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Gesundheitsbericht 2010 - Kreis Euskirchen

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36 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong><br />

Datenhalter • Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

• Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen<br />

Datenquelle • Statistik der Sozialhilfe nach SGB XII<br />

• Asylbewerberleistungsstatistik<br />

• Leistungsempfänger nach SGB II<br />

Periodizität Jährlich, 31.12.<br />

Validität Die Erhebung über die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt,<br />

denen Leistungen für mindestens einen Monat gewährt werden, wird - wie auch<br />

die Erhebung zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - als<br />

Bestandserhebung (Totalerhebung) jährlich zum 31.12. durchgeführt. Mit den<br />

Erhebungen sollen umfassende und zuverlässige Daten über die sozialen und<br />

finanziellen Auswirkungen des SGB XII sowie über den Personenkreis der<br />

Leistungsempfänger bereitgestellt werden.<br />

Die Daten zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen sich<br />

ausschließlich auf Leistungsfälle. Sie stehen derzeit nur für diejenigen <strong>Kreis</strong>e zur<br />

Verfügung, die zusammen mit den Agenturen eine Arbeitsgemeinschaft<br />

gegründet und das EDV-Verfahren A2LL für alle SGB-II-Leistungsfälle vollständig<br />

genutzt haben.<br />

Für die Erhebungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht<br />

Auskunftspflicht.<br />

Kommentar Anspruchsberechtigt auf Sozialhilfe ist jeder Bürger, der in eine Notlage gerät, die<br />

er nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bewältigen kann und die auch nicht mit<br />

Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von anderen<br />

Sozialleistungsträgern, behoben werden kann. Zu den Sozialhilfeempfängern<br />

zählt jede Person, die am 31.12. des Jahres Sozialhilfe bezieht.<br />

Kurzzeitempfänger von Sozialhilfe, überwiegend Nichtsesshafte, werden<br />

gesondert erfasst. Die Sozialhilfe nach SGB XII wird von örtlichen (<strong>Kreis</strong>e,<br />

kreisfreie Städte) und überörtlichen Trägern (Länder oder Landesverbände)<br />

geleistet. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach SGB II wird von<br />

der Bundesagentur für Arbeit geleistet sowie von den Kommunen, die mit der<br />

Bundesagentur eine Arbeitsgemeinschaft gegründet haben.<br />

Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.

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