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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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C 6.2 Stadtbusverkehr Bruchsal GmbH<br />

Für Fahrten im Stadtgebiet Bruchsal (einschließlich Stadtteile) wird<br />

in den Bussen und Bahnen eine besondere Monats- und Jahreskarte<br />

anerkannt.<br />

Die Monatskarte kostet € 39 die Jahreskarte € 390<br />

(Stand 1.9.2011).<br />

Die Ausdehnung des Geltungsbereiches mit einer <strong>KVV</strong> Ergänzungskarte<br />

ist nicht gestattet.<br />

C 7 Baden-Baden-Linie (BBL)<br />

Für Fahrten von Sandweier nach Rastatt und Sandweier nach<br />

Iffezheim ist der Fahrpreis für 2 Waben zu bezahlen.<br />

Die Haltepunkte im Baden Airpark liegen auf der Tarifwabengrenze<br />

382/392.<br />

Auf der Buslinie 208 (Herrengut – Friesenberg – Birkenbuckel) ist<br />

eine Fahrkarte für zwei Waben für alle drei Schleifen gültig.<br />

C 8 Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und Albtal-Verkehrs-<br />

Gesellschaft (AVG)<br />

C 8.1.1 Karlsruhe<br />

Für Fahrten innerhalb der Fußgängerzone Kaiserstraße zwischen<br />

den Haltestellen Kronenplatz/KIT Campus Süd, Europaplatz,<br />

Mendelssohnplatz, Ettlinger Tor und Karlstor sowie Pfinztalstraße<br />

zwischen den Haltestellen Auer Straße, Gritznerstraße und Durlach<br />

Turmberg Talstation gilt ein Kurzstreckentarif. Bei der Einzelfahrkarte<br />

und der 4er-Karte gilt für Fahrten innerhalb dieses Bereiches<br />

der Preis für eine Wabe.<br />

C 8.1.2 Leichtsandstraße/Messe Karlsruhe<br />

An Messetagen und bei Veranstaltungen auf dem Messegelände<br />

gelten Fahrkarten für die Tarifwabe 100 bis zur Haltestelle Leichtsandstraße/Messe<br />

Karlsruhe.<br />

C 8.2 Ettlingen/Malsch/Albtal<br />

Für Fahrten zwischen dem <strong>Karlsruher</strong> Hbf und den Tarifwaben<br />

230, 241, 240, 250, 259 und 260 ist eine Tarifwabe weniger zu<br />

bezahlen. Diese Regelung gilt nur, wenn für die Fahrt zwischen<br />

Ettlingen und Karlsruhe Hbf Bahnverbindungen genutzt werden.<br />

C 8.3 Karlsruhe/Waldbronn/Karlsbad<br />

Für Fahrten mit dem Direktbus von den <strong>Karlsruher</strong> Stadtteilen<br />

Stupferich, Palmbach, Grünwettersbach und Hohenwettersbach<br />

nach Waldbronn ist der Fahrpreis für zwei Waben und nach Karlsbad<br />

der Fahrpreis für drei Waben zu entrichten.<br />

C 9 Anrufsammeltaxi (AST)/Anruflinientaxi (ALT)<br />

C 9.1 Landkreis Karlsruhe<br />

Im Landkreis Karlsruhe werden für Fahrten im Anrufsammeltaxi<br />

(AST) die Fahrkarten des <strong>KVV</strong> anerkannt. Zusätzlich ist ein AST-Zuschlag<br />

von € 1 pro Person zu entrichten. Ohne gültige <strong>KVV</strong> Fahrkarte<br />

beträgt der Preis für eine AST-Fahrt € 2 incl. AST-Zuschlag.<br />

Der Zuschlag gilt auch für Personen, die unentgeltliche Beförderung<br />

nach dem Schwerbehindertengesetz geltend machen.<br />

C 9.2 Stadt Karlsruhe<br />

Im ALT Karlsruhe gilt der <strong>KVV</strong> Tarif. Bei Fahrten ab den Haltestellen<br />

Marktplatz oder Durlach Turmberg ist auf Wunsch des Fahrgastes<br />

eine Beförderung bis vor die Haustür möglich. Hierfür wird ein<br />

Komfortzuschlag von € 1 pro Person erhoben.<br />

C 9.3 Landkreis Rastatt<br />

C 9.3.1 Landkreis Rastatt – ausgenommen Rastatt, Steinmauern,<br />

Iffezheim<br />

Im ALT gilt der <strong>KVV</strong> Tarif. Für jede Fahrt ab 20 Uhr ist ein Zuschlag<br />

von € 1 zu zahlen. Bei Fahrten von Bahnhaltepunkten ist auf<br />

Wunsch des Fahrgastes eine Beförderung bis vor die Haustür<br />

möglich. Hierfür wird ein Komfortzuschlag von € 1 pro Person erhoben.<br />

Bei Fahrten in die/aus der Doppelwabe 480 Baden-Baden<br />

(Linie 214) wird ein Komfortzuschlag von € 1,50 für Erwachsene<br />

und € 0,80 für Kinder, Jugendliche unter 15 Jahren, Schüler, Studenten<br />

und für Personen erhoben, die unentgeltliche Beförderung<br />

nach dem Schwerbehindertengesetz geltend machen.<br />

In Bühlertal beträgt der Komfortzuschlag bei einer Entfernung<br />

über 1 km von der letzten Haltestelle € 2 pro Person. Die Komfortzuschläge<br />

gelten auch für Personen, die unentgeltliche Beförderung<br />

nach dem Schwerbehindertengesetz geltend machen.<br />

60 Sonderregelungen<br />

Sonderregelungen<br />

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