Gesundheitsbericht 2010 - Kreis Euskirchen
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Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung im <strong>Kreis</strong> <strong>Euskirchen</strong> 153<br />
Indikator<br />
08.27<br />
Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige<br />
Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein-<br />
Westfalen nach Verwaltungsbezirken<br />
Definition Indikator 08.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung<br />
und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert<br />
nach kreisfreien Städten und <strong>Kreis</strong>en, Geschlecht und dem Umfang des<br />
Beschäftigungsverhältnisses zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften<br />
zum Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zur<br />
Gesundheitsverwaltung:<br />
• Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht<br />
• Verwaltungsaufgaben des<br />
• Gesundheitsschutzes, z. B. Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr,<br />
Impfwesen,<br />
• der Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher<br />
Dienst,<br />
• der Gesundheitserziehung und der Gesundheitsberatung,<br />
zu Sonstigen Einrichtungen und Maßnahmen der Gesundheitspflege:<br />
• Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten<br />
als Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten, Entseuchungsanstalten<br />
• Gemeindepflegestationen, Gemeindeschwesternstationen, Hebammenfortbildungskurse,<br />
Krankenpflegestationen<br />
• Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse<br />
• Sanitätsdienst<br />
• Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen<br />
• Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen<br />
• Als Einrichtungen der Gesundheitspflege: Drogenberatung, Sozialstationen,<br />
Altenpflegeseminar u. ä.<br />
• Fleischbeschau<br />
Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten und<br />
die Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) – unabhängig von Modell (Block-,<br />
Teilzeitmodell) und Phase (Freistellungs- bzw. Arbeitsphase). Dabei werden<br />
sie über den gesamten ATZ-Zeitraum hinweg mit der Hälfte<br />
des tatsächlichen Umfangs der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Eintritts in<br />
das ATZ-Arbeitsverhältnis dargestellt. Beurlaubte Bedienstete sind hier nicht<br />
berücksichtigt.<br />
Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der<br />
über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl<br />
der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des<br />
AZF haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben.<br />
Datenhalter Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-<br />
Westfalen<br />
Datenquelle Personalstandstatistik<br />
Periodizität Jährlich, 30. Juni<br />
Validität Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung<br />
durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen.<br />
Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B.<br />
Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an<br />
die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte<br />
Plausibilitätsprüfungen im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik<br />
NRW minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen<br />
Qualitätsstandards der amtlichen Statistik im vollen Umfang genügen.