Zusammenhalten – Zukunft gewinnen - Herden Studienreisen Berlin
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Sekundarstufe. Die Übergangsempfehlungen<br />
von den Bundesländern für<br />
den Besuch weiterführender Schulen<br />
sollten überarbeitet werden. Dabei darf<br />
den Deutsch-Sprachkenntnissen der<br />
Schüler keine derart überragende Bedeutung<br />
beigemessen werden, dass es<br />
zu Ausgrenzung aufgrund der Herkunft<br />
kommt. Insgesamt sollte die Durchlässigkeit<br />
des Schulsystems erhöht werden.<br />
Gegliedertes Schulsystem. Zudem sollte,<br />
wie von UN-Sonderberichterstatter<br />
Munoz 3 empfohlen, das gegliederte<br />
Schulsystem im Hinblick auf die von<br />
ihm ausgehenden diskriminierenden<br />
Wirkungen auf den Prüfstand gestellt<br />
werden.<br />
Förderung von Deutsch und von<br />
(anderen) Herkunftssprachen<br />
Deutsch. Deutsch als Bildungssprache<br />
sollte über die gesamte Schullaufbahn<br />
und über alle Schulstufen hinweg zielgruppenorientiert<br />
gefördert werden, so<br />
dass Bildungserfolge für Kinder Eingewanderter<br />
im Fachunterricht stets gewährleistet<br />
sind.<br />
Herkunftssprachen. Maßnahmen zur<br />
Förderung der Herkunftssprache im<br />
Schulalltag sind erforderlich, einschließlich<br />
ihrer Einbeziehung in die Benotung.<br />
Denn damit können wertvolle<br />
Potenziale für die Einwanderungsgesellschaft<br />
erschlossen werden. Es stärkt<br />
das Selbstwertgefühl der Kinder und<br />
Jugendlichen, wenn ihre Herkunftssprache<br />
gewürdigt und anerkannt wird.<br />
Sonderschulen. Kinder auf Sonderschulen<br />
haben überdurchschnittlich häufig<br />
eine ausländische Herkunft. Das wirkt<br />
diskriminierend. Denn Kinder und Jugendliche,<br />
die von einer Sonderschule<br />
abgehen, treten erwiesenermaßen mit<br />
den schlechtesten Chancen von allen<br />
in die Berufsausbildung und ein späteres<br />
Erwerbsleben ein. Die Vorgabe,<br />
Bildung gemäß Artikel 24 der UN-<br />
Behindertenrechtskonvention inklusiv<br />
zu gestalten, ist mit besonderem Blick<br />
auf die Einwanderungsgesellschaft zu<br />
erfüllen. In den Richtlinien zur Überweisung<br />
an Sonderschulen muss daher<br />
sichergestellt werden, dass eine Überweisung<br />
nicht allein aufgrund mangelnder<br />
(Deutsch-)Sprachkenntnisse erfolgt.<br />
Minderheiten. Zu einem inklusiven Bildungssystem<br />
gehört auch das Recht<br />
von Minderheiten, eigene Bildungseinrichtungen<br />
zu betreiben, wie zum Beispiel<br />
für die Dänen in der schleswigholsteinischen<br />
Verfassung verankert.<br />
KINDER VON ELTERN OHNE<br />
AUFENTHALTSPAPIERE<br />
Sicherheit. Kinder von Eltern ohne<br />
Aufenthaltspapiere, die zur örtlichen<br />
Wohnbevölkerung gehören, haben das<br />
Recht auf Bildung wie alle anderen<br />
auch. Kindergärten und Schulen müs-<br />
1 UNESCO, Inklusion: Leitlinien für die Bildungspolitik. Deutsche Ausgabe der Policy<br />
Guidelines on Inclusion in Education. Genf, 2009, Seite 11<br />
2 »Human Rights Budgeting« beschreibt eine Methode, wie in der Demokratie die<br />
Haushaltspolitik an den Menschenrechten auszurichten ist.<br />
GTZ-Sektorvorhaben »Menschenrechte umsetzen in der Entwicklungszusammenarbeit«,<br />
Human Rights Budgeting, Deutsches Institut für Menschenrechte, <strong>Berlin</strong><br />
2010, http://www.institut-fuer-menschen rechte.de/uploads/tx_commerce/<br />
e-info-tool_HR_Budgeting.pdf<br />
3 Bericht des UN-Sonderberichterstatters Vernor Muñoz zu seinem Besuch in Deutschland,<br />
2009, Ziffer 93<br />
Postkartenmotiv zur<br />
Interkulturellen Woche 2011<br />
Preis:<br />
Bis 49 Expl. je 0,25 €,<br />
ab 50 Expl. 0,20 €.<br />
Alle Preise zuzüglich<br />
Versandkosten.<br />
Bestelladresse: Ökumenischer<br />
Vorbereitungsausschuss<br />
zur Interkulturellen Woche<br />
Postfach 16 06 46<br />
60069 Frankfurt/M.<br />
Tel.: 069 / 23 06 05<br />
Fax: 069 / 23 06 50<br />
info@interkulturellewoche.de<br />
www.interkulturellewoche.de<br />
sen ihnen den Besuch ohne Gefährdung<br />
ihrer Sicherheit ermöglichen. In § 87<br />
Abs. 2 Aufenthaltsgesetz ist die Meldepflicht<br />
für alle öffentlichen Einrichtungen<br />
geregelt, die Kenntnis vom<br />
unerlaubten Aufenthalt eines Nicht-<br />
Staatsangehörigen erlangen. Da dies<br />
die Wahrnehmung des Rechts auf<br />
Schulbildung für Kinder ohne Papiere<br />
beeinträchtigt, sollte in § 87 Abs. 2<br />
Aufenthaltsgesetz eine Ausnahme von<br />
der Meldepflicht für alle Schul- und Bildungseinrichtungen<br />
und für Kindertagesstätten<br />
verankert werden.<br />
■ Diese Thesen wurden von der AG »Bildung«<br />
des Ökumenischen Vorbereitungsausschusses<br />
(ÖVA) zur Interkulturellen<br />
Woche erarbeitet. Dieser AG gehören an:<br />
Johannes Brandstäter, Diakonisches Werk<br />
der EKD, Günter Burkhardt, Geschäftsführer<br />
des ÖVA, Friederike Ekol, Mitarbeiterin<br />
des ÖVA, Elisabeth Götz, Deutscher<br />
Caritasverband, Canan Topçu, Redakteurin<br />
der Frankfurter Rundschau und Ioanna<br />
Zacharaki, Diakonie Rheinland-Westfalen-<br />
Lippe.<br />
■ Kontakt:<br />
Ökumenischer Vorbereitungsausschuss<br />
zur Interkulturellen Woche<br />
Tel.: 069 / 23 06 05<br />
info@interkulturellewoche.de<br />
www.interkulturellewoche.de<br />
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