genf, 2009, Seite 11<br />

2 »Human Rights Budgeting« beschreibt eine Methode, wie in der Demokratie die<br />

Haushaltspolitik an den Menschenrechten auszurichten ist.<br />

GTZ-Sektorvorhaben »Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit«,<br />

Human Rights Budgeting, Deutsches Institut für Menschenrechte, <strong>Berlin</strong><br />

2010, http://www.institut-fuer-menschen rechte.de/uploads/tx_commerce/<br />

e-info-tool_HR_Budgeting.pdf<br />

3 Bericht des UN-Sonderberichterstatters Vernor Muñoz zu seinem Besuch in Deutschland,<br />

2009, Ziffer 93<br />

Postkartenmotiv zur<br />

Interkulturellen Woche 2011<br />

Preis:<br />

Bis 49 Expl. je 0,25 €,<br />

ab 50 Expl. 0,20 €.<br />

Alle Preise zuzüglich<br />

Versandkosten.<br />

Bestelladresse: Ökumenischer<br />

Vorbereitungsausschuss<br />

zur Interkulturellen Woche<br />

Postfach 16 06 46<br />

60069 Frankfurt/M.<br />

Tel.: 069 / 23 06 05<br />

Fax: 069 / 23 06 50<br />

info@interkulturellewoche.de<br />

www.interkulturellewoche.de<br />

sen ihnen den Besuch ohne Gefährdung<br />

ihrer Sicherheit ermöglichen. In § 87<br />

Abs. 2 Aufenthaltsgesetz ist die Meldepflicht<br />

für alle öffentlichen Einrichtungen<br />

geregelt, die Kenntnis vom<br />

unerlaubten Aufenthalt eines Nicht-<br />

Staatsangehörigen erlangen. Da dies<br />

die Wahrnehmung des Rechts auf<br />

Schulbildung für Kinder ohne Papiere<br />

beeinträchtigt, sollte in § 87 Abs. 2<br />

Aufenthaltsgesetz eine Ausnahme von<br />

der Meldepflicht für alle Schul- und Bildungseinrichtungen<br />

und für Kindertagesstätten<br />

verankert werden.<br />

■ Diese Thesen wurden von der AG »Bildung«<br />

des Ökumenischen Vorbereitungsausschusses<br />

(ÖVA) zur Interkulturellen<br />

Woche erarbeitet. Dieser AG gehören an:<br />

Johannes Brandstäter, Diakonisches Werk<br />

der EKD, Günter Burkhardt, Geschäftsführer<br />

des ÖVA, Friederike Ekol, Mitarbeiterin<br />

des ÖVA, Elisabeth Götz, Deutscher<br />

Caritasverband, Canan Topçu, Redakteurin<br />

der Frankfurter Rundschau und Ioanna<br />

Zacharaki, Diakonie Rheinland-Westfalen-<br />

Lippe.<br />

■ Kontakt:<br />

Ökumenischer Vorbereitungsausschuss<br />

zur Interkulturellen Woche<br />

Tel.: 069 / 23 06 05<br />

info@interkulturellewoche.de<br />

www.interkulturellewoche.de<br />

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