Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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B. Tarifbestimmungen und<br />
Fahrpreise<br />
B 1 Geltungsbereich<br />
Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen,<br />
Sachen und Tieren auf den Linien und Strecken der in § 1 der Beförderungsbedingungen<br />
des <strong>Karlsruher</strong> <strong>Verkehrsverbund</strong>es (<strong>KVV</strong>)<br />
genannten Verkehrsunternehmen. Sie gelten auf den Linien der<br />
Deutschen Bahn AG (DB) grundsätzlich in allen Zügen des Nahverkehrs,<br />
das sind S-Bahn, Regional-Bahn, RegionalExpress, InterregioExpress<br />
(S, RB, RE, IRE). Abweichungen hierfür können im<br />
Fahrplan oder durch Aushang bekannt gegeben werden.<br />
Die Tarifbestimmungen gelten nicht für<br />
Züge der Produktklassen ICE und IC/EC der DB AG (auch nicht<br />
gegen Zahlung eines Zuschlages).<br />
B 2 Tarifsystem<br />
Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Tarifwaben (Flächenwaben)<br />
eingeteilt (siehe Tarifwabenplan). Die Kennzeichnung der Tarifwabe<br />
erfolgt durch dreistellige Zahlen (Wabennummern).<br />
Die Fahrpreise ergeben sich aus der Fahrpreisübersicht (Anhang 4).<br />
Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der Tarifwaben, die<br />
befahren werden (tatsächlich benutzter Weg). Start- und Zielwabe<br />
zählen mit. Waben, die bei einer Fahrt mehrmals durchfahren<br />
werden, werden bei der Preisbildung nur einmal berechnet. Die<br />
Zuordnung der einzelnen Städte und Gemeinden zu den Tarifwaben<br />
ergibt sich aus dem Ortsverzeichnis (Anhang 1).<br />
Beginnt oder endet eine Fahrt an einer Haltestelle, die auf einer<br />
Wabengrenze liegt, so zählt diese Haltestelle zu der Wabe, in der<br />
die Fahrt durchgeführt wird.<br />
Mit Zeitfahrkarten können bei gleicher Wabenzahl auch mehrere<br />
Wege zwischen Start- und Zielort der Fahrt benutzt werden. Bei<br />
unterschiedlicher Wabenzahl ist der längere Weg zu bezahlen.<br />
B 3 Fahrkarten<br />
Fahrkarten des <strong>Gemeinschaftstarif</strong>es sind:<br />
B 3.1 Fahrkarten mit beschränkter Fahrtenzahl<br />
Einzelfahrkarten<br />
4er-Karten<br />
Ergänzungskarten<br />
Übergangskarten<br />
Fahrradkarten<br />
Gruppenfahrkarten<br />
Zuschlag 1. Klasse<br />
Zuschlag Anruflinientaxi/Anrufsammeltaxi<br />
B 3.2 Fahrkarten mit unbeschränkter Fahrtenzahl<br />
24-Stunden-Karten (City, Regio, RegioX)<br />
Ausbildungs-Monatskarten<br />
Ausbildungs-Jahreskarte/ScoolCard<br />
Karte ab 60<br />
Umwelt-Monatskarten (+ Übergangsmonatskarten)<br />
9-Uhr-Monatskarte<br />
Umwelt-Jahreskarten<br />
AboFix<br />
Firmenkarten<br />
Studikarten<br />
Zuschlag 1. Klasse für Monatskarten<br />
Beförderung von Schwerbehinderten<br />
Beförderung von Polizeibeamten<br />
B 3.3 Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr<br />
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sowie Kinder von Kindergartengruppen<br />
und deren Begleiter werden unentgeltlich befördert.<br />
Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahre gelten die Kinderfahrpreise.<br />
B 4 Einzelbestimmungen<br />
B 4.1.1 Einzelfahrkarte<br />
Einzelfahrkarten werden für Erwachsene und Kinder ausgegeben.<br />
Einzelfahrkarten sind zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet<br />
ausgegeben werden (§ 6 der Beförderungsbedingungen).<br />
Einzelfahrkarten gelten für eine Fahrt in Richtung auf das Fahrziel<br />
und innerhalb des Tarifbereichs, für den sie gelöst sind. Umsteigen<br />
und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft gestattet. Rund- und<br />
Rückfahrten sind unzulässig. Mehrfache Entwertung der gleichen<br />
Fahrkarte führt zur Ungültigkeit.<br />
24 Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
Tarifbestimmungen und Fahrpreise<br />
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