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Gesundheitsbericht 2010 - Kreis Euskirchen

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138 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong><br />

Indikator<br />

07.34_01<br />

MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegeart, Nordrhein-Westfalen nach<br />

Verwaltungsbezirken<br />

Definition Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung<br />

(SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes<br />

(SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen,<br />

geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht<br />

in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen<br />

Lebens auszuführen.<br />

Zuständig für die Leistungen für Versicherte der Pflegestufen I - III nach dem<br />

Pflegeversicherungsgesetz sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Ca. 85 -<br />

90 % der Bevölkerung in NRW sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

versichert. Da die Daten der in privaten Pflegeversicherungen Versicherten<br />

in diesem Indikator nicht enthalten sind, ist zu beachten, dass die Rate Pflegebedürftiger<br />

je 100 000 Einwohner um ca. 10 - 15 % zu gering ausgewiesen<br />

ist.<br />

Versicherte können bei der Antragstellung u. a. zwischen Leistungen für<br />

ambulante Pflege und Leistungen für vollstationäre Pflege wählen. Die Leistungsart<br />

ambulant bezieht sich auf die Pflege im häuslichen Umfeld, wobei<br />

zwischen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegesachleistungen<br />

durch einen ambulanten Pflegedienst und Kombinationsleistungen (eine<br />

Mischung aus den beiden vorgenannten Pflegeformen) unterschieden wird.<br />

Stationäre Leistungen werden von Versicherten beantragt, die in einem Alten-<br />

oder Pflegeheim leben (wollen).<br />

Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in<br />

eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in<br />

dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen.<br />

Datenhalter • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein<br />

• Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe<br />

Datenquelle Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen<br />

Periodizität Jährlich, 31.12.<br />

Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass<br />

eine gute Datenqualität vorliegt.<br />

Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Pflegebedürftigen,<br />

die sich bei den Erstbegutachtungen für die ambulante Pflege (Pflegegeld,<br />

Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen) oder stationäre Pflege<br />

entscheiden. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch<br />

bezogen auf je 100 000 Einwohner im regionalen Vergleich.<br />

Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik<br />

der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden<br />

Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Die Indikatoren 07.34,<br />

07.35 und 07.36 enthalten Prävalenzdaten aller Pflichtversicherten, d. h.<br />

inklusive der privat Versicherten, während der vorliegende Indikator Inzidenzdaten<br />

der GKV - Versicherten ausweist.<br />

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

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