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Gemeinschaftstarif - KVV - Karlsruher Verkehrsverbund

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C 9.3.2 Au am Rhein, Durmersheim, Elchesheim-Illingen<br />

Im ALT Au am Rhein, Durmersheim und Elchesheim-Illingen werden<br />

die <strong>KVV</strong> Fahrkarten anerkannt. Zusätzlich wird ein Komfortzuschlag<br />

von € 1 pro Person erhoben. Der Komfortzuschlag gilt auch<br />

für Personen, die unentgeltliche Beförderung nach dem Schwerbehindertengesetz<br />

geltend machen. Ohne gültige <strong>KVV</strong> Fahrkarte<br />

beträgt der Preis für eine Fahrt incl. Komfortzuschlag € 2,50.<br />

C 9.3.3 Muggensturm und Ötigheim<br />

Im ALT Muggensturm und Ötigheim gilt der <strong>KVV</strong> Tarif.<br />

C 9.3.4 Rastatt, Steinmauern, Iffezheim<br />

Im AST Rastatt, Steinmauern und Iffezheim gilt der <strong>KVV</strong> Tarif.<br />

Zusätzlich wird ein Komfortzuschlag in Höhe von € 2,50 pro Person<br />

erhoben.<br />

C 9.4 Stadt Baden-Baden<br />

Im ALT Baden-Baden gilt der <strong>KVV</strong> Tarif. Zusätzlich wird innerhalb<br />

der Doppelwabe 480 Baden-Baden ein Komfortzuschlag von € 1,50<br />

für Erwachsene und € 0,80 für Kinder, Jugendliche unter 15 Jahren,<br />

Schüler, Studenten und für Personen erhoben, die unentgeltliche<br />

Beförderung nach dem Schwerbehindertengesetz geltend machen.<br />

Ergänzend wird eine ALT-Jahreskarte für € 25 angeboten, die mit<br />

einer <strong>KVV</strong> Fahrkarte ohne weiteren Zuschlag gilt.<br />

C 9.5 Stadt Germersheim<br />

<strong>KVV</strong> Fahrkarten werden nicht anerkannt. Das Anrufsammeltaxi<br />

(AST) der Stadt Germersheim verbindet die Stadt Germersheim mit<br />

dem Stadtteil Sondernheim. Die AST-Fahrt kostet € 1,50.<br />

C 9.6 Stadt Landau (Pfalz)<br />

Im ALT Landau beträgt der Fahrpreis € 2 pro Person. Inhaber gültiger<br />

Halbjahres- und Jahreskarten, MAXX-Ticket, Semester-Ticket,<br />

Job-Ticket, Jahreskarten Jedermann, Karte ab 60 und Rhein-<br />

Neckar-Ticket des VRN sowie der Halbjahres- oder Jahreskarte,<br />

ScoolCard, Studikarte, Job-Ticket, Umweltjahreskarte, AboFix,<br />

KombiCard und Karte ab 60 des <strong>KVV</strong> fahren kostenfrei unter Ausschluss<br />

der Mitnahmeregelung.<br />

D. Übergangstarife<br />

D 1 Übergangsregelung zum <strong>Verkehrsverbund</strong> Rhein-<br />

Neckar (VRN)<br />

D 1.1 Kombinierte <strong>KVV</strong> und VRN-Jahreskarten mit Rabatt<br />

für Einwohner des <strong>KVV</strong> Tarifgebietes (AboPlus <strong>KVV</strong>-VRN)<br />

Einwohner des <strong>KVV</strong> Tarifgebietes (Wohnsitz in den Landkreisen<br />

Karlsruhe, Rastatt, Germersheim, Südliche Weinstraße, Enzkreis<br />

oder in den Städten bzw. Gemeinden Karlsruhe, Baden-Baden,<br />

Landau (Pfalz), Pforzheim, Vaihingen (Enz), Eppingen, Bad<br />

Herrenalb, Dobel, Bad Wildbad, Höfen (Enz), Lauterbourg (F),<br />

Wissembourg (F)) können <strong>KVV</strong> und VRN Jahreskarten im Abonnement<br />

kombinieren. Beide Abo-Jahreskarten werden auf einer Fahrkarte<br />

ausgegeben. Der Preis des VRN-Abos wird dabei um 50%<br />

ermäßigt. Kombinierbar sind alle tariflich vorgesehenen <strong>KVV</strong> und<br />

VRN Jahreskarten – ausgenommen Jobtickets und Firmenkarten).<br />

Einwohner der Gemeinden Graben-Neudorf und Ubstadt-Weiher<br />

erhalten einen zusätzlichen Preisnachlass von € 14 monatlich,<br />

wenn eine Umwelt-Jahreskarte (für 2 Waben) oder ein AboFix (für<br />

2 Waben) des <strong>KVV</strong> mit einer VRN-Jahreskarte für Jedermann oder<br />

einem RheinNeckar-Ticket im Abonnement kombiniert wird.<br />

Die kombinierten Abonnemente können ausschließlich online über<br />

die Webseite www.bahn.de/aboplus-badenwuerttemberg bestellt<br />

werden. Für das Abonnementverfahren gelten die Tarifbestimmungen<br />

der Deutschen Bahn für das AboPlus Baden-Württemberg.<br />

Im Übrigen gelten für die kombinierten Fahrkarten die jeweiligen<br />

Tarifbestimmungen des <strong>KVV</strong> bzw. des VRN.<br />

D 1.2 Baden-Württemberg<br />

Die Gemeinden Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen, Waghäusel,<br />

Kronau, Bad Schönborn und Östringen (außer den Ortsteilen<br />

Eichelberg, Odenheim, Schindelberg und Tiefenbach) gehören sowohl<br />

zum Tarifgebiet des <strong>KVV</strong> als auch zum Tarifgebiet des VRN.<br />

Für den Verkehr zwischen den o. g. Orten werden ausschließlich<br />

Fahrkarten des <strong>KVV</strong> ausgegeben. VRN-Fahrkarten für Verbindungen<br />

zwischen den o. g. Orten und Zielen im übrigen Tarifgebiet<br />

des VRN werden anerkannt.<br />

62 Sonderregelungen<br />

Übergangstarife<br />

63

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