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Gesundheitsbericht 2010 - Kreis Euskirchen

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Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 153<br />

Indikator<br />

08.27<br />

Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige<br />

Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein-<br />

Westfalen nach Verwaltungsbezirken<br />

Definition Indikator 08.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung<br />

und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert<br />

nach kreisfreien Städten und <strong>Kreis</strong>en, Geschlecht und dem Umfang des<br />

Beschäftigungsverhältnisses zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften<br />

zum Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zur<br />

Gesundheitsverwaltung:<br />

• Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht<br />

• Verwaltungsaufgaben des<br />

• Gesundheitsschutzes, z. B. Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr,<br />

Impfwesen,<br />

• der Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher<br />

Dienst,<br />

• der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung,<br />

zu Sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege:<br />

• Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten<br />

als Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten, Entseuchungsanstalten<br />

• Gemeindepflegestationen, Gemeindeschwesternstationen, Hebammenfortbildungskurse,<br />

Krankenpflegestationen<br />

• Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse<br />

• Sanitätsdienst<br />

• Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen<br />

• Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen<br />

• Als Einrichtungen der Gesundheitspflege: Drogenberatung, Sozialstationen,<br />

Altenpflegeseminar u. ä.<br />

• Fleischbeschau<br />

Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten und<br />

die Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) – unabhängig von Modell (Block-,<br />

Teilzeitmodell) und Phase (Freistellungs- bzw. Arbeitsphase). Dabei werden<br />

sie über den gesamten ATZ-Zeitraum hinweg mit der Hälfte<br />

des tatsächlichen Umfangs der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Eintritts in<br />

das ATZ-Arbeitsverhältnis dargestellt. Beurlaubte Bedienstete sind hier nicht<br />

berücksichtigt.<br />

Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der<br />

über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl<br />

der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des<br />

AZF haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben.<br />

Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Datenquelle Personalstandstatistik<br />

Periodizität Jährlich, 30. Juni<br />

Validität Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung<br />

durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen.<br />

Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B.<br />

Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an<br />

die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte<br />

Plausibilitätsprüfungen im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik<br />

NRW minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen<br />

Qualitätsstandards der amtlichen Statistik im vollen Umfang genügen.

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