Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund
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C 6.2 Stadtbusverkehr Bruchsal GmbH<br />
Für Fahrten im Stadtgebiet Bruchsal (einschließlich Stadtteile) wird<br />
in den Bussen und Bahnen eine besondere Monats- und Jahreskarte<br />
anerkannt.<br />
Die Monatskarte kostet € 39 die Jahreskarte € 390<br />
(Stand 1.9.2011).<br />
Die Ausdehnung des Geltungsbereiches mit einer <strong>KVV</strong> Ergänzungskarte<br />
ist nicht gestattet.<br />
C 7 Baden-Baden-Linie (BBL)<br />
Für Fahrten von Sandweier nach Rastatt und Sandweier nach<br />
Iffezheim ist der Fahrpreis für 2 Waben zu bezahlen.<br />
Die Haltepunkte im Baden Airpark liegen auf der Tarifwabengrenze<br />
382/392.<br />
Auf der Buslinie 208 (Herrengut – Friesenberg – Birkenbuckel) ist<br />
eine Fahrkarte für zwei Waben für alle drei Schleifen gültig.<br />
C 8 Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und Albtal-Verkehrs-<br />
Gesellschaft (AVG)<br />
C 8.1.1 Karlsruhe<br />
Für Fahrten innerhalb der Fußgängerzone Kaiserstraße zwischen<br />
den Haltestellen Kronenplatz/KIT Campus Süd, Europaplatz,<br />
Mendelssohnplatz, Ettlinger Tor und Karlstor sowie Pfinztalstraße<br />
zwischen den Haltestellen Auer Straße, Gritznerstraße und Durlach<br />
Turmberg Talstation gilt ein Kurzstreckentarif. Bei der Einzelfahrkarte<br />
und der 4er-Karte gilt für Fahrten innerhalb dieses Bereiches<br />
der Preis für eine Wabe.<br />
C 8.1.2 Leichtsandstraße/Messe Karlsruhe<br />
An Messetagen und bei Veranstaltungen auf dem Messegelände<br />
gelten Fahrkarten für die Tarifwabe 100 bis zur Haltestelle Leichtsandstraße/Messe<br />
Karlsruhe.<br />
C 8.2 Ettlingen/Malsch/Albtal<br />
Für Fahrten zwischen dem <strong>Karlsruher</strong> Hbf und den Tarifwaben<br />
230, 241, 240, 250, 259 und 260 ist eine Tarifwabe weniger zu<br />
bezahlen. Diese Regelung gilt nur, wenn für die Fahrt zwischen<br />
Ettlingen und Karlsruhe Hbf Bahnverbindungen genutzt werden.<br />
C 8.3 Karlsruhe/Waldbronn/Karlsbad<br />
Für Fahrten mit dem Direktbus von den <strong>Karlsruher</strong> Stadtteilen<br />
Stupferich, Palmbach, Grünwettersbach und Hohenwettersbach<br />
nach Waldbronn ist der Fahrpreis für zwei Waben und nach Karlsbad<br />
der Fahrpreis für drei Waben zu entrichten.<br />
C 9 Anrufsammeltaxi (AST)/Anruflinientaxi (ALT)<br />
C 9.1 Landkreis Karlsruhe<br />
Im Landkreis Karlsruhe werden für Fahrten im Anrufsammeltaxi<br />
(AST) die Fahrkarten des <strong>KVV</strong> anerkannt. Zusätzlich ist ein AST-Zuschlag<br />
von € 1 pro Person zu entrichten. Ohne gültige <strong>KVV</strong> Fahrkarte<br />
beträgt der Preis für eine AST-Fahrt € 2 incl. AST-Zuschlag.<br />
Der Zuschlag gilt auch für Personen, die unentgeltliche Beförderung<br />
nach dem Schwerbehindertengesetz geltend machen.<br />
C 9.2 Stadt Karlsruhe<br />
Im ALT Karlsruhe gilt der <strong>KVV</strong> Tarif. Bei Fahrten ab den Haltestellen<br />
Marktplatz oder Durlach Turmberg ist auf Wunsch des Fahrgastes<br />
eine Beförderung bis vor die Haustür möglich. Hierfür wird ein<br />
Komfortzuschlag von € 1 pro Person erhoben.<br />
C 9.3 Landkreis Rastatt<br />
C 9.3.1 Landkreis Rastatt – ausgenommen Rastatt, Steinmauern,<br />
Iffezheim<br />
Im ALT gilt der <strong>KVV</strong> Tarif. Für jede Fahrt ab 20 Uhr ist ein Zuschlag<br />
von € 1 zu zahlen. Bei Fahrten von Bahnhaltepunkten ist auf<br />
Wunsch des Fahrgastes eine Beförderung bis vor die Haustür<br />
möglich. Hierfür wird ein Komfortzuschlag von € 1 pro Person erhoben.<br />
Bei Fahrten in die/aus der Doppelwabe 480 Baden-Baden<br />
(Linie 214) wird ein Komfortzuschlag von € 1,50 für Erwachsene<br />
und € 0,80 für Kinder, Jugendliche unter 15 Jahren, Schüler, Studenten<br />
und für Personen erhoben, die unentgeltliche Beförderung<br />
nach dem Schwerbehindertengesetz geltend machen.<br />
In Bühlertal beträgt der Komfortzuschlag bei einer Entfernung<br />
über 1 km von der letzten Haltestelle € 2 pro Person. Die Komfortzuschläge<br />
gelten auch für Personen, die unentgeltliche Beförderung<br />
nach dem Schwerbehindertengesetz geltend machen.<br />
60 Sonderregelungen<br />
Sonderregelungen<br />
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